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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

der Beteiligungsquote von Fondsgesellschaft<br />

(93,97% ) und Altgesellschaftern<br />

(6,03%). Da das Gesellschafterdarlehen<br />

der Fonds- an<br />

die Objektgesellschaft während<br />

des Betrachtungszeitraumes der<br />

Prognoserechnung noch nicht zurückgeführt<br />

wird, finden sich in der<br />

Prognoserechnung noch keine Ausschüttungen<br />

wieder.<br />

19. Stand Gesellschafterdarlehen<br />

Diese Position zeigt den Stand des<br />

von der Fondsgesellschaft bei der<br />

Objektgesellschaft gegebenen Gesellschafterdarlehens<br />

zum jeweiligen<br />

Jahresende.<br />

Liquiditätsbetrachtung<br />

Fondsgesellschaft<br />

20. Zinsen Gesellschafterdarlehen<br />

Diese Position entspricht der Position<br />

7 aus den Ausgaben der Objektgesellschaft.<br />

Auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

sind dies Einnahmen.<br />

21. Veränderung<br />

Gesellschafterdarlehen<br />

Diese Position entspricht der obigen<br />

Position 17.<br />

22. Ausschüttung<br />

nach Beteiligungsquote<br />

Diese Position entspricht grundsätzlich<br />

93,97% der obigen Position<br />

18.<br />

23. Zinseinnahmen Liquiditätsrücklage<br />

Zinseinnahmen entstehen der<br />

Fondsgesellschaft durch die Anlage<br />

der Liquiditätsrücklage. Es wird für<br />

die Jahre 2010 und 2011 ein Zinssatz<br />

von 1,0% p.a., über den gesamten<br />

verbleibenden Prognosezeitraum<br />

von 2,50% p.a. angenommen.<br />

Ein Abzug der Abgeltungssteuer<br />

und des Solidaritätszuschlages wird<br />

in der Prognoserechnung aus Vereinfachungsgründen<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Anmerkung:<br />

Von den Guthabenzinsen wird bei<br />

inländischen Kreditinstituten ein<br />

25%-iger Steuereinbehalt, erhöht<br />

um den 5,5%-igen Solidaritätszuschlag,<br />

vorgenommen und an das<br />

Finanzamt unmittelbar abgeführt.<br />

Dieser Steuereinbehalt reduziert daher<br />

die von der Fondsgesellschaft<br />

empfangenen Guthabenzinsen. Sie<br />

stellen für den Anleger eine Einkommensteuervorauszahlung<br />

dar,<br />

da der auf die jeweilige Beteiligung<br />

entfallende, einbehaltene Betrag<br />

auf die persönliche Steuerschuld angerechnet<br />

wird.<br />

Dieser Steuereinbehalt führt damit<br />

entweder zu einer Verringerung der<br />

Steuernachzahlung oder zu einer<br />

höheren Einkommensteuererstattung.<br />

24. Sonstige Kosten<br />

Für sämtliche weiteren, nicht in den<br />

einzelnen Positionen enthaltenen<br />

bzw. unvorhergesehenen Kosten<br />

wurde ein Jahresbetrag in Höhe von<br />

0,25% der jährlichen Nettomieteinnahmen<br />

(Position 1) eingestellt.<br />

25. Haftungsvergütung<br />

Komplementär<br />

Für die Übernahme der Haftung erhält<br />

die Komplementärin der Fondsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaften<br />

ab dem Jahr 2010 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von<br />

3% ihres Stammkapitals; dies entspricht<br />

E 750 p.a.<br />

26. Einnahmeüberschuss<br />

Fondsgesellschaft<br />

Diese Position stellt den Saldo der<br />

Positionen 20 bis 25 dar.<br />

27. Ausschüttung<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Prognoserechnung sieht laufende<br />

Ausschüttungen vor. Die prognostizierte<br />

Ausschüttung beträgt<br />

anfänglich 6,25% p.a. des Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaft (ohne<br />

Agio). In den Jahren 2010 und<br />

2011 erfolgt die prognostizierte<br />

Ausschüttung zeitanteilig und quotal<br />

entsprechend den Zeitpunkten<br />

der Kapitaleinzahlungen durch die<br />

Anleger. Der Planung liegt diesbezüglich<br />

eine Einzahlung des kompletten<br />

Kapitals bis Ende Juni 2011<br />

zugrunde.<br />

Die Ausschüttungen erfolgen halbjährlich,<br />

jeweils zu Ende März für<br />

das 2. Halbjahr des Vorjahres und<br />

zu Ende September für das aktuelle<br />

1. Halbjahr. Die prognostizierte Ausschüttung<br />

steigt entsprechend den<br />

dargestellten Werten an.<br />

Von der dargestellten Bruttoausschüttung<br />

wird der auf den jeweiligen<br />

Gesellschaftsanteil entfallende<br />

Steuereinbehalt auf die Zinserträge<br />

der Gesellschaft abgezogen. Der<br />

verbleibende Betrag wird an die Anteilsinhaber<br />

ausgeschüttet. Der abgezogene<br />

anteilige Steuereinbehalt<br />

führt beim Anleger entweder zu einer<br />

Verringerung der Steuernachzahlung<br />

oder zu einer höheren Einkommensteuererstattung<br />

(vgl. auch<br />

oben unter Zinseinnahmen).<br />

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