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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Dem Mieter steht ein Kündigungsrecht<br />

mit sechsmonatiger Fr<strong>ist</strong> zum<br />

Monatsende zu, sollte im Gesamtobjekt<br />

ein Leerstand oder der Anteil<br />

der nicht betriebenen Fläche einen<br />

Anteil von 30% der Gesamtmietfläche<br />

übersteigen.<br />

Zufahrt<br />

Der Vermieter garantiert dem Mieter,<br />

dass die Anlieferung direkt an das<br />

Mietobjekt mit einem 40-Tonnen-<br />

Lkw, sowie die volle Be- und Entlademöglichkeit,<br />

in vollem Umfang technisch<br />

und polizeilich gewährle<strong>ist</strong>et<br />

<strong>ist</strong>.<br />

Erhaltung des Mietgegenstandes<br />

Die Instandhaltung/Instandsetzung<br />

an Dach und Fach inklusive aller Türen<br />

und Türanlagen sowie die Unterhaltung<br />

des gesamten Mietgegenstandes,<br />

insbesondere die regelmäßige<br />

Wartungen der technischen Anlagen<br />

und Einrichtungen sind Sache<br />

des Vermieters. Der Vermieter verpflichtet<br />

sich insbesondere, bei Bedarf<br />

die Fassade des Mietgegenstandes<br />

entweder zu reinigen oder mit einem<br />

neuen Farbabstrich zu versehen,<br />

Graffiti schnellstmöglich zu beseitigen<br />

sowie den Parkplatzbelag in einem<br />

ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten und ggf. instand zu setzen<br />

sowie die Parkplatzmarkierungen bei<br />

Bedarf zu erneuern. Auf Verlangen<br />

des Mieters <strong>ist</strong> der Teppichbodenbelag<br />

auszuwechseln, frühestens jedoch<br />

nach fünf Mietjahren. Der Vermieter<br />

gewährle<strong>ist</strong>et, dass die Mietflächen<br />

der Mitmieter im Gesamtobjekt stets<br />

in einem ordnungsgemäßen, einwandfreien<br />

und optisch ansprechenden<br />

Zustand gehalten werden. Der<br />

Vermieter übernimmt über die gesamte<br />

Mietzeit die regelmäßige Wartung<br />

der Feuerlöscher.<br />

Schönheitsreparaturen innerhalb<br />

der gemieteten Räume während der<br />

Mietzeit hat der Mieter auf eigene<br />

Kosten durchzuführen. Kleinreparaturen<br />

im Einzelfall bis zu E 150,00<br />

zzgl. gesetzlicher USt., jedoch maximal<br />

E 600,00 zzgl. gesetzlicher USt.<br />

innerhalb eines Kalenderjahres werden<br />

vom Mieter übernommen. Alle<br />

darüber hinausgehenden Kosten<br />

trägt der Vermieter. Die Kleinreparaturklausel<br />

gilt erst nach Ablauf<br />

des 60. Mietmonats. Bis zum Ablauf<br />

des 60. Mietmonats trägt der Mieter<br />

Kleinreparaturen bis zur vorgenannten<br />

Höchstgrenze, welche nachweislich<br />

(durch den Vermieter) nicht in<br />

der Gewährle<strong>ist</strong>ungspflicht des ausführenden<br />

Handwerkers liegen.<br />

Versicherungen<br />

Der Mieter schließt auf seine Kosten<br />

die für den Betrieb des Einzelhandelsgeschäftes<br />

erforderliche Haftpflichtversicherung<br />

ab. Alle üblichen<br />

Gebäudeversicherungen sind<br />

Sache des Vermieters. Der Mieter<br />

trägt das Glasbruchrisiko.<br />

Bauliche Veränderungen<br />

durch den Mieter<br />

Der Mieter <strong>ist</strong> berechtigt, nach vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung<br />

bauliche Veränderungen auf eigene<br />

Kosten vorzunehmen. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Bei Beendigung<br />

des Mietvertrages <strong>ist</strong> der Mieter<br />

nicht verpflichtet, den ursprünglichen<br />

Zustand wiederherzustellen.<br />

Untervermietung<br />

Der Mieter <strong>ist</strong> mit Zustimmung des<br />

Vermieters berechtigt, die von ihm<br />

gemieteten Räume komplett oder<br />

Teilflächen von diesen unterzuvermieten.<br />

Die Zustimmung des Vermieters<br />

darf nur aus wichtigem<br />

Grunde versagt werden. Eine Untervermietung<br />

an im Objekt schon<br />

vertretene Branchen <strong>ist</strong> bereits jetzt<br />

ausgeschlossen.<br />

Konkurrenzschutz<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, für<br />

die in seinem Eigentum befindlichen<br />

Flächen in einem Umkreis von bis zu<br />

zwei Kilometern Radius dem Mieter<br />

Konkurrenzschutz zu gewähren, insbesondere<br />

keine weiteren 1-E-Konzepte,<br />

wie z.B. Mäc Geiz, 1-EURO-<br />

Shop Schum o.ä. mit in das Gesamtobjekt<br />

mit aufzunehmen. Es <strong>ist</strong> den<br />

Mietern im Gesamtobjekt bewusst,<br />

dass es zeitweise zu Sortimentsüberschneidungen<br />

kommen kann.<br />

Die Wettbewerbsklausel gilt in der<br />

Person des jetzigen Vermieters und<br />

dessen Rechtsnachfolgern für die<br />

Dauer des Mietverhältnisses fort,<br />

auch wenn das Objekt zwischenzeitlich<br />

an Dritte veräußert wird. Für<br />

jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen<br />

das Wettbewerbsverbot <strong>ist</strong> eine<br />

Vertragsstrafe von einer Jahresmiete<br />

an den Mieter zu bezahlen.<br />

Daneben bleiben die sonstigen vertraglichen<br />

und gesetzlichen Rechte,<br />

insbesondere eventuelle Ansprüche<br />

auf Schadenersatz, bestehen.<br />

Vormietrecht<br />

Sollte während der Mietzeit des<br />

Mieters das für die unmittelbar angrenzenden<br />

Mietflächen des Imbiss<br />

bestehende Mietverhältnis beendet<br />

werden, so erhält der Mieter<br />

ein Vormietrecht für die zusätzliche<br />

Fläche zu den Bedingungen dieses<br />

Vertrages. Der Vermieter verpflichtet<br />

sich, Strom- und Heizkreisläufe<br />

zusammenzulegen sowie eine einheitliche<br />

Mietfläche auf seine Kos­<br />

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