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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Die Risiken<br />

36<br />

schaft, vermindert um einen Abschlag<br />

von 20%. Die Abfindungszahlung<br />

kann zudem in bis zu sieben<br />

Jahresraten gezahlt werden.<br />

Im Fall der Liquidation partizipiert<br />

der Kündigende wie die übrigen<br />

Gesellschafter am Liquidationsvermögen<br />

der Fondsgesellschaft; der<br />

Anspruch der Komplementärin und<br />

der Anspruch des Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

Robert Köhler am Liquidationsvermögen<br />

sind jedoch der Höhe nach<br />

auf die von ihnen gele<strong>ist</strong>ete Einlage<br />

beschränkt.<br />

Es besteht das Risiko, dass für die<br />

Auszahlung von Abfindungen keine<br />

liquiden Mittel vorhanden sind.<br />

6.5 Veräußerung des Gesellschaftsanteils<br />

Jeder Anleger kann mit Wirkung<br />

zum 31.12. eines Jahres, frühestens<br />

zum 31.12.2011, über seinen Gesellschaftsanteil<br />

verfügen, soweit die<br />

Geschäftsführung der Verfügung zustimmt.<br />

Eine Verweigerung der Zustimmung<br />

durch die Geschäftsführung<br />

<strong>ist</strong> nur bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes möglich. Übertragungen<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

müssen der Fondsgesellschaft bis<br />

spätestens 30.9. des laufenden Geschäftsjahres<br />

mitgeteilt werden.<br />

Durch diese Regelung wird eine begrenzte<br />

Fungibilität der Anteile erreicht.<br />

Es ex<strong>ist</strong>iert aber kein geregelter<br />

Markt für Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds. Es besteht<br />

das Risiko, dass ein Verkauf der<br />

Beteiligung während der Laufzeit der<br />

Fondsgesellschaft nicht oder nur mit<br />

erheblichem Verlust möglich <strong>ist</strong>. Die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

<strong>ist</strong> auch deshalb als langfr<strong>ist</strong>ige Investition<br />

zu sehen.<br />

Bei einem (vorzeitigen) Verkauf der<br />

Beteiligung während der Laufzeit der<br />

Fondsgesellschaft kann es zu erheblichen<br />

steuerlichen Nachteilen kommen.<br />

6.6 Gesellschaftsvertragliche Fr<strong>ist</strong>en<br />

Der Anleger trägt das Risiko der Versäumung<br />

der im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft vereinbarten<br />

Fr<strong>ist</strong>en:<br />

– bei verspäteter Einzahlung der<br />

Pflichteinlage oder des Agios (§ 5<br />

des Gesellschaftsvertrages) <strong>ist</strong> die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen<br />

in Höhe von 1% des<br />

ausstehenden Betrages pro Monat<br />

zu erheben. Nach Mahnung<br />

und Nachfr<strong>ist</strong>setzung <strong>ist</strong> die Komplementärin<br />

berechtigt und bevollmächtigt,<br />

den säumigen Anleger<br />

aus der Fondsgesellschaft<br />

auszuschließen. Der ausgeschlossene<br />

Anleger trägt dann die im<br />

Zusammenhang mit seinem Ausschluss<br />

ggf. entstandenen Kosten.<br />

Die Komplementärin <strong>ist</strong> auch berechtigt<br />

und bevollmächtigt, die<br />

Pflichteinlage eines teilweise in<br />

Verzug geratenen Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

auf den Betrag der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Zahlung einschließlich Agio herabzusetzen;<br />

– die Versäumung von Anfechtungsfr<strong>ist</strong>en<br />

(§ 12 des Gesellschaftsvertrages)<br />

kann zur Bestandskraft<br />

von Beschlüssen zu Lasten des Anlegers<br />

führen;<br />

– die Versäumung der Mitteilungspflicht<br />

für die Sonderwerbungskosten<br />

(§ 15 des Gesellschaftsvertrages)<br />

führt zu deren steuerlicher<br />

Nichtabziehbarkeit;<br />

– eine verspätete Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

(§ 19 des Gesellschaftsvertrages)<br />

oder die Versäumung<br />

der Mitteilungsfr<strong>ist</strong> für<br />

die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />

(§ 18 des Gesellschaftsvertrages)<br />

führt zur Zulässigkeit der<br />

Kündigung bzw. der Übertragung<br />

erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres.<br />

7. Verflechtungen<br />

Zwischen der Fondsgesellschaft, der<br />

Objektgesellschaft, der RegioFonds<br />

ALPHA Beteiligungs GmbH, der S&P<br />

Objektbeteiligungs ZWEI GmbH, der<br />

S&P Management GmbH, der sontowski<br />

& partner gmbh, der GRR Real<br />

Estate Management GmbH, der S&P<br />

Mezz4Funds 1 GmbH & Co. KG und<br />

den Herren Klaus-Jürgen Sontowski,<br />

Dr. Karsten Medla, Dr. Matthias<br />

Hubert und Robert Köhler bestehen<br />

weitreichende personelle, rechtliche<br />

und wirtschaftliche Verflechtungen.<br />

Aus diesen Verflechtungen können<br />

sich Interessenkollisionen ergeben,<br />

die eine an den Interessen der Fondsgesellschaft<br />

orientierte Entscheidungsfindung<br />

erschweren. Sollte einer<br />

der Entscheidungsträger in einem<br />

Interessenkonflikt den Interessen einer<br />

anderen Gesellschaft bzw. einer<br />

anderen Person Priorität einräumen,<br />

kann dies zu einer Verminderung der<br />

geplanten Ausschüttungen oder sogar<br />

zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen<br />

führen.<br />

8. Prognoserisiko<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten<br />

Meinungen und Prognosen<br />

bzgl. der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

des Immobilienmarktes, der<br />

Fondsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

sind Auffassungen des Anbieters.

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