Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
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Süddeutschland 8<br />
rung der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />
Einlagen führen.<br />
4.2.7 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />
im Zusammenhang mit dem Fachmarktzentrum<br />
in Neckargemünd<br />
Die Realisierung eines oder mehrerer<br />
der nachfolgend aufgeführten Risiken<br />
könnte zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen oder<br />
sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen<br />
führen:<br />
a) Die Rechtswirksamkeit des Grundstückskaufvertrages,<br />
mit dem die<br />
Objektgesellschaft das zur Bebauung<br />
mit einem Lidl-Lebensmitteldiscountmarkt<br />
und einem<br />
dm-Drogeriemarkt vorgesehene<br />
Grundstück in Neckargemünd von<br />
der INWO Projektgesellschaft<br />
Beta GmbH gekauft hat, steht unter<br />
der aufschiebenden Bedingung,<br />
dass die Baugenehmigung/en für<br />
die Errichtung und Nutzung des<br />
Kaufgegenstandes nebst etwaiger<br />
genehmigungspflichtiger Werbeanlagen<br />
der Mie ter bestandskräftig<br />
<strong>ist</strong>/sind, die die Errichtung und die<br />
in den Mietverträgen vorgesehene<br />
Nutzung des Kaufgegenstandes<br />
uneingeschränkt erlaubt/erlauben.<br />
Die vorgenannte Bedingung <strong>ist</strong><br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht eingetreten.<br />
Kann der Verkäufer den Eintritt<br />
der aufschiebenden Bedingung<br />
nicht bis zum Ablauf des<br />
30.07.2010 nachweisen, kann die<br />
Objektgesellschaft und auch der<br />
Verkäufer für die Parteien bindend<br />
den endgültigen Ausfall dieser<br />
Bedingung erklären; in diesem<br />
Fall <strong>ist</strong> der Kaufvertrag endgültig<br />
unwirksam. Ist der Ausfall<br />
nicht bis spätestens 31.10.2010 erklärt,<br />
gilt die aufschiebende Bedingung<br />
jedoch unabhängig von<br />
ihrem tatsächlichen Eintritt/Ausfall<br />
als endgültig eingetreten.<br />
Sollte der Grundstückskaufvertrag<br />
aufgrund Nichteintritts der Bedingung<br />
nicht rechtswirksam werden,<br />
dann könnte die Objektgesellschaft<br />
das Grundstück nebst Immobilien<br />
nicht erwerben und darüber<br />
hinaus nicht alle ihr im Zusammenhang<br />
mit der Prüfung der Immobilien<br />
und/oder der Beurkundung<br />
entstandenen Kosten vom Verkäufer<br />
ersetzt verlangen.<br />
b) Sollte die Fertigstellung der Immobilien<br />
und/oder die Übergabe<br />
an die Mieter nicht oder später<br />
als von der Objektgesellschaft<br />
vorgesehen erfolgen, könnte die<br />
Objektgesellschaft vom Verkäufer<br />
nicht jeden ihr evtl. entstehenden<br />
Schaden ersetzt verlangen: Im<br />
Kaufvertrag <strong>ist</strong> vereinbart, dass die<br />
Herstellung des Kaufgegenstandes<br />
sowie die Übergabe an die Mieter<br />
abgeschlossen sind bis spätestens<br />
01.02.2011 und Mietzahlungsbeginn<br />
des jeweiligen Mieters spätestens<br />
der 15.02.2011 <strong>ist</strong>. Bei Überschreitung<br />
von mindestens einem<br />
der genannten Termine hat der<br />
Verkäufer nur sämtliche von den<br />
Mietern geltend gemachten Ansprüche<br />
aus verspätetem Mietbeginn<br />
zu tragen. Weitergehende<br />
Ansprüche der Objektgesellschaft<br />
mit Ausnahme einer Kaufpreisreduzierung<br />
wurden kaufvertraglich<br />
ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
c) Nach den Regelungen des Grundstückskaufvertrages<br />
<strong>ist</strong> die Haftung<br />
des Verkäufers für evtl. Sachmängel<br />
des Kaufgegenstandes gegenüber<br />
der gesetzlichen Sachmängelgewährle<strong>ist</strong>ungsregelung<br />
der §§ 631<br />
ff. BGB eingeschränkt. Kann sich<br />
die Objektgesellschaft bei Auftreten<br />
eines Sachmangels nicht vollumfänglich<br />
am Verkäufer schadlos<br />
halten, können der Objektgesellschaft<br />
und damit auch der Fondsgesellschaft<br />
wirtschaftliche Nachteile<br />
entstehen; dadurch kann<br />
sich die Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />
und ihrer Anleger verschlechtern.<br />
d) Verkäufer und Objektgesellschaft<br />
können jeweils vom Kaufvertrag<br />
zurücktreten, wenn ein öffentlichrechtliches<br />
Vorkaufsrecht ausgeübt<br />
wird. Die Objektgesellschaft<br />
kann darüber hinaus vom Kaufvertrag<br />
zurücktreten, wenn die Kaufpreisfälligkeit<br />
nicht bis zu einem im<br />
Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt<br />
eingetreten <strong>ist</strong> und/oder wenn eine<br />
für den Kaufvertrag erforderliche,<br />
vom Notar einzuholende Genehmigung<br />
verweigert/nur unter<br />
einer Auflage erteilt wird. Der Verkäufer<br />
kann vom Kaufvertrag zurücktreten,<br />
wenn der im Kaufvertrag<br />
genannte, für die Fälligkeit des<br />
Kaufpreises erforderliche Mietvertragsnachtrag<br />
mit dem Mieter Lidl<br />
Vertriebs-GmbH & Co. KG nicht<br />
bis zum 30.08.2010 abgeschlossen<br />
<strong>ist</strong> und/oder die Bauarbeiten nach<br />
Baubeginn aufgrund behördlicher<br />
oder gerichtlicher Auflagen bzw.<br />
Verfügungen nicht fortgeführt werden<br />
können und der Kaufgegenstand<br />
deshalb bis zum 30.06.2011<br />
nicht fertig gestellt und den Mietern<br />
übergeben werden kann.<br />
Sollte der Grundstückskaufvertrag<br />
aufgrund Rücktritt einer der Parteien<br />
rückabgewickelt werden, dann<br />
könnte der Objektgesellschaft das<br />
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