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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

gang zur Mietsache oder das Entladen<br />

von Waren durch verkehrsbeschränkende<br />

oder ähnliche<br />

Maßnahmen dauernd erheblich<br />

erschwert oder unmöglich sind.<br />

e) Die Objektgesellschaft wäre als<br />

Vermieter gegenüber den Mietern<br />

Lidl und dm jeweils zu weitreichendem<br />

Konkurrenzschutz<br />

verpflichtet. Bei Zuwiderhandlungen<br />

gegen die jeweilige Konkurrenzschutzverpflichtung<br />

kann der<br />

jeweilige Mieter von der Objektgesellschaft<br />

Schadenersatz verlangen<br />

bzw. Mietminderung und/<br />

oder Rücktritts-/Kündigungsrechte<br />

geltend machen. Der Mieter<br />

Lidl könnte darüber hinaus von<br />

der Objektgesellschaft die Zahlung<br />

einer Vertragsstrafe verlangen.<br />

Der dem Mieter dm eingeräumte<br />

Konkurrenzschutz gilt außerdem<br />

bis zwei Jahre nach Beendigung<br />

des Mietverhältnisses.<br />

Diese Konkurrenzschutzverpflichtungen<br />

bergen das Risiko, dass die<br />

derzeit erstellten Gewerbemietflächen<br />

nach Auslaufen/Beendigung<br />

der momentan abgeschlossenen<br />

Mietverträge nicht an jeden Interessenten<br />

vermietet bzw. während<br />

der Laufzeit der momentan abgeschlossenen<br />

Mietverträge nicht an<br />

jeden Interessenten untervermietet<br />

oder zu jedem Mietzweck genutzt<br />

werden können.<br />

f) In den Mietverträgen mit den<br />

Mietern Lidl und dm <strong>ist</strong> jeweils eine<br />

feste Fr<strong>ist</strong> für die Übergabe des<br />

jeweiligen Mietobjektes vorgesehen.<br />

Bei nicht rechtzeitiger Übergabe<br />

des Mietobjektes könnte der<br />

jeweilige Mieter vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Der Mieter Lidl hat<br />

sich darüber hinaus mietvertraglich<br />

die Geltendmachung weiterer<br />

Schadenersatzansprüche vorbehalten.<br />

Es besteht das Risiko, dass<br />

der Verkäufer die Mietgegenstände<br />

nicht fr<strong>ist</strong>gerecht an die Mieter<br />

übergibt und diese dann von<br />

ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch<br />

machen.<br />

g) Dem Mieter Lidl steht das Recht<br />

zur Vertragsübertragung zu.<br />

Das beinhaltet das Risiko, dass<br />

der neue Mieter nicht denselben<br />

Geschäftsbetrieb fortführt<br />

und die Objektgesellschaft als<br />

zukünftiger Vermieter damit ihrer<br />

Konkurrenzschutzverpflichtung<br />

gegenüber dem Mieter<br />

dm nicht nachkommen kann.<br />

Die Objektgesellschaft wäre<br />

dann ggf. zum Schadenersatz<br />

verpflichtet, wodurch sich die<br />

Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

und ihrer Anleger verschlechtern<br />

könnte.<br />

h) Gemäß dem Inhalt seines Mietvertrages<br />

<strong>ist</strong> der Mieter dm bei<br />

Unterschreitung der noch zu erstellenden<br />

Mietflächen um mehr<br />

als 3% berechtigt, die Miete entsprechend<br />

zu mindern. Werden<br />

die Flächen um mehr als 5% unterschritten,<br />

so <strong>ist</strong> der Mieter berechtigt,<br />

das Mietverhältnis außerordentlich<br />

fr<strong>ist</strong>los zu kündigen<br />

oder die Miete zu mindern.<br />

4.5 Betriebs- und Objektverwaltungskosten<br />

Nach den bereits geschlossenen<br />

Mietverträgen <strong>ist</strong> der größte Teil<br />

der verbrauchsabhängigen Betriebskosten<br />

auf die Mieter umlagefähig<br />

bzw. wird von diesen direkt<br />

getragen. Es besteht das Risiko,<br />

dass sich eine Erhöhung der<br />

umlagefähigen Betriebskosten über<br />

das prognostizierte Maß hinaus negativ<br />

auf die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

auswirkt. Außerdem<br />

besteht das Risiko, dass die Mieter<br />

ihre mietvertraglichen Pflichten<br />

nicht erfüllen und die auf sie umlegbaren<br />

Betriebskosten nicht vollumfänglich<br />

zahlen. Erfüllen Mieter<br />

ihre vertraglichen Pflichten nicht,<br />

können der Objektgesellschaft und<br />

damit auch der Fondsgesellschaft<br />

wirtschaftliche Nachteile entstehen.<br />

Zudem könnte die Objektgesellschaft<br />

bzw. die Fondsgesellschaft<br />

durch die dann erforderlichen<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Auseinandersetzungen<br />

belastet werden. Dies könnte zu einer<br />

Verminderung der geplanten<br />

Ausschüttungen oder sogar zu einem<br />

teilweisen Verlust der gele<strong>ist</strong>eten<br />

Einlagen führen.<br />

Nach den bereits geschlossenen<br />

Mietverträgen <strong>ist</strong> ein Teil der nicht<br />

verbrauchsabhängigen Betriebskosten<br />

nicht auf die Mieter umlagefähig.<br />

Erhöhungen der nicht verbrauchsabhängigen<br />

Betriebskosten<br />

(Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltungskosten<br />

etc.) führen somit<br />

zu einer Mehrbelastung der Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Objektgesellschaft.<br />

Eine Erhöhung der nicht<br />

umlagefähigen Betriebskosten über<br />

das prognostizierte Maß hinaus<br />

würde sich daher negativ auf die<br />

Liquidität bzw. die Ausschüttung<br />

der Fondsgesellschaft auswirken.<br />

4.6 Wirtschaftliche Nutzung<br />

Über mögliche Instandhaltungsaufwendungen<br />

hinaus <strong>ist</strong> es vorstellbar,<br />

dass insbesondere nach Ablauf<br />

der Mietverträge Werterhaltungsaufwendungen<br />

wegen technischen<br />

Fortschritts, Wettbewerbsanpassungen,<br />

Veränderungen im Konsumverhalten<br />

etc. vorzunehmen sind. Für<br />

alle Gewerbeimmobilien gilt außer-<br />

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