Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Süddeutschland 8<br />
4.2.3 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />
im Zusammenhang mit dem<br />
Fachmarktzentrum in Hammelburg<br />
Die Realisierung eines oder mehrerer<br />
der nachfolgend aufgeführten<br />
Risiken könnte zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen<br />
oder sogar zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />
Einlagen führen:<br />
a) Nach der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
für die<br />
Grundstücksentwässerungsanlage<br />
des Fachmarktzentrums abgegebenen<br />
Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes<br />
Thulba-<br />
Saale vom 09.03.2010 plant die<br />
Stadt Hammelburg eine Kanalerneuerung<br />
in der <strong>nahe</strong> des Fachmarktzentrums<br />
gelegenen Friedhofstraße.<br />
Das auf dem Grundstück<br />
des Fachmarktzentrums anfallende<br />
Abwasser, insbesondere<br />
das Oberflächen-/Regenwasser,<br />
wird in den in der Friedhofstraße<br />
verlegten Kanal eingeleitet. Die<br />
im Rahmen der Kanalerneuerung<br />
evtl. entstehenden Kosten könnten<br />
von der Stadt Hammelburg auf die<br />
Anlieger und damit auch auf die<br />
Objektgesellschaft als zukünftiger<br />
Eigentümer des Fachmarktzentrums<br />
umgelegt werden. Für den<br />
Fall, dass der Verkäufer und/oder<br />
die BWB GmbH entgegen den Regelungen<br />
des Grundstückskaufvertrages,<br />
mit dem die Objektgesellschaft<br />
das Fachmarktzentrum<br />
in Hammelburg gekauft hat, die<br />
Objektgesellschaft nicht von den<br />
entsprechenden Kosten fre<strong>ist</strong>ellen,<br />
können der Objektgesellschaft<br />
und damit auch der Fondsgesellschaft<br />
wirtschaftliche Nachteile<br />
entstehen; dadurch kann sich die<br />
Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />
und ihrer Anleger verschlechtern.<br />
b) Das mit dem Fachmarktzentrum<br />
bebaute Flurstück 837 wird zugunsten<br />
des jeweiligen Eigentümers<br />
des benachbarten Flurstücks<br />
777 mit einem Grenzbebauungsrecht<br />
belastet. Außerdem bestehen<br />
zugunsten des jeweiligen Eigentümers<br />
des Flurstücks 777 ein<br />
Geh- und Fahrt-, sowie ein Stromleitungsrecht.<br />
Aufgrund der vorgenannten<br />
Rechte besteht das Risiko,<br />
dass die Objektgesellschaft in der<br />
zukünftigen Nutzung des Grundstücks<br />
eingeschränkt <strong>ist</strong>, insbesondere<br />
die aufstehenden Bauwerke<br />
nicht bei Bedarf erweitern könnte.<br />
c) Die Objektgesellschaft kann vom<br />
Kaufvertrag zurücktreten, wenn<br />
die Kaufpreisfälligkeit nicht bis zu<br />
einem im Kaufvertrag bestimmten<br />
Zeitpunkt eingetreten <strong>ist</strong>. Sollte der<br />
Grundstückskaufvertrag aufgrund<br />
Rücktritts rückabgewickelt werden,<br />
könnte der Objektgesellschaft das<br />
Grundstück nebst Fachmarktzentrum<br />
nicht übereignet werden und<br />
darüber hinaus könnte sie nicht alle<br />
ihr im Zusammenhang mit der Prüfung<br />
des Fachmarktzentrums und/<br />
oder der Beurkundung bzw. Rückabwicklung<br />
entstandenen Kosten<br />
vom Verkäufer ersetzt verlangen.<br />
4.2.4 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />
im Zusammenhang mit dem Nahversorgungszentrum<br />
in Hof<br />
Die Realisierung eines oder mehrerer<br />
der nachfolgend aufgeführten Risiken<br />
könnte zu einer Verminderung<br />
der geplanten Ausschüttungen oder<br />
sogar zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der gele<strong>ist</strong>eten Einlagen<br />
führen:<br />
a) Verkäufer und Objektgesellschaft<br />
können jeweils vom Kaufvertrag<br />
zurücktreten, wenn ein öffentlich-rechtliches<br />
Vorkaufsrecht ausgeübt<br />
wird. Die Objektgesellschaft<br />
kann darüber hinaus vom Kaufvertrag<br />
zurücktreten, wenn die Kaufpreisfälligkeit<br />
nicht bis zu einem<br />
im Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt<br />
eingetreten <strong>ist</strong>. Sollte der<br />
Grundstückskaufvertrag aufgrund<br />
Rücktritts einer der Parteien rückabgewickelt<br />
werden, könnte der<br />
Objektgesellschaft das Grundstück<br />
nebst Nahversorgungszentrum<br />
nicht übereignet werden und darüber<br />
hinaus könnte sie nicht alle<br />
ihr im Zusammenhang mit der<br />
Prüfung des Nahversorgungszentrums<br />
und/oder der Beurkundung<br />
bzw. Rückabwicklung entstandenen<br />
Kosten vom Verkäufer ersetzt<br />
verlangen.<br />
b) Das mit dem Nahversorgungszentrum<br />
bebaute Grundstück <strong>ist</strong><br />
zugunsten des jeweiligen Eigentümers<br />
des benachbarten Flurstücks<br />
2039/6 sowie zugunsten<br />
des jeweiligen Eigentümers der<br />
benachbarten Flurstücke 2399/5<br />
und 2399/6 jeweils mit einem<br />
Geh- und Fahrtrecht belastet.<br />
Aufgrund dieser Geh- und Fahrtrechte<br />
besteht das Risiko, dass<br />
die Objektgesellschaft in der zukünftigen<br />
Nutzung des Grundstücks<br />
eingeschränkt <strong>ist</strong>, insbesondere<br />
das aufstehende Nahversorgungszentrum<br />
nicht bei<br />
Bedarf erweitern könnte.<br />
4.2.5 Besondere Kaufvertragsabwicklungs-/Gewährle<strong>ist</strong>ungsrisiken<br />
im Zusammenhang mit dem Fachmarktzentrum<br />
in Kösching<br />
Die Realisierung eines oder mehrerer<br />
der nachfolgend aufgeführten Ri<br />
19