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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

rung der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Einlagen führen.<br />

4.2.7 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />

im Zusammenhang mit dem Fachmarktzentrum<br />

in Neckargemünd<br />

Die Realisierung eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend aufgeführten Risiken<br />

könnte zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen oder<br />

sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen<br />

führen:<br />

a) Die Rechtswirksamkeit des Grundstückskaufvertrages,<br />

mit dem die<br />

Objektgesellschaft das zur Bebauung<br />

mit einem Lidl-Lebensmitteldiscountmarkt<br />

und einem<br />

dm-Drogeriemarkt vorgesehene<br />

Grundstück in Neckargemünd von<br />

der INWO Projektgesellschaft<br />

Beta GmbH gekauft hat, steht unter<br />

der aufschiebenden Bedingung,<br />

dass die Baugenehmigung/en für<br />

die Errichtung und Nutzung des<br />

Kaufgegenstandes nebst etwaiger<br />

genehmigungspflichtiger Werbeanlagen<br />

der Mie ter bestandskräftig<br />

<strong>ist</strong>/sind, die die Errichtung und die<br />

in den Mietverträgen vorgesehene<br />

Nutzung des Kaufgegenstandes<br />

uneingeschränkt erlaubt/erlauben.<br />

Die vorgenannte Bedingung <strong>ist</strong><br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht eingetreten.<br />

Kann der Verkäufer den Eintritt<br />

der aufschiebenden Bedingung<br />

nicht bis zum Ablauf des<br />

30.07.2010 nachweisen, kann die<br />

Objektgesellschaft und auch der<br />

Verkäufer für die Parteien bindend<br />

den endgültigen Ausfall dieser<br />

Bedingung erklären; in diesem<br />

Fall <strong>ist</strong> der Kaufvertrag endgültig<br />

unwirksam. Ist der Ausfall<br />

nicht bis spätestens 31.10.2010 erklärt,<br />

gilt die aufschiebende Bedingung<br />

jedoch unabhängig von<br />

ihrem tatsächlichen Eintritt/Ausfall<br />

als endgültig eingetreten.<br />

Sollte der Grundstückskaufvertrag<br />

aufgrund Nichteintritts der Bedingung<br />

nicht rechtswirksam werden,<br />

dann könnte die Objektgesellschaft<br />

das Grundstück nebst Immobilien<br />

nicht erwerben und darüber<br />

hinaus nicht alle ihr im Zusammenhang<br />

mit der Prüfung der Immobilien<br />

und/oder der Beurkundung<br />

entstandenen Kosten vom Verkäufer<br />

ersetzt verlangen.<br />

b) Sollte die Fertigstellung der Immobilien<br />

und/oder die Übergabe<br />

an die Mieter nicht oder später<br />

als von der Objektgesellschaft<br />

vorgesehen erfolgen, könnte die<br />

Objektgesellschaft vom Verkäufer<br />

nicht jeden ihr evtl. entstehenden<br />

Schaden ersetzt verlangen: Im<br />

Kaufvertrag <strong>ist</strong> vereinbart, dass die<br />

Herstellung des Kaufgegenstandes<br />

sowie die Übergabe an die Mieter<br />

abgeschlossen sind bis spätestens<br />

01.02.2011 und Mietzahlungsbeginn<br />

des jeweiligen Mieters spätestens<br />

der 15.02.2011 <strong>ist</strong>. Bei Überschreitung<br />

von mindestens einem<br />

der genannten Termine hat der<br />

Verkäufer nur sämtliche von den<br />

Mietern geltend gemachten Ansprüche<br />

aus verspätetem Mietbeginn<br />

zu tragen. Weitergehende<br />

Ansprüche der Objektgesellschaft<br />

mit Ausnahme einer Kaufpreisreduzierung<br />

wurden kaufvertraglich<br />

ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

c) Nach den Regelungen des Grundstückskaufvertrages<br />

<strong>ist</strong> die Haftung<br />

des Verkäufers für evtl. Sachmängel<br />

des Kaufgegenstandes gegenüber<br />

der gesetzlichen Sachmängelgewährle<strong>ist</strong>ungsregelung<br />

der §§ 631<br />

ff. BGB eingeschränkt. Kann sich<br />

die Objektgesellschaft bei Auftreten<br />

eines Sachmangels nicht vollumfänglich<br />

am Verkäufer schadlos<br />

halten, können der Objektgesellschaft<br />

und damit auch der Fondsgesellschaft<br />

wirtschaftliche Nachteile<br />

entstehen; dadurch kann<br />

sich die Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

und ihrer Anleger verschlechtern.<br />

d) Verkäufer und Objektgesellschaft<br />

können jeweils vom Kaufvertrag<br />

zurücktreten, wenn ein öffentlichrechtliches<br />

Vorkaufsrecht ausgeübt<br />

wird. Die Objektgesellschaft<br />

kann darüber hinaus vom Kaufvertrag<br />

zurücktreten, wenn die Kaufpreisfälligkeit<br />

nicht bis zu einem im<br />

Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt<br />

eingetreten <strong>ist</strong> und/oder wenn eine<br />

für den Kaufvertrag erforderliche,<br />

vom Notar einzuholende Genehmigung<br />

verweigert/nur unter<br />

einer Auflage erteilt wird. Der Verkäufer<br />

kann vom Kaufvertrag zurücktreten,<br />

wenn der im Kaufvertrag<br />

genannte, für die Fälligkeit des<br />

Kaufpreises erforderliche Mietvertragsnachtrag<br />

mit dem Mieter Lidl<br />

Vertriebs-GmbH & Co. KG nicht<br />

bis zum 30.08.2010 abgeschlossen<br />

<strong>ist</strong> und/oder die Bauarbeiten nach<br />

Baubeginn aufgrund behördlicher<br />

oder gerichtlicher Auflagen bzw.<br />

Verfügungen nicht fortgeführt werden<br />

können und der Kaufgegenstand<br />

deshalb bis zum 30.06.2011<br />

nicht fertig gestellt und den Mietern<br />

übergeben werden kann.<br />

Sollte der Grundstückskaufvertrag<br />

aufgrund Rücktritt einer der Parteien<br />

rückabgewickelt werden, dann<br />

könnte der Objektgesellschaft das<br />

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