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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

4.2.3 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />

im Zusammenhang mit dem<br />

Fachmarktzentrum in Hammelburg<br />

Die Realisierung eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend aufgeführten<br />

Risiken könnte zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen<br />

oder sogar zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Einlagen führen:<br />

a) Nach der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

für die<br />

Grundstücksentwässerungsanlage<br />

des Fachmarktzentrums abgegebenen<br />

Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes<br />

Thulba-<br />

Saale vom 09.03.2010 plant die<br />

Stadt Hammelburg eine Kanalerneuerung<br />

in der <strong>nahe</strong> des Fachmarktzentrums<br />

gelegenen Friedhofstraße.<br />

Das auf dem Grundstück<br />

des Fachmarktzentrums anfallende<br />

Abwasser, insbesondere<br />

das Oberflächen-/Regenwasser,<br />

wird in den in der Friedhofstraße<br />

verlegten Kanal eingeleitet. Die<br />

im Rahmen der Kanalerneuerung<br />

evtl. entstehenden Kosten könnten<br />

von der Stadt Hammelburg auf die<br />

Anlieger und damit auch auf die<br />

Objektgesellschaft als zukünftiger<br />

Eigentümer des Fachmarktzentrums<br />

umgelegt werden. Für den<br />

Fall, dass der Verkäufer und/oder<br />

die BWB GmbH entgegen den Regelungen<br />

des Grundstückskaufvertrages,<br />

mit dem die Objektgesellschaft<br />

das Fachmarktzentrum<br />

in Hammelburg gekauft hat, die<br />

Objektgesellschaft nicht von den<br />

entsprechenden Kosten fre<strong>ist</strong>ellen,<br />

können der Objektgesellschaft<br />

und damit auch der Fondsgesellschaft<br />

wirtschaftliche Nachteile<br />

entstehen; dadurch kann sich die<br />

Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

und ihrer Anleger verschlechtern.<br />

b) Das mit dem Fachmarktzentrum<br />

bebaute Flurstück 837 wird zugunsten<br />

des jeweiligen Eigentümers<br />

des benachbarten Flurstücks<br />

777 mit einem Grenzbebauungsrecht<br />

belastet. Außerdem bestehen<br />

zugunsten des jeweiligen Eigentümers<br />

des Flurstücks 777 ein<br />

Geh- und Fahrt-, sowie ein Stromleitungsrecht.<br />

Aufgrund der vorgenannten<br />

Rechte besteht das Risiko,<br />

dass die Objektgesellschaft in der<br />

zukünftigen Nutzung des Grundstücks<br />

eingeschränkt <strong>ist</strong>, insbesondere<br />

die aufstehenden Bauwerke<br />

nicht bei Bedarf erweitern könnte.<br />

c) Die Objektgesellschaft kann vom<br />

Kaufvertrag zurücktreten, wenn<br />

die Kaufpreisfälligkeit nicht bis zu<br />

einem im Kaufvertrag bestimmten<br />

Zeitpunkt eingetreten <strong>ist</strong>. Sollte der<br />

Grundstückskaufvertrag aufgrund<br />

Rücktritts rückabgewickelt werden,<br />

könnte der Objektgesellschaft das<br />

Grundstück nebst Fachmarktzentrum<br />

nicht übereignet werden und<br />

darüber hinaus könnte sie nicht alle<br />

ihr im Zusammenhang mit der Prüfung<br />

des Fachmarktzentrums und/<br />

oder der Beurkundung bzw. Rückabwicklung<br />

entstandenen Kosten<br />

vom Verkäufer ersetzt verlangen.<br />

4.2.4 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />

im Zusammenhang mit dem Nahversorgungszentrum<br />

in Hof<br />

Die Realisierung eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend aufgeführten Risiken<br />

könnte zu einer Verminderung<br />

der geplanten Ausschüttungen oder<br />

sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen<br />

führen:<br />

a) Verkäufer und Objektgesellschaft<br />

können jeweils vom Kaufvertrag<br />

zurücktreten, wenn ein öffentlich-rechtliches<br />

Vorkaufsrecht ausgeübt<br />

wird. Die Objektgesellschaft<br />

kann darüber hinaus vom Kaufvertrag<br />

zurücktreten, wenn die Kaufpreisfälligkeit<br />

nicht bis zu einem<br />

im Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt<br />

eingetreten <strong>ist</strong>. Sollte der<br />

Grundstückskaufvertrag aufgrund<br />

Rücktritts einer der Parteien rückabgewickelt<br />

werden, könnte der<br />

Objektgesellschaft das Grundstück<br />

nebst Nahversorgungszentrum<br />

nicht übereignet werden und darüber<br />

hinaus könnte sie nicht alle<br />

ihr im Zusammenhang mit der<br />

Prüfung des Nahversorgungszentrums<br />

und/oder der Beurkundung<br />

bzw. Rückabwicklung entstandenen<br />

Kosten vom Verkäufer ersetzt<br />

verlangen.<br />

b) Das mit dem Nahversorgungszentrum<br />

bebaute Grundstück <strong>ist</strong><br />

zugunsten des jeweiligen Eigentümers<br />

des benachbarten Flurstücks<br />

2039/6 sowie zugunsten<br />

des jeweiligen Eigentümers der<br />

benachbarten Flurstücke 2399/5<br />

und 2399/6 jeweils mit einem<br />

Geh- und Fahrtrecht belastet.<br />

Aufgrund dieser Geh- und Fahrtrechte<br />

besteht das Risiko, dass<br />

die Objektgesellschaft in der zukünftigen<br />

Nutzung des Grundstücks<br />

eingeschränkt <strong>ist</strong>, insbesondere<br />

das aufstehende Nahversorgungszentrum<br />

nicht bei<br />

Bedarf erweitern könnte.<br />

4.2.5 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />

im Zusammenhang mit dem Fachmarktzentrum<br />

in Kösching<br />

Die Realisierung eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend aufgeführten Ri­<br />

19

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