25.12.2013 Aufrufe

Magazin 198611

Magazin 198611

Magazin 198611

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11. Problemlage<br />

Die Allgemeinheit hat einen Anspruch darauf,<br />

vor den Gefahren der technischen Entwicklung<br />

und den Risiken der Industriegesellschaft<br />

- soweit wie irgend möglich -<br />

geschützt zu werden. Von daher ist es<br />

pflicht des Gesetzgebers, Vorschriften zu<br />

erlassen, die hohe Sicherheit gewährleisten<br />

und Unfälle nach Möglichkeit verhindern.<br />

Die deutschen Gefahrgutvorschriften entsprechen<br />

einem anerkannt hohen Sicherheitsstandard<br />

und werden aufgrund neuer<br />

Erfahrungen und Erkenntnisse in Wi ssenschaft<br />

und Technik sowie unter Berücksichtigung<br />

von Beschlüssen und Empfehlungen<br />

der Vereinten Nationen und anderer zuständiger<br />

internationaler Gremien laufend<br />

überprüft und weiterentwickelt. Besondere<br />

Aufmerksamkeit gilt dabei der Verpackung,<br />

Kennzeichnung und Verladung der Gefahrgüter,<br />

der Ausbildung der Fahrzeugführer<br />

sowie dem Bau, der Au srüstung und der<br />

Überprüfung der Fahrzeuge.<br />

Die besten Vorschriften allein gewährleisten<br />

aber noch nicht die Sicherheit der<br />

Menschen vor den Gefahren, die mit dem<br />

Transport gefährlicher Güter verbunden<br />

sein können. Entscheidend ist, daß auch<br />

alle Betroffenen in Industrie, Handel und im<br />

Verkehrsgewerbe sich ihrer großen Verantwortung<br />

bewußt sind und die zum Schutze<br />

der Bevölkerung und der Umwelt erlassenen<br />

Sicherheitsvorschriften einhalten.<br />

Trotz aller Vorkehrungen können Unfälle mit<br />

gefährlichen Stoffen jedoch nicht gänzlich<br />

ausgeschlossen werden. Den für die Gefahrenbekämpfung<br />

zuständigen Stellen<br />

kommt deshalb ein hohes Maß. an Verantwortung<br />

für den Schutz der körperlichen<br />

Unversehrtheit der Bevölkerung und von<br />

Sachwerten bei Unfällen mit gefährlichen<br />

Stoffen zu. Bedingt durch die Verdreifachung<br />

der Produktion der chemischen Industrie<br />

in den letzten zehn Jahren wurden<br />

nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

jährliCh ca. 230 Mio. t Gefahrgüter<br />

befördert. Hieraus resultieren Gefährdungspotentiale,<br />

die die Umwelt und die in<br />

ihr lebende Bevölkerung vielfachen Risiken<br />

aussetzen. So ereigneten sich beim Transport<br />

wassergefährdender Stoffe, die zu<br />

etwa 95 % auch gefährliche Güter im Sinne<br />

der Transportvorschriften sind, nach Angaben<br />

des Statistischen Bundesamtes im<br />

Zeitraum von t 975 bis t 983 insgesamt<br />

4875 Unfälle (einschließlich Unfälle beim<br />

Be- und Entladen.<br />

Die folgenden Ausführungen beziehen sich<br />

auf gefährliche Stoffe im Sinne der Gelahrgutvorschriften.<br />

Ihre Vielzahl und die Unterschiedlichkeit<br />

des Risikocharakters der<br />

Stoffe stellen die Einheiten der Gefahrenbekämpfung<br />

vor eine komplexe Situation, die<br />

durch folgende Besonderheiten gekennzeichnet<br />

ist:<br />

1, Transportrisiko<br />

Mit der Trennung des auf dem Transport<br />

befindlichen Gefahrenguts von der Produktionsstätte<br />

ist die Kontrolle gefährlicher<br />

Stoffe durch den Hersteller kaum möglich,<br />

wenn Schadensereignisse in Gang gesetzt<br />

werden, u, a. durch :<br />

- Transport-, Ent-, Be- und Umladeunfälle,<br />

die durch menschliches Versagen herbeigeführt<br />

werden,<br />

- technische Mängel,<br />

- Verkehrsunfälle,<br />

- Naturereignisse,<br />

- Eingriffe Unbefugter.<br />

2. Gefahrenbekämpfungsprobleme<br />

Aus den Besonderheiten der Transportgefahren<br />

resultieren für die Gefahrenbekämpfung<br />

eine Reihe von Problemen, die sich<br />

auf zwei Ebenen zusammenfassen lassen.<br />

2.1 Informationslücken<br />

Während des Transportes werden gefährliche<br />

Güter von ihren Produktionsstätten und<br />

damit auch von dem Hersteller als dem originären<br />

Träger wichtiger Informationen im<br />

Falle einer SChadensbekämpfung getrennt.<br />

Bei Unfällen mit gefährlichen Gütern sind<br />

den Einheiten der Gefahrenbekämpfung<br />

die aus dem jeweiligen Stoff resultierenden<br />

