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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Das rechtliche Konzept<br />

142<br />

Kaufpreis ein Festpreis; er enthält<br />

sämtliche Kosten und Beiträge, die<br />

für die vertraglich geschuldete Herstellung<br />

des Kaufgegenstandes anfallen<br />

inklusive aller Bau- und Baunebenkosten.<br />

Der Kaufpreis <strong>ist</strong> ein<br />

Nettokaufpreis; der Verkäufer verzichtet<br />

gemäß § 9 Abs. 1 und 2<br />

UStG zu 100% auf die Umsatzsteuerbefreiung<br />

nach § 4 Nr. 9 lit.<br />

a UStG, da sämtliche Mietverträge<br />

umsatzsteuerpflichtig mit vorsteuerabzugsberechtigten<br />

Mietern abgeschlossen<br />

sind.<br />

Die Objektgesellschaft hat den<br />

Kaufpreis – mangels Fälligkeit – bislang<br />

noch nicht entrichtet.<br />

Kaufpreisfälligkeit<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

war der Kaufpreis noch nicht<br />

fällig. Die Objektgesellschaft hat<br />

sich gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich<br />

der Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

aus der Kaufvertragsurkunde<br />

unterworfen.<br />

Neben den allgemein üblichen<br />

Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen<br />

(Eintragung einer Auflassungsvormerkung<br />

zugunsten der Objektgesellschaft,<br />

Vorliegen aller zu<br />

diesem Kaufvertrag erforderlichen<br />

grundbuchrechtlichen Genehmigungen,<br />

Vorlage der Löschungsunterlagen<br />

für die von der Objektgesellschaft<br />

nicht übernommenen Belastungen)<br />

wird der Kaufpreis zur<br />

Zahlung fällig, wenn u.a. folgende<br />

Fälligkeitsvoraussetzungen kumulativ<br />

vorliegen:<br />

– Vorlage von schriftlichen Bestätigungen<br />

des von Objektgesellschaft<br />

und Verkäufer gemeinsam<br />

beauftragten Sachverständigen,<br />

dass die auf dem Kaufgrundstück<br />

errichteten Gebäude nebst Außenanlagen,<br />

mindestens 95 Stellplätzen<br />

und drei Zu-/Abfahrten<br />

zur öffentlichen Kurpfalzstraße<br />

frei von wesentlichen Mängeln<br />

fertig gestellt sind.<br />

– Vorlage je eines Übergabeprotokolls<br />

nebst verbindlichem Aufmaß<br />

zwischen den Mietern und<br />

dem Verkäufer, aus dem der Beginn<br />

des jeweiligen Mietverhältnisses,<br />

die erfolgte Übergabe des<br />

Mietgegenstandes und die Tatsache<br />

hervorgeht, dass der Mieter<br />

die Mietflächen frei von wesentlichen<br />

Mängeln übernommen hat<br />

sowie der Nachweis des Eingangs<br />

der ersten vollständigen, vorbehaltlosen<br />

Mietzahlung nebst Nebenkostenvorauszahlung<br />

durch<br />

die Mieter.<br />

– Form- und rechtswirksamer Abschluss<br />

einer im Einvernehmen<br />

mit der Objektgesellschaft festgelegten<br />

Fassung eines Mietvertragsnachtrages<br />

mit dem Mieter<br />

Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG.<br />

Die Objektgesellschaft <strong>ist</strong> berechtigt,<br />

den Kaufpreis auch vor Fälligkeit<br />

zu zahlen.<br />

Sachverständiger<br />

Die Parteien haben einen öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Sachverständigen<br />

für Schäden an Gebäuden<br />

mit der baubegleitenden Qualitätssicherung<br />

sowie der Abnahme<br />

des Kaufgegenstandes beauftragt.<br />

Der Sachverständige stellt im<br />

Abnahmeprotokoll für die Parteien<br />

verbindlich fest, ob der Kaufgegenstand<br />

frei von wesentlichen Mängeln<br />

und abnahmereif im Sinne des<br />

Kaufvertrages <strong>ist</strong>.<br />

Übergang des Grundbesitzes<br />

Am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung,<br />

00.00 Uhr gehen<br />

Nutzungen und Lasten, der Besitz<br />

und die Gefahr hinsichtlich des<br />

Kaufgegenstandes auf die Objektgesellschaft<br />

über. Ab diesem Tag<br />

stehen der Objektgesellschaft alle<br />

Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen<br />

mit der Lidl Vertriebs-<br />

GmbH & Co. KG und der dm-drogerie<br />

markt GmbH + Co. KG, insbesondere<br />

die Miete nebst Nebenkostenvorauszahlungen,<br />

vollständig<br />

zu.<br />

Auflassungsvormerkung<br />

Zur Sicherung des Anspruchs der<br />

Objektgesellschaft auf Eigentumsübergang<br />

hat der Verkäufer zugunsten<br />

der Objektgesellschaft die Eintragung<br />

einer Vormerkung gemäß<br />

§ 883 BGB an dem Kaufgrundstück<br />

in das Grundbuch bewilligt. Die<br />

Vormerkung war zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung noch nicht<br />

im Grundbuch vorgetragen.<br />

Von der Objektgesellschaft zu<br />

übernehmende Belastungen,<br />

Rechtsmängel<br />

Neben der Finanzierungsgrundschuld,<br />

an deren Eintragung die<br />

Objektgesellschaft mitgewirkt hat,<br />

übernimmt die Objektgesellschaft<br />

das bereits am Kaufgrundstück lastende<br />

Leitungsrecht für Regenwasser<br />

für die Stadt Neckargemünd,<br />

das Leitungsrecht für eine 20 KV-<br />

Leitung für die Südwag Energie<br />

AG sowie das Leitungsrecht für<br />

Nahwärme, das Wasserversorgungsleitungsrecht<br />

und das Gasleitungsrecht<br />

für die Stadtwerke Neckargemünd<br />

GmbH zum dinglichen<br />

Fortbestand. Darüber hinaus

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