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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Das rechtliche Konzept<br />

204<br />

ne Vergütung in Höhe von<br />

E 300.000,00 zzgl. jeweiliger gesetzlicher<br />

USt. (derzeit 19%). Die<br />

Vergütung <strong>ist</strong> im Investitions- und<br />

Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />

enthalten und <strong>ist</strong> zu 75%<br />

fällig, sobald der Prospekt bei der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstle<strong>ist</strong>ungsaufsicht<br />

(BaFin) vorgelegt<br />

wurde. Die verbleibenden 25%<br />

sind fällig, sobald die Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes von<br />

der BaFin gestattet wurde.<br />

Für Schäden aus Pflichtverletzungen<br />

haftet die sontowski & partner<br />

gmbh nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

begangen hat. Für Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit haftet<br />

die sontowski & partner gmbh auch<br />

bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

Die sontowski & partner gmbh haftet<br />

für ein Verschulden beauftragter<br />

Dritter wie für eigenes Verschulden.<br />

5. Mittelverwendungstreuhandvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat für die<br />

Dauer der Investitionsphase die<br />

Sparkasse Erlangen als Mittelverwendungstreuhänderin<br />

bestellt.<br />

Aufgabe der Mittelverwendungstreuhänderin<br />

<strong>ist</strong> es, die zweckgerichtete<br />

Verwendung der Eigenmittel<br />

der Fondsgesellschaft sicherzustellen.<br />

Die Geschäftsführung darf während<br />

der Investitionsphase über<br />

die Mittel der Fondsgesellschaft<br />

nur mit Zustimmung der Mittelverwendungstreuhänderin<br />

verfügen.<br />

Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />

Über die Einzahlungen der Anleger<br />

auf das Treuhandkonto darf<br />

die Mittelverwendungstreuhänderin<br />

für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />

erst dann verfügen, wenn<br />

bzw. soweit nachstehende Bedingungen<br />

erfüllt sind:<br />

– Die Fondsgesellschaft hat Beitrittserklärungen<br />

von Anlegern angenommen,<br />

deren übernommene<br />

Pflichteinlagen der Höhe nach<br />

mindestens den abgerufenen Geldern<br />

entsprechen.<br />

– Die Gelder werden zur Begleichung<br />

von Grundstückskaufverträgen,<br />

welche die Objektgesellschaft<br />

abgeschlossen hat, bzw.<br />

Erwerbsnebenkosten benötigt<br />

oder die Gelder werden zur Begleichung<br />

sonstiger, im Investitions-<br />

und Finanzierungsplan der<br />

Gesellschaft vorgesehenen, bereits<br />

in Rechnung gestellten Kosten<br />

benötigt.<br />

– Nachweis der prospektgemäßen<br />

Höhe der Fremdfinanzierung durch<br />

eine entsprechende Finanzierungszusage<br />

eines Kreditinstitutes.<br />

Nach Erfüllung dieser Bedingungen<br />

(Mittelfreigabe) übernimmt<br />

die Sparkasse Erlangen die Mittelverwendungskontrolle<br />

nach folgender<br />

Maßgabe:<br />

– Die Mittelverwendungskontrolle<br />

erstreckt sich nur auf die Eigenmittel<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

– Die Mittelverwendungstreuhänderin<br />

überprüft die beabsichtigte<br />

zweckentsprechende Verwendung<br />

gemäß dem Investitions-<br />

und Finanzierungsplan der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

– Mit Eintritt der Voraussetzungen für<br />

die Mittelfreigabe hat die Mittelverwendungstreuhänderin<br />

die Mittel<br />

der Fondsgesellschaft zur Erfüllung<br />

ihrer Verpflichtungen gegenüber<br />

einzelnen Le<strong>ist</strong>ungsempfängern<br />

zur Verfügung zu stellen oder<br />

zur Ablösung eines hierzu verwendeten<br />

Zwischenfinanzierungskredites<br />

oder Mezzanine-Kapitals zu verwenden.<br />

Nach kompletter Rückführung<br />

der Zwischenfinanzierung und<br />

Begleichung der im Investitionsund<br />

Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />

enthaltenen Le<strong>ist</strong>ungspositionen<br />

erfolgt die Zahlungsfreigabe<br />

zugunsten des Geschäftskontos<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Die Vergütung der Mittelverwendungstreuhänderin<br />

beträgt 0,25%<br />

des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

(ohne Altgesellschafter<br />

und ohne Agio); bei dem voraussichtlich<br />

angestrebten Eigenkapital<br />

(ohne Altgesellschafter und ohne<br />

Agio) von E 16.000.000,00 beträgt<br />

die Vergütung somit insgesamt E<br />

40.000,00. Die Vergütung <strong>ist</strong> quartalsweise<br />

anteilig bezogen auf das<br />

eingezahlte Volumen fällig.<br />

6. Vertrag über die rechtliche<br />

und steuerliche Gestaltung der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft, die Objektgesellschaft<br />

und die sontowski & partner<br />

gmbh haben eine Rechtsanwaltskanzlei<br />

mit der Durchführung<br />

einer sogenannten rechtlichen Due<br />

Diligence vor dem Erwerb aller anzukaufenden<br />

Immobilien, mit der<br />

rechtlichen und steuerrechtlichen<br />

Beratung bei den jeweiligen Vertragsverhandlungen<br />

im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb der Immobilien<br />

und mit der rechtlichen und steuerlichen<br />

Gestaltung des Immobilienfonds<br />

beauftragt.<br />

Die vom Auftrag umfasste Due-Dili­

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