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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Der Emittent<br />

44<br />

der Gesellschaft sollen den Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Eintrittes gemäß<br />

dem Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

(Kapitalkonten I) zum<br />

Ende der Beitrittsphase am<br />

31.12.2011 zugewiesen werden.<br />

Hierzu wird folgende Gewinnund<br />

Verlustverteilungsregelung<br />

getroffen: Für das Geschäftsjahr<br />

2010 sind die Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

vorbehaltlich der Regelung<br />

unter c) am Gewinn und Verlust<br />

der Gesellschaft unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Eintrittes gemäß<br />

dem Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

zum 31.12.2010 beteiligt.<br />

Für das Geschäftsjahr 2011<br />

sind die Kommandit<strong>ist</strong>en vorbehaltlich<br />

der Regelung unter c)<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

gemäß dem Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalkonten zum<br />

31.12.2011 so beteiligt, als ob sie<br />

einheitlich zum 01.12.2010 der<br />

Gesellschaft beigetreten wären.<br />

Dies bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt<br />

der Erfüllung der Einlageverpflichtung<br />

durch einen beitretenden<br />

Kommandit<strong>ist</strong>en diesem<br />

bzw. bereits vorher beigetretenen<br />

Kommandit<strong>ist</strong>en Gewinne<br />

bzw. Verluste solange zugewiesen<br />

werden, bis das Verhältnis<br />

der dem beitretenden Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

zugewiesenen Gewinne<br />

bzw. Verluste zu dem festen<br />

Kapitalkonten des beitretenden<br />

Kommandit<strong>ist</strong>en in dem Verhältnis<br />

der Summe der den vorher<br />

beigetretenen Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

bereits zugewiesenen Gewinne<br />

bzw. Verluste zu der Summe<br />

der festen Kapitalkonten der vorher<br />

beigetretenen Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

übereinstimmen. Ein nach<br />

Abzug dieser Beträge verbleibender<br />

Gewinn bzw. Verlust wird auf<br />

die Kommandit<strong>ist</strong>en gemäß dem<br />

Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten<br />

verteilt. In einer Verlustsituation<br />

werden daher Verluste und<br />

in einer Gewinnsituation Gewinne<br />

nach Beitritt eines Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

entweder vorrangig diesem<br />

oder den bereits vorher eingetretenen<br />

Kommandit<strong>ist</strong>en solange<br />

zugerechnet, bis das handelsrechtliche<br />

Ergebnis erreicht <strong>ist</strong>, das vorläge,<br />

wenn alle Kommandit<strong>ist</strong>en<br />

einheitlich zum 01.12.2010 der<br />

Gesellschaft beigetreten wären.<br />

b) Ab dem Geschäftsjahr 2012 sind<br />

die Kommandit<strong>ist</strong>en vorbehaltlich<br />

der Regelung unter c) am Gewinn<br />

und Verlust der Gesellschaft<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer festen<br />

Kapitalkonten beteiligt, wobei<br />

für jeden vollen Monat des<br />

Geschäftsjahres ab Eintritt des jeweiligen<br />

Kommandit<strong>ist</strong>en in die<br />

Gesellschaft das Ergebnis anteilig<br />

zu ermitteln <strong>ist</strong>.<br />

c) Ein Gesellschafter, der seinen Einlageverpflichtungen<br />

gegenüber<br />

der Gesellschaft noch nicht oder<br />

noch nicht vollständig nachgekommen<br />

<strong>ist</strong>, nimmt am Gewinn<br />

und Verlust der Gesellschaft insoweit<br />

nicht teil.<br />

d) Die Komplementärin und der<br />

Kommandit<strong>ist</strong> Robert Köhler<br />

sind am Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Für die Verteilung des steuerlichen<br />

Ergebnisses <strong>ist</strong> das handelsrechtliche<br />

Ergebnis maßgeblich. Soweit steuerliche<br />

Vorschriften einer derartigen Gewinnverteilung<br />

entgegenstehen, <strong>ist</strong><br />

das steuerliche Ergebnis so zu verteilen,<br />

dass es dem handelsrechtlichen<br />

Ergebnis möglichst <strong>nahe</strong> kommt.<br />

3. Der liquide Überschuss der Gesellschaft<br />

wird entsprechend der Prognoserechnung<br />

auf Seite 98 ff. des<br />

Prospektes halbjährlich - für das erste<br />

Halbjahr jeweils spätestens zum 30.09.<br />

des jeweiligen Jahres, für das zweite<br />

Halbjahr jeweils spätestens zum 31.03.<br />

des Folgejahres - an die Gesellschafter<br />

(Stand 31.12.) entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.<br />

des jeweiligen Jahres ausgeschüttet,<br />

auch wenn die Verlustkonten der Gesellschafter<br />

nicht ausgeglichen sind;<br />

§ 169 Abs. 1 Satz 2 HGB wird insoweit<br />

abbedungen. Steuergutschriften<br />

für anteilige Zinsabschlagsteuern und<br />

Solidaritätszuschlag werden als Bestandteil<br />

der Ausschüttungen angerechnet.<br />

Für das Jahr des Beitritts wird die Ausschüttung<br />

zeitanteilig für jeden vollen<br />

Kalendermonat ermittelt, soweit der<br />

betroffene Kommandit<strong>ist</strong> seine Einlage<br />

gele<strong>ist</strong>et hat.<br />

4. Die Geschäftsführung <strong>ist</strong> berechtigt,<br />

bereits im laufenden Geschäftsjahr<br />

auch ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

Vorabausschüttungen<br />

an die Gesellschafter vorzunehmen,<br />

wenn keine Rückstände bei<br />

den Zins- und Tilgungsverpflichtungen<br />

bestehen und Auflagen von Kreditinstituten<br />

nicht entgegenstehen.<br />

Eine Vorabausschüttung <strong>ist</strong> nur zulässig,<br />

wenn die vorhersehbare Liquiditäts-<br />

und Geschäftslage der Gesellschaft<br />

dies erlaubt.<br />

Eine Vorabausschüttung <strong>ist</strong> auch<br />

dann zulässig, wenn der Kommanditanteil<br />

der Kommandit<strong>ist</strong>en durch<br />

Verluste gemindert <strong>ist</strong>; § 169 Abs.<br />

1 Satz 2 HGB wird insoweit abbedungen.<br />

Den Kommandit<strong>ist</strong>en <strong>ist</strong><br />

bekannt, dass dadurch die Haftung<br />

gegenüber den Gläubigern gemäß<br />

§ 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der

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