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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

darauf folgenden drei Kalenderjahre<br />

nach Mietzahlungsbeginn bleiben<br />

unberücksichtigt, danach kann<br />

bei einer mehr als 10%-igen Veränderung<br />

des Indexes jede Vertragspartei<br />

eine Anpassung der Miete<br />

um 6,5% verlangen. Die neue Miete<br />

<strong>ist</strong> mit Wirkung vom Beginn des<br />

Monats an zu entrichten, der dem<br />

Monat folgt, in welchem die Mietänderung<br />

von einer Vertragspartei<br />

schriftlich verlangt worden <strong>ist</strong>. Der<br />

Abstand zwischen zwei Mietanpassungen<br />

darf 24 Monate nicht unterschreiten.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter trägt folgende Nebenkosten:<br />

Kosten für Strom, Heizstoffe,<br />

Wasser und Abwasser anteilig<br />

nach Fläche bzw. nach Verbrauch;<br />

ferner anteilig nach m 2 -Nutzfläche<br />

die Kosten für den Allgemeinstrom,<br />

für die Straßenreinigung und Parkplatzreinigung,<br />

einschließlich der<br />

Streupflicht mit Winterdienst, für<br />

die regelmäßige Reinigung der<br />

sonstigen Außenanlagen sowie für<br />

die turnusmäßige Pflege der Grünanlagen<br />

(ausgenommen die Kosten<br />

der Neubepflanzung).<br />

Mietbeginn, Vertragslaufzeit,<br />

Verlängerungsoption<br />

Das Mietverhältnis hat mit der am<br />

01.04.2010 erfolgten Übergabe begonnen.<br />

Die Vertragsfestlaufzeit<br />

beträgt 10 Jahre. Der Mieter hat die<br />

Option, den Vertrag dreimal um jeweils<br />

fünf Jahre zu verlängern.<br />

Vertraglich vereinbarte<br />

Kündigungsrechte des Mieters<br />

Dem Mieter steht ein Kündigungsrecht<br />

mit einer sechsmonatigen<br />

Fr<strong>ist</strong> zum Monatsende zu, wenn<br />

während der Mietzeit (einschließlich<br />

möglicher Optionen und eventueller<br />

Verlängerungszeiten) des<br />

Mieters der Netto-Discountmarkt<br />

vor Ablauf der Mietzeit des Mieters<br />

seine Mietflächen nicht mehr<br />

betreibt und es dem Vermieter innerhalb<br />

von 12 Monaten ab Leerstand<br />

nicht gelingt, einen anderen<br />

Lebensmittelmarkt (ausgeschlossen<br />

NORMA) anzusiedeln, der mindestens<br />

über ein Filialnetz deutschlandweit<br />

von 100 Filialen verfügt.<br />

Der Mieter kann den Mietvertrag<br />

mit sechsmonatiger Fr<strong>ist</strong> zum Monatsende<br />

bei erheblicher Veränderung<br />

der Charakter<strong>ist</strong>ik der Verkehrssituation,<br />

der Einzelhandelssituation<br />

oder Straßenführung in Bezug<br />

auf die Erreichbarkeit bzw. die<br />

Frequenz des Objektes kündigen.<br />

Dem Mieter steht ein Kündigungsrecht<br />

mit einer dreimonatigen Fr<strong>ist</strong><br />

zum Monatsende zu, sollte im Objekt<br />

bzw. im Gesamtobjekt ein Leerstand<br />

oder der Anteil der nicht betriebenen<br />

Fläche einen Anteil von<br />

30% der Gesamtmietfläche übersteigen.<br />

Erhaltung des Mietgegenstandes<br />

Instandhaltung an Dach und Fach<br />

inklusive aller Türen und Türanlagen<br />

<strong>ist</strong> Sache des Vermieters. Der Vermieter<br />

<strong>ist</strong> verpflichtet, bei Bedarf die<br />

Fassade des Mietgegenstandes entweder<br />

zu reinigen oder mit einem<br />

neuen Farbanstrich zu versehen sowie<br />

Graffiti schnellstmöglich zu beseitigen.<br />

Außerdem <strong>ist</strong> der Vermieter<br />

verpflichtet, den Parkplatzbelag<br />

in einem ordnungsgemäßen Zustand<br />

zu erhalten und ggf. instand<br />

zusetzen sowie die Parkplatzmarkierungen<br />

bei Bedarf zu erneuern. Auf<br />

Verlangen des Mieters <strong>ist</strong> der Teppichbodenbelag<br />

auszuwechseln,<br />

frühestens jedoch nach fünf Mietjahren.<br />

Die Wartung und Instandhaltung<br />

aller technischen Einrichtungen<br />

<strong>ist</strong> Sache des Vermieters,<br />

der über die gesamte Mietzeit auch<br />

die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher<br />

übernimmt.<br />

Die Renovierung der gemieteten<br />

Räume und Schönheitsreparaturen<br />

innerhalb der gemieteten Räume<br />

während der Mietzeit hat der<br />

Mieter auf eigene Kosten durchzuführen.<br />

Kleinreparaturen im Einzelfall<br />

bis zu E 150,00 zzgl. der gesetzlichen<br />

USt., jedoch bis zu maximal<br />

E 600,00 zzgl. der gesetzlichen<br />

USt. innerhalb eines Kalenderjahres<br />

werden vom Mieter übernommen.<br />

Alle darüber hinausgehenden Kosten<br />

trägt der Vermieter. Die Kleinreparaturklausel<br />

gilt erst nach Ablauf<br />

des 60. Mietmonats; bis zum Ablauf<br />

des 60. Mietmonats trägt der Mieter<br />

Kleinreparaturen, welche nachweislich<br />

(durch den Vermieter) nicht<br />

in der Gewährle<strong>ist</strong>ungspflicht des<br />

ausführenden Handwerkers, bis zur<br />

vorgenannten Höchstgrenze, liegen.<br />

Versicherungen<br />

Der Mieter schließt auf seine Kosten<br />

die für den Betrieb des Einzelhandelsgeschäftes<br />

erforderliche<br />

Haftpflichtversicherung ab. Alle<br />

üblichen Gebäudeversicherungen<br />

sind Sache des Vermieters. Der<br />

Mieter trägt das Glasbruchrisiko.<br />

Übertragung der Rechte<br />

und Pflichten aus dem Mietverhältnis<br />

und Untervermietung<br />

Der Mieter <strong>ist</strong> nach vorheriger Zustimmung<br />

des Vermieters berechtigt,<br />

die sich aus dem Mietvertrag er­<br />

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