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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

– Lfd. Nr. 2: Grundschuld ohne Brief<br />

zu E 3.276.000,00 für die Deutsche<br />

Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

Aktiengesellschaft, Hamburg;<br />

15% Zinsen jährlich; 5% Nebenle<strong>ist</strong>ung<br />

einmalig; hinsichtlich eines zuletzt<br />

zu zahlenden Teilbetrages von<br />

E 656.000,00 vollstreckbar nach<br />

§ 800 ZPO; aufgrund teilweiser Ausnutzung<br />

des Rangvorbehalts Rang<br />

vor Abt. II Nr. 4.<br />

b) Wesentlicher Inhalt des Grundstückskaufvertrages<br />

Der Grundstückskaufvertrag zwischen<br />

der Objektgesellschaft als<br />

Käufer und der Graf von Thun und<br />

Hohenstein Veit Gewerbebauten KG<br />

als Verkäufer hat im Wesentlichen<br />

folgenden Inhalt:<br />

Kaufgegenstand<br />

Gegenstand des Kaufvertrages<br />

sind die Flurstücke 2039/7, 2399/7,<br />

2395/2 und 2398 nebst aufstehendem,<br />

als EDEKA-Lebensmittelmarkt,<br />

Apotheke und Essanelle-Friseur<br />

genutzten Gebäude, dazugehörigen<br />

Außenanlagen, 114 oberirdischen<br />

Pkw-Stellplätzen und einer<br />

Zu-/Abfahrt zur öffentlichen Chr<strong>ist</strong>oph-Klauß-Straße.<br />

Herstellungsverpflichtung<br />

des Verkäufers bzgl. eines Kinderspielplatzes<br />

Der nach den für das Nahversorgungszentrum<br />

geschlossenen Mietverträgen,<br />

dem vom Verkäufer mit<br />

der Stadt Hof geschlossenen Durchführungsvertrag<br />

sowie der Baugenehmigung<br />

auf dem Grundstück<br />

des Nahversorgungszentrums zu<br />

erstellende Kinderspielplatz wurde<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht errichtet. Insoweit<br />

hat sich der Verkäufer kaufvertraglich<br />

gegenüber der Objektgesellschaft<br />

verpflichtet, alle sich aus dem<br />

nicht erstellten Kinderspielplatz ergebenden<br />

Verpflichtungen zu übernehmen,<br />

Nachteile auszugleichen<br />

und die Objektgesellschaft insoweit<br />

von Forderungen Dritter und von<br />

allen Nachteilen auf erstes Anfordern<br />

freizuhalten. Diese Verpflichtung<br />

umfasst insbesondere die unverzügliche<br />

komplett gebrauchsfertige<br />

und unter Beachtung aller öffentlich-rechtlicher<br />

Vorgaben und<br />

frei von Rechts- und Sachmängeln<br />

zu erfolgende Herstellung des Kinderspielplatzes<br />

und dessen Übergabe<br />

an die Objektgesellschaft, sobald<br />

die Stadt Hof, eine Behörde, ein<br />

Mieter oder ein sonstiger berechtigter<br />

Dritter die Erstellung des Kinderspielplatzes<br />

von der Objektgesellschaft<br />

verlangt. Alle für die Herstellung<br />

des Kinderspielplatzes anfallenden<br />

Kosten, Beiträge, Abgaben,<br />

Gebühren und sonstige Forderungen<br />

Dritter, inklusive aller Bau- und<br />

Baunebenkosten sind mit dem Kaufpreis<br />

abgegolten.<br />

Zur Absicherung der Ansprüche der<br />

Objektgesellschaft gegen den Verkäufer<br />

wegen Sachmängeln des Kinderspielplatzes<br />

hat der Verkäufer der<br />

Objektgesellschaft sämtliche dem<br />

Verkäufer auch künftig zustehenden<br />

Erfüllungs-, Schadensersatz- und<br />

sonstigen Gewährle<strong>ist</strong>ungsansprüche<br />

sowie Ansprüche aus Garantien<br />

gegen die am Bau des Kinderspielplatzes<br />

und/oder den Arbeiten am<br />

Kinderspielplatz beteiligten Nachunternehmern<br />

mit Wirkung zu dem<br />

im Kaufvertrag geregelten Übergangszeitpunkt<br />

abgetreten. Die Abtretung<br />

erfolgt sicherungshalber.<br />

Die Ansprüche der Objektgesellschaft<br />

gegen den Verkäufer werden<br />

von der Abtretung nicht berührt.<br />

Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis beträgt E 4.230.000,00.<br />

Der Kaufpreis <strong>ist</strong> ein Nettokaufpreis;<br />

der Verkäufer verzichtet gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 und 2 UStG zu 100% auf<br />

die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4<br />

Nr. 9 lit. a UStG, da sämtliche Mietverträge<br />

umsatzsteuerpflichtig mit<br />

vorsteuerabzugsberechtigten Mietern<br />

abgeschlossen sind. Die Objektgesellschaft<br />

hat den Kaufpreis –<br />

mangels Kaufpreisfälligkeit – bislang<br />

noch nicht bezahlt.<br />

Kaufpreisfälligkeit<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

war der Kaufpreis noch nicht<br />

fällig. Die Objektgesellschaft hat sich<br />

gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich<br />

der Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

aus der Kaufvertragsurkunde<br />

unterworfen.<br />

Der Kaufpreis wird bei Vorliegen der<br />

allgemein üblichen Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen<br />

(Auflassungsvormerkung<br />

zugunsten der Objektgesellschaft,<br />

Vorliegen aller zu diesem<br />

Kaufvertrag erforderlichen grundbuchrechtlichen<br />

Ge nehmigungen,<br />

Vorlage der Löschungsunterlagen für<br />

die von der Objektgesellschaft nicht<br />

übernommenen Belastungen) zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Die Objektgesellschaft <strong>ist</strong> berechtigt,<br />

den Kaufpreis auch vor Fälligkeit zu<br />

zahlen.<br />

Übergang des Grundbesitzes<br />

Am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung,<br />

00.00 Uhr gehen Nutzungen<br />

und Lasten, der Besitz und die<br />

Gefahr hinsichtlich des Kaufgegenstandes<br />

auf die Objektgesellschaft<br />

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