Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Süddeutschland 8<br />
Der Emittent<br />
44<br />
der Gesellschaft sollen den Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Eintrittes gemäß<br />
dem Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />
(Kapitalkonten I) zum<br />
Ende der Beitrittsphase am<br />
31.12.2011 zugewiesen werden.<br />
Hierzu wird folgende Gewinnund<br />
Verlustverteilungsregelung<br />
getroffen: Für das Geschäftsjahr<br />
2010 sind die Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
vorbehaltlich der Regelung<br />
unter c) am Gewinn und Verlust<br />
der Gesellschaft unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Eintrittes gemäß<br />
dem Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />
zum 31.12.2010 beteiligt.<br />
Für das Geschäftsjahr 2011<br />
sind die Kommandit<strong>ist</strong>en vorbehaltlich<br />
der Regelung unter c)<br />
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
gemäß dem Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalkonten zum<br />
31.12.2011 so beteiligt, als ob sie<br />
einheitlich zum 01.12.2010 der<br />
Gesellschaft beigetreten wären.<br />
Dies bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt<br />
der Erfüllung der Einlageverpflichtung<br />
durch einen beitretenden<br />
Kommandit<strong>ist</strong>en diesem<br />
bzw. bereits vorher beigetretenen<br />
Kommandit<strong>ist</strong>en Gewinne<br />
bzw. Verluste solange zugewiesen<br />
werden, bis das Verhältnis<br />
der dem beitretenden Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
zugewiesenen Gewinne<br />
bzw. Verluste zu dem festen<br />
Kapitalkonten des beitretenden<br />
Kommandit<strong>ist</strong>en in dem Verhältnis<br />
der Summe der den vorher<br />
beigetretenen Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
bereits zugewiesenen Gewinne<br />
bzw. Verluste zu der Summe<br />
der festen Kapitalkonten der vorher<br />
beigetretenen Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
übereinstimmen. Ein nach<br />
Abzug dieser Beträge verbleibender<br />
Gewinn bzw. Verlust wird auf<br />
die Kommandit<strong>ist</strong>en gemäß dem<br />
Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />
verteilt. In einer Verlustsituation<br />
werden daher Verluste und<br />
in einer Gewinnsituation Gewinne<br />
nach Beitritt eines Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
entweder vorrangig diesem<br />
oder den bereits vorher eingetretenen<br />
Kommandit<strong>ist</strong>en solange<br />
zugerechnet, bis das handelsrechtliche<br />
Ergebnis erreicht <strong>ist</strong>, das vorläge,<br />
wenn alle Kommandit<strong>ist</strong>en<br />
einheitlich zum 01.12.2010 der<br />
Gesellschaft beigetreten wären.<br />
b) Ab dem Geschäftsjahr 2012 sind<br />
die Kommandit<strong>ist</strong>en vorbehaltlich<br />
der Regelung unter c) am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft<br />
gemäß dem Verhältnis ihrer festen<br />
Kapitalkonten beteiligt, wobei<br />
für jeden vollen Monat des<br />
Geschäftsjahres ab Eintritt des jeweiligen<br />
Kommandit<strong>ist</strong>en in die<br />
Gesellschaft das Ergebnis anteilig<br />
zu ermitteln <strong>ist</strong>.<br />
c) Ein Gesellschafter, der seinen Einlageverpflichtungen<br />
gegenüber<br />
der Gesellschaft noch nicht oder<br />
noch nicht vollständig nachgekommen<br />
<strong>ist</strong>, nimmt am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft insoweit<br />
nicht teil.<br />
d) Die Komplementärin und der<br />
Kommandit<strong>ist</strong> Robert Köhler<br />
sind am Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Für die Verteilung des steuerlichen<br />
Ergebnisses <strong>ist</strong> das handelsrechtliche<br />
Ergebnis maßgeblich. Soweit steuerliche<br />
Vorschriften einer derartigen Gewinnverteilung<br />
entgegenstehen, <strong>ist</strong><br />
das steuerliche Ergebnis so zu verteilen,<br />
dass es dem handelsrechtlichen<br />
Ergebnis möglichst <strong>nahe</strong> kommt.<br />
3. Der liquide Überschuss der Gesellschaft<br />
wird entsprechend der Prognoserechnung<br />
auf Seite 98 ff. des<br />
Prospektes halbjährlich - für das erste<br />
Halbjahr jeweils spätestens zum 30.09.<br />
des jeweiligen Jahres, für das zweite<br />
Halbjahr jeweils spätestens zum 31.03.<br />
des Folgejahres - an die Gesellschafter<br />
(Stand 31.12.) entsprechend ihrer<br />
Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.<br />
des jeweiligen Jahres ausgeschüttet,<br />
auch wenn die Verlustkonten der Gesellschafter<br />
nicht ausgeglichen sind;<br />
§ 169 Abs. 1 Satz 2 HGB wird insoweit<br />
abbedungen. Steuergutschriften<br />
für anteilige Zinsabschlagsteuern und<br />
Solidaritätszuschlag werden als Bestandteil<br />
der Ausschüttungen angerechnet.<br />
Für das Jahr des Beitritts wird die Ausschüttung<br />
zeitanteilig für jeden vollen<br />
Kalendermonat ermittelt, soweit der<br />
betroffene Kommandit<strong>ist</strong> seine Einlage<br />
gele<strong>ist</strong>et hat.<br />
4. Die Geschäftsführung <strong>ist</strong> berechtigt,<br />
bereits im laufenden Geschäftsjahr<br />
auch ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
Vorabausschüttungen<br />
an die Gesellschafter vorzunehmen,<br />
wenn keine Rückstände bei<br />
den Zins- und Tilgungsverpflichtungen<br />
bestehen und Auflagen von Kreditinstituten<br />
nicht entgegenstehen.<br />
Eine Vorabausschüttung <strong>ist</strong> nur zulässig,<br />
wenn die vorhersehbare Liquiditäts-<br />
und Geschäftslage der Gesellschaft<br />
dies erlaubt.<br />
Eine Vorabausschüttung <strong>ist</strong> auch<br />
dann zulässig, wenn der Kommanditanteil<br />
der Kommandit<strong>ist</strong>en durch<br />
Verluste gemindert <strong>ist</strong>; § 169 Abs.<br />
1 Satz 2 HGB wird insoweit abbedungen.<br />
Den Kommandit<strong>ist</strong>en <strong>ist</strong><br />
bekannt, dass dadurch die Haftung<br />
gegenüber den Gläubigern gemäß<br />
§ 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der