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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Das rechtliche Konzept<br />

198<br />

Der Verkäufer trägt im Fall des Rücktritts<br />

alle Kosten dieses Vertrages, die<br />

zu seiner Durchführung und zu seiner<br />

Rückabwicklung erforderlichen<br />

Kosten (insbesondere die Löschungskosten<br />

für die evtl. im Grundbuch<br />

vorgetragenen Finanzierungsgrundpfandrechte<br />

und die Auflassungsvormerkung<br />

der Objektgesellschaft), soweit<br />

diese anfällt die Grunderwerbsteuer,<br />

evtl. Maklerkosten, Notarkosten,<br />

sowie – bis zu einem Höchstbetrag<br />

von netto E 35.000,00 – die<br />

nachgewiesenen Kosten für die wirtschaftliche,<br />

technische, rechtliche<br />

und steuerliche Due Diligence der<br />

Objektgesellschaft. Sollte die Objektgesellschaft<br />

den Nichteintritt der<br />

Fälligkeitsvoraussetzungen allein zu<br />

vertreten haben, verbleibt es bei folgenden<br />

Regelungen:<br />

– Jede Partei trägt ihre mit dem<br />

Kaufvertrag und seiner Durchführung<br />

verbundenen Kosten selbst.<br />

Die Kosten des Notars, des Grundbuchamts<br />

und die Grunderwerbsteuer<br />

trägt die Objektgesellschaft,<br />

soweit in der Kaufvertragsurkunde<br />

nichts Abweichendes geregelt <strong>ist</strong>.<br />

– Genehmigungskosten trägt die<br />

Partei, deren Erklärungen zu genehmigen<br />

sind.<br />

– Alle Kosten, die mit der Löschung<br />

der von der Objektgesellschaft<br />

nicht zu übernehmenden Belastungen<br />

zusammenhängen, trägt<br />

der Verkäufer.<br />

2. Mietvertrag REWE Markt GmbH<br />

Zweigniederlassung Süd, Mietvertragsdetails<br />

Der Verkäufer hat als Vermieter<br />

mit der REWE Deutscher Supermarkt<br />

Kommanditgesellschaft auf<br />

Aktien Zweigniederlassung Süd<br />

bzw. mit deren Rechtsnachfolger,<br />

der REWE Markt GmbH Zweigniederlassung<br />

Süd als Mieter am<br />

20./23.01.2009 einen Mietvertrag,<br />

am 04./09.03.2009 einen 1. und<br />

am 04./05.06.2009 einen 2. Mietvertragsnachtrag<br />

geschlossen. Gemäß<br />

den kaufvertraglichen Regelungen<br />

wird die Objektgesellschaft<br />

zum Übergangszeitpunkt / Besitzübergang<br />

im Sinne des Kaufvertrages<br />

in alle Rechte und Pflichten aus<br />

dem Mietvertrag nebst Nachträgen<br />

als neuer Vermieter eintreten und<br />

die KONZEPTBAU Bauträger- und<br />

Internationale Immobilien GmbH<br />

im Gegenzug als Vermieter vollständig<br />

aus dem Mietverhältnis ausscheiden.<br />

Der derzeit bestehende,<br />

durch die vorgenannten zwei Nachträge<br />

geänderte Mietvertrag hat im<br />

Wesentlichen folgenden Inhalt:<br />

Mietgegenstand<br />

Vermietet werden an den Mieter<br />

1.799 m 2 Gesamtnutzfläche (davon<br />

mindestens 800 m 2 Verkaufsfläche<br />

im Lebensmittelmarkt, 500 m 2 im<br />

Getränkemarkt und 27 m 2 im Backshop)<br />

des zu errichtenden Gebäudes<br />

zum Betrieb eines Lebensmittelsupermarktes<br />

mit dem üblichen<br />

Food- und Non-Food-Sortiment mit<br />

Vorplatz-, Anliefer- und Hoffläche<br />

sowie mindestens 92 ebenerdige<br />

Parkplätze zur alleinigen Nutzung.<br />

Miete, Wertsicherung<br />

Die monatliche Miete beträgt<br />

E 20.976,00 zzgl. gesetzlicher USt.;<br />

die Bruttomonatsmiete beträgt somit<br />

E 24.961,44. Eine Unterschreitung<br />

der vereinbarten Mietflächen<br />

um mehr als 1% bzw. der vereinbarten<br />

Parkplatzanzahl berechtigen<br />

den Mieter zur Mietminderung in<br />

Höhe von E 11,66 pro m 2 bzw. in<br />

Höhe von E 100,00 pro fehlendem<br />

Stellplatz. Die Mietzahlungspflicht<br />

beginnt 14 Tage nach Übergabe ohne<br />

wesentliche Mängel, spätestens<br />

jedoch bei Eröffnung.<br />

Die Übergabe hat spätestens am<br />

29.10.2010 zu erfolgen; nach den<br />

Regelungen des gemäß dem Kaufvertrag<br />

noch abzuschließenden<br />

Mietvertragsnachtrages soll der<br />

letzte Übergabetermin auf den<br />

31.03.2011 verschoben werden.<br />

Die Miete <strong>ist</strong> an den Verbraucherpreisindex<br />

für Deutschland (Basisjahr<br />

2005 = 100) gekoppelt. Die ersten<br />

drei Jahre nach Mietzahlungsbeginn<br />

bleiben unberücksichtigt,<br />

danach kann bei einer mindestens<br />

10%-igen Veränderung des Indexes<br />

jede Vertragspartei eine Anpassung<br />

der Miete um 65% der eingetretenen<br />

prozentualen Indexveränderung<br />

verlangen. Entsprechendes<br />

gilt jeweils nach Ablauf eines Jahres<br />

ab dem Zeitpunkt tatsächlich<br />

erfolgter Mietänderung. Die neue<br />

Miete <strong>ist</strong> ab dem jeweiligen zweiten<br />

Monatsersten, der dem begründeten<br />

schriftlichen Antrag folgt, zu<br />

zahlen.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter trägt folgende Nebenkosten:<br />

Kosten des Betriebs der separaten<br />

Heizung, die in den Mieträumen<br />

anfallenden Energiekosten,<br />

Stromkosten sowie Kosten für Wasserverbrauch<br />

und Kanalbenutzung<br />

für verbrauchtes Wasser und Abwasser,<br />

Kosten der öffentlichen Straßenreinigung<br />

und Kaminreinigung;<br />

Müllabführgebühren nach Anfall der<br />

vom Mieter beantragten Müllbehälter;<br />

Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung,<br />

der Sauberhaltung und Pflege<br />

der gesamten Außenanlagen, des<br />

Stroms für die Beleuchtung der Außenflächen,<br />

der Sauberhaltung und<br />

Pflege von Grünanlagen (falls Grün­

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