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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Die Risiken<br />

24<br />

markt mit mindestens 790 m 2<br />

Verkaufsfläche betrieben wird.<br />

Die weiteren Mieter des Fachmarktzentrums,<br />

insbesondere der<br />

Mieter Penny, sind nach den Regelungen<br />

ihres jeweiligen Mietvertrages<br />

nicht verpflichtet, auf<br />

den von ihnen angemieteten Flächen<br />

einen Lebensmittelmarkt zu<br />

betreiben. Sollte im Fachmarktzentrum<br />

zukünftig kein Lebensmittelmarkt<br />

mehr betrieben werden<br />

und der Mieter Rossmann<br />

von seinem Kündigungsrecht Gebrauch<br />

machen, kann sich die Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft<br />

und ihrer Anleger verschlechtern.<br />

e) Dem Mieter KiK Textilien und<br />

Non-Food GmbH („KiK“) steht<br />

nach seinem Mietvertrag ein Kündigungsrecht<br />

unter Einhaltung einer<br />

Fr<strong>ist</strong> von drei Monaten zum<br />

Monatsende für den Fall zu, dass<br />

„die Firma Penny“ vor Ablauf der<br />

Mietzeit des Mieters ihre Mietfläche<br />

nicht mehr betreibt. Der<br />

Mieter Penny dagegen <strong>ist</strong> nach<br />

den Regelungen seines Mietvertrages<br />

nicht verpflichtet, die<br />

von ihm angemieteten Flächen<br />

während der Mietzeit des Mieters<br />

KiK zu betreiben. Sollte der Mieter<br />

KiK aus dem vorgenannten Grund<br />

von seinem Kündigungsrecht Gebrauch<br />

machen, kann sich die Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft<br />

und ihrer Anleger verschlechtern.<br />

f) Der Mieter KiK hat das Mietobjekt<br />

ausweislich der mietvertraglichen<br />

Regelungen insbesondere<br />

deshalb angemietet, weil es sich<br />

in dem Einzelhandelsumfeld befindet,<br />

das aus dem zum Mietvertrag<br />

gehörenden Lageplan hervorgeht.<br />

Die auf dem Lageplan verzeichneten<br />

Handelsflächen, Parkplätze,<br />

Zu- und Abfahrten etc. sind<br />

daher sowohl in ihrer Größe als<br />

auch in ihrer Zuordnung zueinander<br />

verbindlich. Die auf dem Lageplan<br />

aufgeführten Branchen bzw.<br />

Firmen sind ebenfalls verbindlicher<br />

Bestandteil des Mietvertrages.<br />

Aufgrund dieser mietvertraglichen<br />

Regelung besteht das Risiko,<br />

dass eine Änderung der Handelsflächen,<br />

der Außenanlagen<br />

und/oder des Mitmieterbesatzes<br />

(auch i.R.v. Untervermietungen)<br />

des Fachmarktzentrums nur mit<br />

Zustimmung des Mieters KiK<br />

mög lich sind und die Objektgesellschaft<br />

andernfalls als Vermieter<br />

dem Mieter gegenüber zum Schadenersatz<br />

verpflichtet wäre bzw.<br />

der Mieter den Vertrag außerordentlich<br />

kündigen könnte.<br />

g) Die Objektgesellschaft hat sich<br />

gegenüber den Mietern im Fachmarktzentrum<br />

in Sasbach (Penny,<br />

H. + J. Armbruster, Back-Shop<br />

GmbH, Rossmann und KiK) jeweils<br />

zu weitreichendem Konkurrenzschutz<br />

verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen<br />

gegen die jeweilige<br />

Konkurrenzschutzverpflichtung<br />

kann der jeweilige Mieter<br />

von der Objektgesellschaft die<br />

Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen,<br />

sowie Schadenersatz,<br />

Mietminderung und/oder Rücktritts-/Kündigungsrechte<br />

geltend<br />

machen bzw. ausüben. Diese<br />

Konkurrenzschutzverpflichtungen<br />

bergen das Risiko, dass die derzeit<br />

erstellten Gewerbemietflächen<br />

nach Auslaufen/Beendigung<br />

der momentan abgeschlossenen<br />

Mietverträge nicht an jeden Interessenten<br />

vermietet bzw. während<br />

der Laufzeit der momentan abgeschlossenen<br />

Mietverträge nicht<br />

an jeden Interessenten untervermietet<br />

oder zu jedem Mietzweck<br />

genutzt werden können.<br />

4.4.2 Besondere Vermietungsrisiken<br />

im Zusammenhang mit dem<br />

REWE-Lebensmittelmarkt in Rülzheim<br />

Die Realisierung eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend aufgeführten<br />

Risiken könnte zur einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Einlagen führen:<br />

a) Dem Mieter REWE Markt GmbH<br />

Zweigniederlassung Südwest<br />

(„REWE Südwest“) steht ein<br />

Kündigungsrecht mit einer Fr<strong>ist</strong><br />

von sechs Monaten zu, wenn<br />

sich entsprechend der im Mietvertrag<br />

vereinbarten Wertsicherungsklausel<br />

die ursprüngliche<br />

Miete um mehr als insgesamt<br />

50% erhöht hat; das Kündigungsrecht<br />

kann erstmals zum<br />

Ende des 15. Mietjahres ausgeübt<br />

werden.<br />

b) Der Vermieter <strong>ist</strong> verpflichtet,<br />

dem Mieter REWE Südwest<br />

auf Verlangen sämtliche<br />

Gesellschafter der Vermietergesellschaft<br />

zu benennen. Kommt<br />

der Vermieter dieser Verpflichtung<br />

nach wiederholter schriftlicher<br />

Aufforderung nicht nach,<br />

hat der Mieter das Recht, den<br />

Vertrag fr<strong>ist</strong>los zu kündigen.<br />

c) Der Vermieter räumt dem Mieter<br />

REWE Südwest für jeden Fall der<br />

Neuvermietung des Mietobjekts<br />

das Vormietrecht in entsprechender<br />

Anwendung der schuldrechtlichen<br />

Vorschriften über das Vorkaufsrecht<br />

ein. Die Ausübungsfr<strong>ist</strong><br />

beträgt einen Monat. Dieses<br />

Vormietrecht birgt das Risiko,<br />

dass eine Nachvermietung der<br />

Immobilie nicht oder nur unter<br />

erschwerten Bedingungen mög­

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