Gefahren nicht immer bekannt. Dies führt zu<br />

Unsicherheiten hinsichtlich der zu ergreifenden<br />

Bekämpfungs- und Sicherungsmaßnahmen<br />

und damit zwangsläufig zu<br />

Zeitverlusten bei der Einsatzabwicklung.<br />

Die Ursachen hierfür können einmal darin<br />

liegen, daß die zur Informationsübermittlung<br />

getroffenen Maßnahmen nicht greifen<br />

können, z. B. weil die am Fahrzeug befindlichen<br />

Begleitpapiere durch die Unfallfolgen<br />

vernichtet worden sind oder weil der Fahrer<br />

des Kraftfahrzeuges, soweit er als Informant<br />

in Betracht käme, etwa infolge Verletzung<br />

oder Unfall schocks, ausgefallen ist. Manchmal<br />

enthält auch die Gefahrgutliteratur noch<br />

keine Angaben über bestimmte Stoffe, so<br />

daß die Einheiten der Gefahrenbekämpfung<br />

nicht über den an sich notwendigen Informationsstand<br />

für die Bekämpfung der von<br />

gefährlichen Gütern ausgehenden Gefahren<br />

verfügen können. Diese Lücke wäre<br />

durch einen Informationstransfer vom Produzenten<br />

über den Beförderer hin zur Gefahrenbekämpfungsselte<br />

zu schließen.<br />

2.2 . Struktur des<br />

Gefahrenabwehrsystems<br />

Diese Informationsdefizite werden bei der<br />

Mobilität der Gefahrenherde durch das<br />

Fehlen eines durchgängig auf hohem Niveau<br />

stehenden flächendeckenden Gefahren<br />

bekämpfungssystems noch verschärft.<br />

Das duale System aus professionellen und<br />

freiwilligen Einheiten (Berufsfeuerwehr -<br />

Freiwillige Feuerwehr - Katastrophenschutz-Einheiten)<br />

hat, abgestuft nach dem<br />

Grad der Professionalität, erhebliche Unterschiede<br />

in der Ausbildung und Ausstattung<br />

zur Folge.<br />

111. Lösungsansätze<br />

Die Probleme der Gefahrenbekämpfung<br />

können sicher nicht vollständig gelöst, wohl<br />

aber durch ein Bündel von Maßnahmen wesentlich<br />

entschärft werden. Die wichtigsten<br />

werden im folgenden dargestellt:<br />

1. Informatlonsübermltllung aufgrund<br />

von GefahrgutvorschriHen<br />

Die Gefahrgutvorschriften leisten ohne jeden<br />

Zweifel einen entscheidenden Beitrag<br />

zur Risikominderung und zur Schadensbekämpfung<br />

bei Unfällen mit gefährlichen Gütern.<br />

Durch die vorgeschriebene Kennzeichnung<br />

und die Angaben in den Begleitpapieren.<br />

im Falle der Beförderung in<br />

Tanks durch die Nummern auf den orangefarbenen<br />

Warntafeln. ist eine Stoff- und Gefahrenidentifizierung<br />

stets möglich, vorausgesetzt.<br />

daß die Einheiten der Gefahrenbekämpfung<br />

sie am Unfallort vorfinden. Die<br />

am Fahrzeug mitgeführten Unfallmerkblätter<br />

enthalten zusätzliChe kurzgefaßte Angaben<br />

über unmittelbar nach dem Unfall zu treffende<br />

Sofortmaßnahmen, denen jedoch<br />

weitere Maßnahmen folgen müssen, die ihrerseits<br />

einen weiteren Informationsbedarf<br />

auslösen. In Verbindung mit Handbüchern<br />

und kleineren Gefahrgutcomputern werden<br />

die Bedarfsträger der Gefahrenabwehr mit<br />

der erforderlichen Erstinformation versorgt.<br />

Die in den Unfallmerkblättern enthaltenen<br />

Anweisungen sind so gestaltet. daß Einsatzkräfte<br />

in der Lage sein dürften, zunächst<br />

danach zu verfahren. Bei professionellen<br />

Einheiten ist dies in der Regel auch<br />

der Fall. Freiwillige. ehrenamtlich tätige Helfer<br />

werden jedoch bei Unfällen mit bestimmten<br />

Chemieprodukten nicht selten<br />

überfordert sein. Dies gilt sowohl in bezug<br />

auf ihre Ausbildung , deren Dauer zwangsläufig<br />

begrenzt sein muß. als auch auch -<br />

bei kleineren Gemeinden - hinsichtlich ihrer<br />

Ausstattung .<br />

Hieraus folgt die Forderung der Gefahrenbekämpfungsseite,<br />

dieses System noch<br />

einfacher und übersichtlich zu gestalten.<br />

Das vom Bund erlassene Vorschriftenwerk<br />

ztfr vorbeugenden Gefahrenabwehr beim<br />

Transport gefährlicher Güter ist an internationale<br />

Bestimmungen angebunden. Hinzu<br />

kommen im nationalen Bereich Regelungen<br />

mit anderen Schutzzwecken. wie Wasserhaushaltsgesetz<br />

(vorrangiQ : Schutz des<br />

ZS·MAGAZIN 11- 1211l6 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!