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Magazin 198611

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sen voraussetzt. In der Ausbildung muß<br />

deshalb ein kontinuierlicher Wissenstransfer<br />

von dem Produzenten hin zu den Einheiten<br />

der Gefahrenbekämpfung ertolgen.<br />

Die Effizienz von Ausbildungs- und Ausstatlungskonzeptionen<br />

ertordert weiter ein<br />

hohes Maß an Einheitlichkeit, zumindest auf<br />

t.andesebene, möglichst aber auch auf<br />

Bundesebene. Oie Einrichtung von zentralen<br />

Übungsstätten, z. B. in Verbindung mit<br />

den Landesfeuerwehrschulen, ist wünschenswert.<br />

Bedingt. durch das Fehlen einer auf<br />

gleichem Niveau stehenden flächendekkenden<br />

Gel.hrenbekämplung entsteht ein<br />

hoher Kommunikationsaufwand zwischen<br />

den Einheiten der Gefahrenbekämpfung<br />

der Kommunen und anderen Trägern der<br />

Gefahrenabwehr (z. B. Deutsche Bundesbahn<br />

oder Werkleuerwehren benachbarter<br />

Industriebetriebe). Dies ertordert die organisatorische<br />

Vorbereitung in Katastrophenschutz-<br />

und Einsatzplänen sowie in gemeinsamen<br />

Einsatzvertahren von öffentlichen<br />

und privaten Potentialen der Gefahrenbekämpfung.<br />

In den einzelnen Bundesländern werden<br />

gerade auf diesem Gebiet besondere Anstrengungen<br />

unternommen. Die Feuerwehren<br />

werden durch Bildung von regionalen<br />

Schwerpunkten besser in die t.age versetzt,<br />

Gefahrgutunfälle zu bekämpfen. Weitere<br />

Verbesserungen sind durch Einführung DVgestützter<br />

Informationssysteme anzustreben,<br />

die den kommunalen Trägern der Gefahrenbekämpfung<br />

ermöglichen, den Einsatzleitern<br />

vor Ort Unterstützung zu leisten.<br />

Besondere Probleme ergeben sich für die<br />

Gefahrenbekämpfung im Zusammenhang<br />

mit dem Transport gefährlicher Güter auf<br />

dem Nord-Ostsee-Kanal. . Durch abgestimmtes<br />

Handeln des Bundes, des Landes<br />

und der betroffenen Kommunen wird<br />

dort zwar für die Bekämpfung von Bränden<br />

und Ölschäden vorgesorgt. Für andere Unfätle,<br />

auch solche im Ausmaß einer Katastrophe,<br />

gibt es an Land nur die allgemeinen<br />

Vorkehrungen, aber keine auf andere<br />

besonderen Gefahrensituationen zugeschnittenen<br />

Maßnahmen. Dies ist unbefriedigend,<br />

weil gefährlich. In Kooperation von<br />

Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des<br />

Bundes mit den Behörden des Landes und<br />

betroffenen Kommunen müssen angesichts<br />

der besonderen Gefahren folgende Punkte<br />

geklärt und ggf. durch gemeinsame Anstrengungen<br />

gelöst werden :<br />

- Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliches<br />

Schadensausmaß<br />

- Meldewege von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

zu den für die Gefahrenbekämpfung<br />

an Land zuständigen Steilen<br />

- Zusammenarbeit · zwischen Bundes-,<br />

Landes- und Kommunalbehörden bei<br />

der Sch.densbekiimplung<br />

Die beim Tran.port von<br />

getlhr1lchen GÜtern auf<br />

der Schiene ent.telMnden<br />

Gefahren k6nnen In<br />

vielen Fillen nur In Zuummenarbelt<br />

mit SpezlalelnhaUen<br />

der Deutlehen<br />

Bund.,bahn bewlltlgt<br />

werden.<br />

(Foto.: StRt Betghelm,<br />

CI ... , Krupp)<br />

- zusätzliche Ausbildung der Rettungseinheiten<br />

- zusätzliche Ausrüstung der Rettungseinheiten<br />

