Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
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Süddeutschland 8<br />
– Lfd. Nr. 2: Grundschuld ohne Brief<br />
zu E 3.276.000,00 für die Deutsche<br />
Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
Aktiengesellschaft, Hamburg;<br />
15% Zinsen jährlich; 5% Nebenle<strong>ist</strong>ung<br />
einmalig; hinsichtlich eines zuletzt<br />
zu zahlenden Teilbetrages von<br />
E 656.000,00 vollstreckbar nach<br />
§ 800 ZPO; aufgrund teilweiser Ausnutzung<br />
des Rangvorbehalts Rang<br />
vor Abt. II Nr. 4.<br />
b) Wesentlicher Inhalt des Grundstückskaufvertrages<br />
Der Grundstückskaufvertrag zwischen<br />
der Objektgesellschaft als<br />
Käufer und der Graf von Thun und<br />
Hohenstein Veit Gewerbebauten KG<br />
als Verkäufer hat im Wesentlichen<br />
folgenden Inhalt:<br />
Kaufgegenstand<br />
Gegenstand des Kaufvertrages<br />
sind die Flurstücke 2039/7, 2399/7,<br />
2395/2 und 2398 nebst aufstehendem,<br />
als EDEKA-Lebensmittelmarkt,<br />
Apotheke und Essanelle-Friseur<br />
genutzten Gebäude, dazugehörigen<br />
Außenanlagen, 114 oberirdischen<br />
Pkw-Stellplätzen und einer<br />
Zu-/Abfahrt zur öffentlichen Chr<strong>ist</strong>oph-Klauß-Straße.<br />
Herstellungsverpflichtung<br />
des Verkäufers bzgl. eines Kinderspielplatzes<br />
Der nach den für das Nahversorgungszentrum<br />
geschlossenen Mietverträgen,<br />
dem vom Verkäufer mit<br />
der Stadt Hof geschlossenen Durchführungsvertrag<br />
sowie der Baugenehmigung<br />
auf dem Grundstück<br />
des Nahversorgungszentrums zu<br />
erstellende Kinderspielplatz wurde<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht errichtet. Insoweit<br />
hat sich der Verkäufer kaufvertraglich<br />
gegenüber der Objektgesellschaft<br />
verpflichtet, alle sich aus dem<br />
nicht erstellten Kinderspielplatz ergebenden<br />
Verpflichtungen zu übernehmen,<br />
Nachteile auszugleichen<br />
und die Objektgesellschaft insoweit<br />
von Forderungen Dritter und von<br />
allen Nachteilen auf erstes Anfordern<br />
freizuhalten. Diese Verpflichtung<br />
umfasst insbesondere die unverzügliche<br />
komplett gebrauchsfertige<br />
und unter Beachtung aller öffentlich-rechtlicher<br />
Vorgaben und<br />
frei von Rechts- und Sachmängeln<br />
zu erfolgende Herstellung des Kinderspielplatzes<br />
und dessen Übergabe<br />
an die Objektgesellschaft, sobald<br />
die Stadt Hof, eine Behörde, ein<br />
Mieter oder ein sonstiger berechtigter<br />
Dritter die Erstellung des Kinderspielplatzes<br />
von der Objektgesellschaft<br />
verlangt. Alle für die Herstellung<br />
des Kinderspielplatzes anfallenden<br />
Kosten, Beiträge, Abgaben,<br />
Gebühren und sonstige Forderungen<br />
Dritter, inklusive aller Bau- und<br />
Baunebenkosten sind mit dem Kaufpreis<br />
abgegolten.<br />
Zur Absicherung der Ansprüche der<br />
Objektgesellschaft gegen den Verkäufer<br />
wegen Sachmängeln des Kinderspielplatzes<br />
hat der Verkäufer der<br />
Objektgesellschaft sämtliche dem<br />
Verkäufer auch künftig zustehenden<br />
Erfüllungs-, Schadensersatz- und<br />
sonstigen Gewährle<strong>ist</strong>ungsansprüche<br />
sowie Ansprüche aus Garantien<br />
gegen die am Bau des Kinderspielplatzes<br />
und/oder den Arbeiten am<br />
Kinderspielplatz beteiligten Nachunternehmern<br />
mit Wirkung zu dem<br />
im Kaufvertrag geregelten Übergangszeitpunkt<br />
abgetreten. Die Abtretung<br />
erfolgt sicherungshalber.<br />
Die Ansprüche der Objektgesellschaft<br />
gegen den Verkäufer werden<br />
von der Abtretung nicht berührt.<br />
Kaufpreis<br />
Der Kaufpreis beträgt E 4.230.000,00.<br />
Der Kaufpreis <strong>ist</strong> ein Nettokaufpreis;<br />
der Verkäufer verzichtet gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 und 2 UStG zu 100% auf<br />
die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4<br />
Nr. 9 lit. a UStG, da sämtliche Mietverträge<br />
umsatzsteuerpflichtig mit<br />
vorsteuerabzugsberechtigten Mietern<br />
abgeschlossen sind. Die Objektgesellschaft<br />
hat den Kaufpreis –<br />
mangels Kaufpreisfälligkeit – bislang<br />
noch nicht bezahlt.<br />
Kaufpreisfälligkeit<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
war der Kaufpreis noch nicht<br />
fällig. Die Objektgesellschaft hat sich<br />
gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich<br />
der Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />
der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />
aus der Kaufvertragsurkunde<br />
unterworfen.<br />
Der Kaufpreis wird bei Vorliegen der<br />
allgemein üblichen Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen<br />
(Auflassungsvormerkung<br />
zugunsten der Objektgesellschaft,<br />
Vorliegen aller zu diesem<br />
Kaufvertrag erforderlichen grundbuchrechtlichen<br />
Ge nehmigungen,<br />
Vorlage der Löschungsunterlagen für<br />
die von der Objektgesellschaft nicht<br />
übernommenen Belastungen) zur<br />
Zahlung fällig.<br />
Die Objektgesellschaft <strong>ist</strong> berechtigt,<br />
den Kaufpreis auch vor Fälligkeit zu<br />
zahlen.<br />
Übergang des Grundbesitzes<br />
Am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung,<br />
00.00 Uhr gehen Nutzungen<br />
und Lasten, der Besitz und die<br />
Gefahr hinsichtlich des Kaufgegenstandes<br />
auf die Objektgesellschaft<br />
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