Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
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Süddeutschland 8<br />
Das rechtliche Konzept<br />
204<br />
ne Vergütung in Höhe von<br />
E 300.000,00 zzgl. jeweiliger gesetzlicher<br />
USt. (derzeit 19%). Die<br />
Vergütung <strong>ist</strong> im Investitions- und<br />
Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />
enthalten und <strong>ist</strong> zu 75%<br />
fällig, sobald der Prospekt bei der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstle<strong>ist</strong>ungsaufsicht<br />
(BaFin) vorgelegt<br />
wurde. Die verbleibenden 25%<br />
sind fällig, sobald die Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes von<br />
der BaFin gestattet wurde.<br />
Für Schäden aus Pflichtverletzungen<br />
haftet die sontowski & partner<br />
gmbh nur, soweit sie die Pflichtverletzung<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
begangen hat. Für Schäden<br />
aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit haftet<br />
die sontowski & partner gmbh auch<br />
bei fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
Die sontowski & partner gmbh haftet<br />
für ein Verschulden beauftragter<br />
Dritter wie für eigenes Verschulden.<br />
5. Mittelverwendungstreuhandvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat für die<br />
Dauer der Investitionsphase die<br />
Sparkasse Erlangen als Mittelverwendungstreuhänderin<br />
bestellt.<br />
Aufgabe der Mittelverwendungstreuhänderin<br />
<strong>ist</strong> es, die zweckgerichtete<br />
Verwendung der Eigenmittel<br />
der Fondsgesellschaft sicherzustellen.<br />
Die Geschäftsführung darf während<br />
der Investitionsphase über<br />
die Mittel der Fondsgesellschaft<br />
nur mit Zustimmung der Mittelverwendungstreuhänderin<br />
verfügen.<br />
Im Einzelnen gilt Folgendes:<br />
Über die Einzahlungen der Anleger<br />
auf das Treuhandkonto darf<br />
die Mittelverwendungstreuhänderin<br />
für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />
erst dann verfügen, wenn<br />
bzw. soweit nachstehende Bedingungen<br />
erfüllt sind:<br />
– Die Fondsgesellschaft hat Beitrittserklärungen<br />
von Anlegern angenommen,<br />
deren übernommene<br />
Pflichteinlagen der Höhe nach<br />
mindestens den abgerufenen Geldern<br />
entsprechen.<br />
– Die Gelder werden zur Begleichung<br />
von Grundstückskaufverträgen,<br />
welche die Objektgesellschaft<br />
abgeschlossen hat, bzw.<br />
Erwerbsnebenkosten benötigt<br />
oder die Gelder werden zur Begleichung<br />
sonstiger, im Investitions-<br />
und Finanzierungsplan der<br />
Gesellschaft vorgesehenen, bereits<br />
in Rechnung gestellten Kosten<br />
benötigt.<br />
– Nachweis der prospektgemäßen<br />
Höhe der Fremdfinanzierung durch<br />
eine entsprechende Finanzierungszusage<br />
eines Kreditinstitutes.<br />
Nach Erfüllung dieser Bedingungen<br />
(Mittelfreigabe) übernimmt<br />
die Sparkasse Erlangen die Mittelverwendungskontrolle<br />
nach folgender<br />
Maßgabe:<br />
– Die Mittelverwendungskontrolle<br />
erstreckt sich nur auf die Eigenmittel<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
– Die Mittelverwendungstreuhänderin<br />
überprüft die beabsichtigte<br />
zweckentsprechende Verwendung<br />
gemäß dem Investitions-<br />
und Finanzierungsplan der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
– Mit Eintritt der Voraussetzungen für<br />
die Mittelfreigabe hat die Mittelverwendungstreuhänderin<br />
die Mittel<br />
der Fondsgesellschaft zur Erfüllung<br />
ihrer Verpflichtungen gegenüber<br />
einzelnen Le<strong>ist</strong>ungsempfängern<br />
zur Verfügung zu stellen oder<br />
zur Ablösung eines hierzu verwendeten<br />
Zwischenfinanzierungskredites<br />
oder Mezzanine-Kapitals zu verwenden.<br />
Nach kompletter Rückführung<br />
der Zwischenfinanzierung und<br />
Begleichung der im Investitionsund<br />
Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />
enthaltenen Le<strong>ist</strong>ungspositionen<br />
erfolgt die Zahlungsfreigabe<br />
zugunsten des Geschäftskontos<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Die Vergütung der Mittelverwendungstreuhänderin<br />
beträgt 0,25%<br />
des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
(ohne Altgesellschafter<br />
und ohne Agio); bei dem voraussichtlich<br />
angestrebten Eigenkapital<br />
(ohne Altgesellschafter und ohne<br />
Agio) von E 16.000.000,00 beträgt<br />
die Vergütung somit insgesamt E<br />
40.000,00. Die Vergütung <strong>ist</strong> quartalsweise<br />
anteilig bezogen auf das<br />
eingezahlte Volumen fällig.<br />
6. Vertrag über die rechtliche<br />
und steuerliche Gestaltung der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft, die Objektgesellschaft<br />
und die sontowski & partner<br />
gmbh haben eine Rechtsanwaltskanzlei<br />
mit der Durchführung<br />
einer sogenannten rechtlichen Due<br />
Diligence vor dem Erwerb aller anzukaufenden<br />
Immobilien, mit der<br />
rechtlichen und steuerrechtlichen<br />
Beratung bei den jeweiligen Vertragsverhandlungen<br />
im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb der Immobilien<br />
und mit der rechtlichen und steuerlichen<br />
Gestaltung des Immobilienfonds<br />
beauftragt.<br />
Die vom Auftrag umfasste Due-Dili