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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Das rechtliche Konzept<br />

162<br />

Der Mieter entrichtet eine monatliche<br />

Nebenkostenvorauszahlung in<br />

Höhe von E 300,00 netto, mithin in<br />

Höhe von monatlich E 357,00 brutto.<br />

Eine Änderung der Vorauszahlungshöhe<br />

<strong>ist</strong> nur einvernehmlich<br />

durch beide Vertragsparteien möglich.<br />

Mietbeginn, Vertragslaufzeit, Verlängerungsoption<br />

Das Mietverhältnis hat mit erfolgter<br />

Übergabe am 28.09.2009 begonnen.<br />

Die Vertragslaufzeit beträgt<br />

15 Jahre. Der Mieter hat die<br />

Option, den Vertrag fünfmal um<br />

jeweils drei Jahre zu verlängern.<br />

Vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte<br />

des Mieters<br />

Dem Mieter steht ein Kündigungsrecht<br />

mit einer Fr<strong>ist</strong> von sechs Monaten<br />

zu, wenn sich entsprechend<br />

der Wertsicherung die ursprüngliche<br />

Miete um mehr als insgesamt<br />

50% erhöht hat. Das Kündigungsrecht<br />

kann jedoch erstmals zum<br />

Ende des 15. Mietjahres ausgeübt<br />

werden.<br />

Der Vermieter <strong>ist</strong> verpflichtet,<br />

dem Mieter auf Verlangen sämtliche<br />

Gesellschafter der Vermietergesellschaft<br />

zu benennen. Kommt<br />

der Vermieter dieser Verpflichtung<br />

nach wiederholter schriftlicher Aufforderung<br />

nicht nach, hat der Mieter<br />

das Recht, den Vertrag fr<strong>ist</strong>los<br />

zu kündigen.<br />

Zufahrt<br />

Der Vermieter gewährle<strong>ist</strong>et ab der<br />

Übergabe die uneingeschränkte<br />

Nutzbarkeit der Zu- und Abfahrt zu<br />

den Parkplätzen sowie zur Anlieferung<br />

(auch für Lieferfahrzeuge bis<br />

zu 43 t) und hält sie während der<br />

gesamten Geschäfts- und Anlieferzeit<br />

aufrecht.<br />

Erhaltung des Mietgegenstandes<br />

Der Vermieter hat die gesamte Bausubstanz<br />

in angemessenen Abständen<br />

von Fachleuten überprüfen zu<br />

lassen und gegebenenfalls entsprechende<br />

Maßnahmen zu ergreifen;<br />

insofern stellt er den Mieter von<br />

jeglicher Haftung frei.<br />

Schönheitsreparaturen in den<br />

Mieträumen gehen zu Lasten des<br />

Mieters. Der Mieter trägt alle Kleinreparaturen<br />

innerhalb der Mieträume,<br />

welche die Nutz- und Verkaufsfläche<br />

ausmachen, bis zu einem<br />

Höchstbetrag von E 250,00<br />

im Einzelfall. Einen höheren Rechnungsbetrag<br />

im Einzelfall übernimmt<br />

insgesamt der Vermieter.<br />

Der jährliche Höchstbetrag für vom<br />

Mieter zu tragende Kleinreparaturkosten<br />

liegt bei E 2.000,00.<br />

Versicherungen<br />

Gebäudeversicherungen (inklusive<br />

Gebäudebeschädigung durch Dritte<br />

und Graffiti), Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflichtversicherung<br />

sowie Umwelthaftpflichtversicherung<br />

sind Sache des Vermieters.<br />

Die Verkehrssicherungspflicht<br />

obliegt dem Vermieter. Der<br />

Mieter trägt das Glasbruchrisiko.<br />

Bauliche Veränderungen durch<br />

den Mieter<br />

Der Mieter <strong>ist</strong> berechtigt, während<br />

der gesamten Mietzeit innerhalb<br />

des Mietobjekts Einbauten und Umbauten<br />

vorzunehmen sowie den Eingang,<br />

die Außenwände, die Fenster<br />

und die Werbeanlage nach seinen<br />

Wünschen zu gestalten. Umbauten<br />

in die vermieterseits gele<strong>ist</strong>ete Bausubstanz<br />

bedürfen jedoch der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung<br />

des Vermieters. Der Vermieter darf<br />

die Zustimmung allerdings nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern. Im<br />

Fall der Beendigung des Mietverhältnisses<br />

<strong>ist</strong> der Mieter nicht verpflichtet,<br />

den ursprünglichen Zustand<br />

wieder herzustellen. Er <strong>ist</strong> jedoch<br />

berechtigt, die von ihm eingebauten<br />

Einrichtungen bei schonender<br />

Behandlung der Mietsache<br />

auszubauen. Bei Ausbau wird eine<br />

eventuelle Wertminderung des Gebäudes<br />

nicht vergütet.<br />

Untervermietung<br />

Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Vermieters <strong>ist</strong> der Mieter<br />

berechtigt, das Mietobjekt ganz<br />

oder teilweise unterzuvermieten.<br />

Diese Berechtigung umfasst auch<br />

das Recht zur Unteruntervermietung.<br />

Der Vermieter kann die Zustimmung<br />

nur aus wichtigem Grund<br />

verweigern.<br />

Konkurrenzschutz<br />

Der Vermieter gewährt dem Mieter<br />

Konkurrenzschutz. Er wird im Umkreis<br />

von drei Kilometern keinen weiteren<br />

branchenbezogenen Betrieb<br />

mit im Mietobjekt geführten Sortimenten<br />

(Haupt- und Nebenartikel)<br />

betreiben, bauen, sich an einem<br />

solchen beteiligen oder dafür geeignete<br />

Mieträume oder Grundstücke<br />

zeitlich begrenzt oder auf Dauer<br />

an Dritte überlassen. Verstößt der<br />

Vermieter gegen diese Konkurrenzschutzvereinbarung,<br />

<strong>ist</strong> der Mieter<br />

für die Dauer der Konkurrenzschutzverletzung<br />

berechtigt, die Miete<br />

um 50% zu kürzen, höchstens jedoch<br />

insgesamt um eine Jahresmie­

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