Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
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Süddeutschland 8<br />
brauch macht; in diesem Fall<br />
könnte der Objektgesellschaft das<br />
Grundstück nebst Nahversorgungszentrum<br />
nicht über eignet werden<br />
Nach den Regelungen des Grundstückskaufvertrages<br />
sind in diesem<br />
Fall beide Vertragsteile zum Rücktritt<br />
vom Kaufvertrag berechtigt;<br />
ein Anspruch auf Schadensersatz<br />
statt der Le<strong>ist</strong>ung oder Verzinsung<br />
bereits gele<strong>ist</strong>eter Kaufpre<strong>ist</strong>eile<br />
besteht in diesem Fall nicht. Die ihr<br />
für die wirtschaftliche, technische,<br />
rechtliche und steuerliche Due Diligence<br />
entstandenen Kosten kann<br />
die Objektgesellschaft im Fall des<br />
Rücktritts vom Verkäufer nicht in<br />
voller Höhe ersetzt verlangen.<br />
4.1.3 Besondere Projektierungs-,<br />
Genehmigungs-, Erstellungs- und Erwerbsrisiken<br />
im Zusammenhang mit<br />
dem Fachmarktzentrum in Kösching<br />
Die Realisierung eines oder mehrerer<br />
der nachfolgend aufgeführten<br />
Risiken könnte zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttun gen<br />
oder sogar zu einem teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />
Einlagen führen:<br />
a) Es besteht die Gefahr, dass der<br />
Markt Kösching von dem ihm im<br />
Hinblick auf das Grundstückzustehenden<br />
gesetzlichen Vorkaufsrecht<br />
Gebrauch macht; in diesem Fall<br />
könnte der Objektgesellschaft das<br />
Grundstück nebst aufstehendem<br />
Fachmarktzentrum nicht übereignet<br />
werden. Nach den Regelungen<br />
des Grundstückskaufvertra ges<br />
sind in diesem Fall beide Vertragsteile<br />
zum Rücktritt vom Kaufvertrag<br />
berechtigt; ein Anspruch auf<br />
Schadensersatz statt der Le<strong>ist</strong>ung<br />
oder Verzinsung bereits gele<strong>ist</strong>eter<br />
Kaufpre<strong>ist</strong>eile besteht in diesem<br />
Fall nicht. Die ihr für die wirtschaftliche,<br />
technische, rechtliche und<br />
steuerliche Due Diligence entstandenen<br />
Kosten kann die Objektgesellschaft<br />
im Fall des Rücktritts vom<br />
Verkäufer nicht in voller Höhe ersetzt<br />
verlangen.<br />
b) Die vom Verkäufer des Fachmarktzentrums<br />
bei der Baubehörde eingereichten<br />
Tekturanträge für die<br />
Nutzungsänderung einer Ladeneinheit<br />
in einen Imbiss sowie für<br />
die Errichtung einer Verkaufsfläche<br />
von mindestens 390 m 2 für den<br />
Sonderpostenmarkt waren zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht verbeschieden. Sollte<br />
eine oder sollten beide Tekturen<br />
nicht erteilt werden und/oder sollten<br />
diese – beispielsweise wegen<br />
Klageerhebung durch einen Nachbarn<br />
– nicht bestandskräftig werden,<br />
könnte das Fachmarktzentrum<br />
nicht wie beabsichtigt betrieben<br />
werden. Dies könnte zu einer<br />
Verminderung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen führen.<br />
c) Zum Übergang der für die Entwässerung<br />
des Fachmarktzentrums bereits<br />
erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis<br />
vom Verkäufer auf die Objektgesellschaft<br />
<strong>ist</strong> die Zustimmung<br />
des Landratsamtes Eichstätt erforderlich.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
war diese noch<br />
nicht erteilt. Sollte die Zustimmung<br />
nicht erteilt werden, könnte das<br />
Fachmarktzentrum nicht wie beabsichtigt<br />
betrieben werden. Dies<br />
könnte zu einer Verminderung der<br />
geplanten Ausschüttungen oder<br />
sogar zu einem teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />
Einlagen führen.<br />
d) Im Rahmen der Erstellung des Fachmarktzentrums<br />
wurden auf dem<br />
Grundstück archäologische Befunde<br />
(Siedlungsbefund geringer<br />
bis mittlerer Dichte) zu Tage gebracht.<br />
Es besteht das Risiko, dass<br />
auch bei zukünftigen Baumaßnahmen<br />
auf dem Grundstück (insbesondere<br />
bei Erweiterungsmaßnahmen<br />
des errichteten Fachmarktzentrums)<br />
archäologische Funde<br />
aufgedeckt und dadurch die dann<br />
geplanten Baumaßnahmen verzögert,<br />
erschwert oder unmöglich<br />
werden. Dadurch können der Objektgesellschaft<br />
und damit auch<br />
der Fondsgesellschaft wirtschaftliche<br />
Nachteile entstehen.<br />
4.1.4 Besondere Projektierungs-,<br />
Genehmigungs-, Erstellungs- und<br />
Erwerbsrisiken im Zusammenhang<br />
mit dem REWE-Lebensmittelmarkt<br />
in Emmering<br />
Die für den auf dem Grundstück<br />
beabsichtigten Neubau des REWE-<br />
Lebensmittelmarktes erlassene 1.<br />
Tek tur zur Baugenehmigung sowie<br />
die Änderungsgenehmigung sind<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht bestandskräftig geworden;<br />
die für den Neubau erforderliche,<br />
bereits beantragte wasserrechtliche<br />
Erlaubnis zum Einleiten<br />
bzw. Versickern von Niederschlagswasser<br />
in Grund- und Oberflächengewässer<br />
sowie der nach der Baugenehmigung<br />
des Landratsamtes Fürstenfeldbruck<br />
vom 23.11.2009 geforderte<br />
Nachtragsbescheid hinsichtlich<br />
der Standsicherheit, der Feuerwiderstandsdauer<br />
und des Brandschutzes<br />
sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht erteilt worden.<br />
Sollte die wasserrechtliche Erlaubnis<br />
und/oder der Nachtragsbescheid<br />
nicht erteilt werden und/oder sollten<br />
diese, die 1. Tektur und/oder die<br />
Änderungsgenehmigung – beispiels<br />
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