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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

brauch macht; in diesem Fall<br />

könnte der Objektgesellschaft das<br />

Grundstück nebst Nahversorgungszentrum<br />

nicht über eignet werden<br />

Nach den Regelungen des Grundstückskaufvertrages<br />

sind in diesem<br />

Fall beide Vertragsteile zum Rücktritt<br />

vom Kaufvertrag berechtigt;<br />

ein Anspruch auf Schadensersatz<br />

statt der Le<strong>ist</strong>ung oder Verzinsung<br />

bereits gele<strong>ist</strong>eter Kaufpre<strong>ist</strong>eile<br />

besteht in diesem Fall nicht. Die ihr<br />

für die wirtschaftliche, technische,<br />

rechtliche und steuerliche Due Diligence<br />

entstandenen Kosten kann<br />

die Objektgesellschaft im Fall des<br />

Rücktritts vom Verkäufer nicht in<br />

voller Höhe ersetzt verlangen.<br />

4.1.3 Besondere Projektierungs-,<br />

Genehmigungs-, Erstellungs- und Erwerbsrisiken<br />

im Zusammenhang mit<br />

dem Fachmarktzentrum in Kösching<br />

Die Realisierung eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend aufgeführten<br />

Risiken könnte zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttun gen<br />

oder sogar zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Einlagen führen:<br />

a) Es besteht die Gefahr, dass der<br />

Markt Kösching von dem ihm im<br />

Hinblick auf das Grundstückzustehenden<br />

gesetzlichen Vorkaufsrecht<br />

Gebrauch macht; in diesem Fall<br />

könnte der Objektgesellschaft das<br />

Grundstück nebst aufstehendem<br />

Fachmarktzentrum nicht übereignet<br />

werden. Nach den Regelungen<br />

des Grundstückskaufvertra ges<br />

sind in diesem Fall beide Vertragsteile<br />

zum Rücktritt vom Kaufvertrag<br />

berechtigt; ein Anspruch auf<br />

Schadensersatz statt der Le<strong>ist</strong>ung<br />

oder Verzinsung bereits gele<strong>ist</strong>eter<br />

Kaufpre<strong>ist</strong>eile besteht in diesem<br />

Fall nicht. Die ihr für die wirtschaftliche,<br />

technische, rechtliche und<br />

steuerliche Due Diligence entstandenen<br />

Kosten kann die Objektgesellschaft<br />

im Fall des Rücktritts vom<br />

Verkäufer nicht in voller Höhe ersetzt<br />

verlangen.<br />

b) Die vom Verkäufer des Fachmarktzentrums<br />

bei der Baubehörde eingereichten<br />

Tekturanträge für die<br />

Nutzungsänderung einer Ladeneinheit<br />

in einen Imbiss sowie für<br />

die Errichtung einer Verkaufsfläche<br />

von mindestens 390 m 2 für den<br />

Sonderpostenmarkt waren zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht verbeschieden. Sollte<br />

eine oder sollten beide Tekturen<br />

nicht erteilt werden und/oder sollten<br />

diese – beispielsweise wegen<br />

Klageerhebung durch einen Nachbarn<br />

– nicht bestandskräftig werden,<br />

könnte das Fachmarktzentrum<br />

nicht wie beabsichtigt betrieben<br />

werden. Dies könnte zu einer<br />

Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen führen.<br />

c) Zum Übergang der für die Entwässerung<br />

des Fachmarktzentrums bereits<br />

erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis<br />

vom Verkäufer auf die Objektgesellschaft<br />

<strong>ist</strong> die Zustimmung<br />

des Landratsamtes Eichstätt erforderlich.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

war diese noch<br />

nicht erteilt. Sollte die Zustimmung<br />

nicht erteilt werden, könnte das<br />

Fachmarktzentrum nicht wie beabsichtigt<br />

betrieben werden. Dies<br />

könnte zu einer Verminderung der<br />

geplanten Ausschüttungen oder<br />

sogar zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Einlagen führen.<br />

d) Im Rahmen der Erstellung des Fachmarktzentrums<br />

wurden auf dem<br />

Grundstück archäologische Befunde<br />

(Siedlungsbefund geringer<br />

bis mittlerer Dichte) zu Tage gebracht.<br />

Es besteht das Risiko, dass<br />

auch bei zukünftigen Baumaßnahmen<br />

auf dem Grundstück (insbesondere<br />

bei Erweiterungsmaßnahmen<br />

des errichteten Fachmarktzentrums)<br />

archäologische Funde<br />

aufgedeckt und dadurch die dann<br />

geplanten Baumaßnahmen verzögert,<br />

erschwert oder unmöglich<br />

werden. Dadurch können der Objektgesellschaft<br />

und damit auch<br />

der Fondsgesellschaft wirtschaftliche<br />

Nachteile entstehen.<br />

4.1.4 Besondere Projektierungs-,<br />

Genehmigungs-, Erstellungs- und<br />

Erwerbsrisiken im Zusammenhang<br />

mit dem REWE-Lebensmittelmarkt<br />

in Emmering<br />

Die für den auf dem Grundstück<br />

beabsichtigten Neubau des REWE-<br />

Lebensmittelmarktes erlassene 1.<br />

Tek tur zur Baugenehmigung sowie<br />

die Änderungsgenehmigung sind<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht bestandskräftig geworden;<br />

die für den Neubau erforderliche,<br />

bereits beantragte wasserrechtliche<br />

Erlaubnis zum Einleiten<br />

bzw. Versickern von Niederschlagswasser<br />

in Grund- und Oberflächengewässer<br />

sowie der nach der Baugenehmigung<br />

des Landratsamtes Fürstenfeldbruck<br />

vom 23.11.2009 geforderte<br />

Nachtragsbescheid hinsichtlich<br />

der Standsicherheit, der Feuerwiderstandsdauer<br />

und des Brandschutzes<br />

sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht erteilt worden.<br />

Sollte die wasserrechtliche Erlaubnis<br />

und/oder der Nachtragsbescheid<br />

nicht erteilt werden und/oder sollten<br />

diese, die 1. Tektur und/oder die<br />

Änderungsgenehmigung – beispiels­<br />

17

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