Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
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Süddeutschland 8<br />
Die Risiken<br />
36<br />
schaft, vermindert um einen Abschlag<br />
von 20%. Die Abfindungszahlung<br />
kann zudem in bis zu sieben<br />
Jahresraten gezahlt werden.<br />
Im Fall der Liquidation partizipiert<br />
der Kündigende wie die übrigen<br />
Gesellschafter am Liquidationsvermögen<br />
der Fondsgesellschaft; der<br />
Anspruch der Komplementärin und<br />
der Anspruch des Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
Robert Köhler am Liquidationsvermögen<br />
sind jedoch der Höhe nach<br />
auf die von ihnen gele<strong>ist</strong>ete Einlage<br />
beschränkt.<br />
Es besteht das Risiko, dass für die<br />
Auszahlung von Abfindungen keine<br />
liquiden Mittel vorhanden sind.<br />
6.5 Veräußerung des Gesellschaftsanteils<br />
Jeder Anleger kann mit Wirkung<br />
zum 31.12. eines Jahres, frühestens<br />
zum 31.12.2011, über seinen Gesellschaftsanteil<br />
verfügen, soweit die<br />
Geschäftsführung der Verfügung zustimmt.<br />
Eine Verweigerung der Zustimmung<br />
durch die Geschäftsführung<br />
<strong>ist</strong> nur bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes möglich. Übertragungen<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
müssen der Fondsgesellschaft bis<br />
spätestens 30.9. des laufenden Geschäftsjahres<br />
mitgeteilt werden.<br />
Durch diese Regelung wird eine begrenzte<br />
Fungibilität der Anteile erreicht.<br />
Es ex<strong>ist</strong>iert aber kein geregelter<br />
Markt für Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds. Es besteht<br />
das Risiko, dass ein Verkauf der<br />
Beteiligung während der Laufzeit der<br />
Fondsgesellschaft nicht oder nur mit<br />
erheblichem Verlust möglich <strong>ist</strong>. Die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
<strong>ist</strong> auch deshalb als langfr<strong>ist</strong>ige Investition<br />
zu sehen.<br />
Bei einem (vorzeitigen) Verkauf der<br />
Beteiligung während der Laufzeit der<br />
Fondsgesellschaft kann es zu erheblichen<br />
steuerlichen Nachteilen kommen.<br />
6.6 Gesellschaftsvertragliche Fr<strong>ist</strong>en<br />
Der Anleger trägt das Risiko der Versäumung<br />
der im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft vereinbarten<br />
Fr<strong>ist</strong>en:<br />
– bei verspäteter Einzahlung der<br />
Pflichteinlage oder des Agios (§ 5<br />
des Gesellschaftsvertrages) <strong>ist</strong> die<br />
Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />
in Höhe von 1% des<br />
ausstehenden Betrages pro Monat<br />
zu erheben. Nach Mahnung<br />
und Nachfr<strong>ist</strong>setzung <strong>ist</strong> die Komplementärin<br />
berechtigt und bevollmächtigt,<br />
den säumigen Anleger<br />
aus der Fondsgesellschaft<br />
auszuschließen. Der ausgeschlossene<br />
Anleger trägt dann die im<br />
Zusammenhang mit seinem Ausschluss<br />
ggf. entstandenen Kosten.<br />
Die Komplementärin <strong>ist</strong> auch berechtigt<br />
und bevollmächtigt, die<br />
Pflichteinlage eines teilweise in<br />
Verzug geratenen Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
auf den Betrag der gele<strong>ist</strong>eten<br />
Zahlung einschließlich Agio herabzusetzen;<br />
– die Versäumung von Anfechtungsfr<strong>ist</strong>en<br />
(§ 12 des Gesellschaftsvertrages)<br />
kann zur Bestandskraft<br />
von Beschlüssen zu Lasten des Anlegers<br />
führen;<br />
– die Versäumung der Mitteilungspflicht<br />
für die Sonderwerbungskosten<br />
(§ 15 des Gesellschaftsvertrages)<br />
führt zu deren steuerlicher<br />
Nichtabziehbarkeit;<br />
– eine verspätete Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung<br />
(§ 19 des Gesellschaftsvertrages)<br />
oder die Versäumung<br />
der Mitteilungsfr<strong>ist</strong> für<br />
die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />
(§ 18 des Gesellschaftsvertrages)<br />
führt zur Zulässigkeit der<br />
Kündigung bzw. der Übertragung<br />
erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres.<br />
7. Verflechtungen<br />
Zwischen der Fondsgesellschaft, der<br />
Objektgesellschaft, der RegioFonds<br />
ALPHA Beteiligungs GmbH, der S&P<br />
Objektbeteiligungs ZWEI GmbH, der<br />
S&P Management GmbH, der sontowski<br />
& partner gmbh, der GRR Real<br />
Estate Management GmbH, der S&P<br />
Mezz4Funds 1 GmbH & Co. KG und<br />
den Herren Klaus-Jürgen Sontowski,<br />
Dr. Karsten Medla, Dr. Matthias<br />
Hubert und Robert Köhler bestehen<br />
weitreichende personelle, rechtliche<br />
und wirtschaftliche Verflechtungen.<br />
Aus diesen Verflechtungen können<br />
sich Interessenkollisionen ergeben,<br />
die eine an den Interessen der Fondsgesellschaft<br />
orientierte Entscheidungsfindung<br />
erschweren. Sollte einer<br />
der Entscheidungsträger in einem<br />
Interessenkonflikt den Interessen einer<br />
anderen Gesellschaft bzw. einer<br />
anderen Person Priorität einräumen,<br />
kann dies zu einer Verminderung der<br />
geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />
zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen<br />
führen.<br />
8. Prognoserisiko<br />
Die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten<br />
Meinungen und Prognosen<br />
bzgl. der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
des Immobilienmarktes, der<br />
Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />
sind Auffassungen des Anbieters.