- Warnung der Bevölkerung<br />

- Evakuierung der Bevölkerung<br />

IV. Kooperationaverbund<br />

zwischen Bund und Lindern<br />

Die vorstehenden Ausführungen zeigen,<br />

daß die Bekämpfung von Unfällen beim<br />

Transport gefährlicher Güter, die nach der<br />

Vertassung in den Zuständigkeitsbereich<br />

der Länder fällt, durch eine Reihe von Faktoren,<br />

insbesondere ' das technische Sicherheitsrecht<br />

und das Verkehrs recht, beeinflußt<br />

wird, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

des Bundes fallen. Es liegt auf der<br />

Hand, daß in den Bundesressorts bei der<br />

Erarbeitung dieser Vorschriften .stiltes Wissen·<br />

über die spezifische Problemstruktur<br />

der Gefahrenbekämpfung angesammelt<br />

wird. Dieses Wissen stets in die Überlegungen<br />

mit einzubeziehen, ist das spezielle<br />

Anliegen der Gefahrenbekämpfungsseite in<br />

bezug auf die Unterstützung durch die zu ­<br />

ständigen Bundesressorts.<br />

Die Veranfwortlichen der Schadens bekämpfung<br />

sind bei der Ausarbeitung der<br />

unter 111. angesprochenen Lösungsansätze<br />

auf die Zusammenarbeit mit den Bundesressorts<br />

vor allem bei folgenden Problemkomplexen<br />

angewiesen:<br />

1, Verbesserung des<br />

tnlormatlonstr.nslers<br />

Für die im Schadenfall notwendige schnell<br />

abrufbare schallenspezifische Information<br />

sind in den Datenbanken des Umweltbundesamtes<br />

wesentliche Informationen über<br />

gefährliche Stoffe bis hin zu Abwehrmaßnahmen<br />

gespeichert. Für die Träger der<br />

Schadensbekämpfung in den Bundesländern<br />

ist es von ausschlaggebender Bedeutung,<br />

daß der schnetle und zuverlässige Zugriff<br />

auf diese Datenbanken sichergestellt<br />

werden kann durch:<br />

- 24-stündige Vertügbarkeit<br />

- Herausziehen der einsatzbezogenen Daten<br />

und Informationen.<br />

Dies ist zur Zeit noch nicht möglich. Es ist<br />

deshalb außerdem dringend ertorderlich,<br />

daß bei Einrichtung und Ausbau solcher<br />

Stoffdatenbanken auch das Ziel vertolgt<br />

wird, ein Informationsinstrument für die Gefahrenbekämpfung<br />

zu schaffen, das praxisgereChte<br />

Informationskategorien besitzt.<br />

Der Bund kann zur Informationsübermittlung<br />

im Schadenfall emen weiteren Beitrag<br />

dadurch leisten, daß er die Vertügbarkeit<br />

und Leistungsfähigkeit der 17 Gillinformationszentren<br />

durch deren Ausstattung mit<br />

EDV verbessert.<br />

Die Einheiten der Gefahrenbekämpfung benötigen<br />

zur Informationsgewinnung über<br />

konkrete Gefährdungspotentiale nach einem<br />

Unfall einen hohen Informationsstand<br />

über die gegenwärtige Klassifizierung gefährlicher<br />

Stoffe und insbesondere deren<br />

Aktualisierung über neu hinzutretende Stoffe.<br />

Erkenntnisse über neue Stoffe, für die<br />

teilweise ein Beförderungsverbot besteht<br />

oder die wie ein .ähnlicher" Stoff zu befördern<br />

sind , liegen beim BMV und bei den<br />

den BMV im Rahmen des Gefahrgutbeirates<br />

beratenden Stellen olImais frühzeitig<br />

vor. Sie soltten durch einen Informationsverbund<br />

schnellstmöglich der Gelahrenbekämplungsselte<br />

zur Vertügung gestellt<br />

bzw. in zentrale Stoffdatenbanken aufgenommen<br />

werden.<br />

ZS·MAGAZIN 11-12100 19

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