Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
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Süddeutschland 8<br />
gang zur Mietsache oder das Entladen<br />
von Waren durch verkehrsbeschränkende<br />
oder ähnliche<br />
Maßnahmen dauernd erheblich<br />
erschwert oder unmöglich sind.<br />
e) Die Objektgesellschaft wäre als<br />
Vermieter gegenüber den Mietern<br />
Lidl und dm jeweils zu weitreichendem<br />
Konkurrenzschutz<br />
verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen<br />
gegen die jeweilige Konkurrenzschutzverpflichtung<br />
kann der<br />
jeweilige Mieter von der Objektgesellschaft<br />
Schadenersatz verlangen<br />
bzw. Mietminderung und/<br />
oder Rücktritts-/Kündigungsrechte<br />
geltend machen. Der Mieter<br />
Lidl könnte darüber hinaus von<br />
der Objektgesellschaft die Zahlung<br />
einer Vertragsstrafe verlangen.<br />
Der dem Mieter dm eingeräumte<br />
Konkurrenzschutz gilt außerdem<br />
bis zwei Jahre nach Beendigung<br />
des Mietverhältnisses.<br />
Diese Konkurrenzschutzverpflichtungen<br />
bergen das Risiko, dass die<br />
derzeit erstellten Gewerbemietflächen<br />
nach Auslaufen/Beendigung<br />
der momentan abgeschlossenen<br />
Mietverträge nicht an jeden Interessenten<br />
vermietet bzw. während<br />
der Laufzeit der momentan abgeschlossenen<br />
Mietverträge nicht an<br />
jeden Interessenten untervermietet<br />
oder zu jedem Mietzweck genutzt<br />
werden können.<br />
f) In den Mietverträgen mit den<br />
Mietern Lidl und dm <strong>ist</strong> jeweils eine<br />
feste Fr<strong>ist</strong> für die Übergabe des<br />
jeweiligen Mietobjektes vorgesehen.<br />
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe<br />
des Mietobjektes könnte der<br />
jeweilige Mieter vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Der Mieter Lidl hat<br />
sich darüber hinaus mietvertraglich<br />
die Geltendmachung weiterer<br />
Schadenersatzansprüche vorbehalten.<br />
Es besteht das Risiko, dass<br />
der Verkäufer die Mietgegenstände<br />
nicht fr<strong>ist</strong>gerecht an die Mieter<br />
übergibt und diese dann von<br />
ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch<br />
machen.<br />
g) Dem Mieter Lidl steht das Recht<br />
zur Vertragsübertragung zu.<br />
Das beinhaltet das Risiko, dass<br />
der neue Mieter nicht denselben<br />
Geschäftsbetrieb fortführt<br />
und die Objektgesellschaft als<br />
zukünftiger Vermieter damit ihrer<br />
Konkurrenzschutzverpflichtung<br />
gegenüber dem Mieter<br />
dm nicht nachkommen kann.<br />
Die Objektgesellschaft wäre<br />
dann ggf. zum Schadenersatz<br />
verpflichtet, wodurch sich die<br />
Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />
und ihrer Anleger verschlechtern<br />
könnte.<br />
h) Gemäß dem Inhalt seines Mietvertrages<br />
<strong>ist</strong> der Mieter dm bei<br />
Unterschreitung der noch zu erstellenden<br />
Mietflächen um mehr<br />
als 3% berechtigt, die Miete entsprechend<br />
zu mindern. Werden<br />
die Flächen um mehr als 5% unterschritten,<br />
so <strong>ist</strong> der Mieter berechtigt,<br />
das Mietverhältnis außerordentlich<br />
fr<strong>ist</strong>los zu kündigen<br />
oder die Miete zu mindern.<br />
4.5 Betriebs- und Objektverwaltungskosten<br />
Nach den bereits geschlossenen<br />
Mietverträgen <strong>ist</strong> der größte Teil<br />
der verbrauchsabhängigen Betriebskosten<br />
auf die Mieter umlagefähig<br />
bzw. wird von diesen direkt<br />
getragen. Es besteht das Risiko,<br />
dass sich eine Erhöhung der<br />
umlagefähigen Betriebskosten über<br />
das prognostizierte Maß hinaus negativ<br />
auf die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
auswirkt. Außerdem<br />
besteht das Risiko, dass die Mieter<br />
ihre mietvertraglichen Pflichten<br />
nicht erfüllen und die auf sie umlegbaren<br />
Betriebskosten nicht vollumfänglich<br />
zahlen. Erfüllen Mieter<br />
ihre vertraglichen Pflichten nicht,<br />
können der Objektgesellschaft und<br />
damit auch der Fondsgesellschaft<br />
wirtschaftliche Nachteile entstehen.<br />
Zudem könnte die Objektgesellschaft<br />
bzw. die Fondsgesellschaft<br />
durch die dann erforderlichen<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen<br />
Auseinandersetzungen<br />
belastet werden. Dies könnte zu einer<br />
Verminderung der geplanten<br />
Ausschüttungen oder sogar zu einem<br />
teilweisen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />
Einlagen führen.<br />
Nach den bereits geschlossenen<br />
Mietverträgen <strong>ist</strong> ein Teil der nicht<br />
verbrauchsabhängigen Betriebskosten<br />
nicht auf die Mieter umlagefähig.<br />
Erhöhungen der nicht verbrauchsabhängigen<br />
Betriebskosten<br />
(Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltungskosten<br />
etc.) führen somit<br />
zu einer Mehrbelastung der Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Objektgesellschaft.<br />
Eine Erhöhung der nicht<br />
umlagefähigen Betriebskosten über<br />
das prognostizierte Maß hinaus<br />
würde sich daher negativ auf die<br />
Liquidität bzw. die Ausschüttung<br />
der Fondsgesellschaft auswirken.<br />
4.6 Wirtschaftliche Nutzung<br />
Über mögliche Instandhaltungsaufwendungen<br />
hinaus <strong>ist</strong> es vorstellbar,<br />
dass insbesondere nach Ablauf<br />
der Mietverträge Werterhaltungsaufwendungen<br />
wegen technischen<br />
Fortschritts, Wettbewerbsanpassungen,<br />
Veränderungen im Konsumverhalten<br />
etc. vorzunehmen sind. Für<br />
alle Gewerbeimmobilien gilt außer-<br />
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