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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

jektgesellschaft kann die Ermächtigung<br />

nur dann vorher widerrufen,<br />

wenn der Verkäufer mit seinen Verpflichtungen<br />

zur Mängelbeseitigung<br />

in Verzug <strong>ist</strong> und der Verkäufer trotz<br />

schriftlicher Aufforderung mit angemessener<br />

Fr<strong>ist</strong>setzung der Mängelbeseitigung<br />

nicht nachkommt oder<br />

die Ansprüche gegen den Verkäufer<br />

nicht mehr bestehen.<br />

Aufgrund der vorgenannten Abtretung<br />

hat der Verkäufer dem den<br />

Grundstückskaufvertrag beurkundenden<br />

Notar bei der Beurkundung<br />

die ihm von seinen Nachunternehmern<br />

überreichten, von der AXA<br />

Versicherung AG ausgestellten zwei<br />

Mängelgewährle<strong>ist</strong>ungsbürgschaften<br />

mit einer Bürgschaftssumme von<br />

jeweils E 45.750,00 zu treuen Händen<br />

und mit der Treuhandauflage<br />

übergeben, diese an die Objektgesellschaft<br />

dann auszuhändigen,<br />

wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt<br />

<strong>ist</strong>.<br />

Maklerkosten<br />

Eventuelle Maklerkosten der Harzim<br />

GmbH mit Sitz in Walldorf im Zusammenhang<br />

mit dem Zustandekommen<br />

des Kaufvertrages trägt der<br />

Verkäufer. Die Objektgesellschaft hat<br />

erklärt, dass sie von dem Kaufgegenstand<br />

im Rahmen des geschäftlichen<br />

Kontaktes mit der INWO Bau GmbH<br />

mit Sitz in Sandhausen Kenntnis erlangt<br />

und sie deshalb bei Zugang<br />

diverser Maklerangebote Vorkenntnis<br />

hatte. Einen Maklervertrag in Bezug<br />

auf den Vertragsgegenstand<br />

hat sie nicht abgeschlossen/Maklerangebote<br />

waren auch nicht ursächlich<br />

für den Abschluss des Kaufvertrages.<br />

Sollte die Objektgesellschaft<br />

trotz einer entsprechenden Aussage<br />

des zuständigen Sachbearbeiters vor<br />

Gericht auf Maklerprovision in Anspruch<br />

genommen und rechtskräftig<br />

zur Zahlung verurteilt werden, stellt<br />

sie der Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen<br />

einschließlich der Verfahrenskosten<br />

frei. Die Objektgesellschaft<br />

<strong>ist</strong> verpflichtet, im Fall einer<br />

gerichtlichen Inanspruchnahme sich<br />

mit allen gebotenen Einwendungen<br />

zu verteidigen und Rechtsmittel auszuschöpfen.<br />

2. Mietvertragsdetails<br />

a) Mietvertrag Penny-Markt Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung<br />

Die INWO Bau GmbH hat als Vermieter<br />

mit der Penny-Markt Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung als Mieter<br />

am 18./24.09.2008 einen Mietvertrag,<br />

am 23./27.10.2008 einen 1.<br />

und am 20.10./05.11.2009 einen 2.<br />

Mietvertragsnachtrag geschlossen.<br />

Die Objektgesellschaft <strong>ist</strong> zum Übergangszeitpunkt/Besitzübergang<br />

im<br />

Sinne des Kaufvertrages in alle Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietvertrag<br />

nebst Nachträgen als neuer Vermieter<br />

eingetreten; die INWO Bau<br />

GmbH <strong>ist</strong> im Gegenzug als Vermieter<br />

vollständig aus dem Mietverhältnis<br />

ausgeschieden. Der durch die<br />

vorgenannten Nachträge geänderte<br />

Mietvertrag hat im Wesentlichen folgenden<br />

Inhalt:<br />

Mietgegenstand<br />

Vermietet werden an den Mieter zur<br />

gewerblichen Nutzung, insbesondere<br />

zum Betrieb eines Lebensmittelmarktes<br />

mit den üblichen Food- und<br />

Non-Food-Artikeln, 1.016 m 2 Gesamtnutzfläche,<br />

davon mindestens<br />

778 m 2 Verkaufsfläche sowie mindestens<br />

100 Parkplätze zur gemeinschaftlichen<br />

Nutzung mit den Mietern<br />

Rossmann Drogerie, KiK Textil<br />

und Backshop.<br />

Miete, Wertsicherung<br />

Die monatliche Miete beträgt<br />

E 9.300,00 zzgl. gesetzlicher USt.;<br />

die Bruttomonatsmiete beträgt somit<br />

E 11.067,00.<br />

Die Miete <strong>ist</strong> an den Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland (Basisjahr<br />

2005 = 100) gekoppelt. Die<br />

ersten drei Mietjahre ab Mietzahlungsbeginn<br />

bleiben unberücksichtigt,<br />

danach kann bei einer mindestens<br />

10 %-igen Veränderung des Indexes<br />

jede Vertragspartei eine Anpassung<br />

der Miete um 60 % der jeweils<br />

eingetretenen prozentualen<br />

Indexveränderung verlangen. Entsprechendes<br />

gilt jeweils nach Ablauf<br />

von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt<br />

tatsächlich erfolgter Mietänderung.<br />

Die neue Miete <strong>ist</strong> ab dem<br />

jeweiligen zweiten Monatsersten,<br />

der dem begründeten schriftlichen<br />

Antrag folgt, zu zahlen.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter trägt folgende Nebenkosten:<br />

Kosten für den Betrieb der separaten<br />

Heizung, die in seinen<br />

Mieträumen anfallende Energiekosten,<br />

Kosten für Strom, Wasserverbrauch<br />

und die Kanalbenutzung<br />

für verbrauchtes Frischwasser, Kosten<br />

der öffentlichen Straßenreinigung<br />

und Kaminreinigung (anteilig<br />

entsprechend dem Verhältnis der<br />

angemieteten Nutzfläche am Gesamtobjekt),<br />

Müllabführgebühren,<br />

Ko sten der Schnee- und Eisbeseitigung,<br />

der Parkplatzreinigung, der<br />

Pflege der Grünanlagen und Stromkosten<br />

für die Außenbeleuchtung<br />

(jeweils anteilig entsprechend dem<br />

Verhältnis der angemieteten Nutzfläche<br />

am Gesamtobjekt).<br />

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