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Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de

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Süddeutschland 8<br />

Der Emittent<br />

58<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

geführt hat.<br />

– Schadenersatzansprüche gegen<br />

den Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en<br />

können nur geltend gemacht<br />

werden, wenn der Treugeberkommandit<strong>ist</strong><br />

anderweitig Ersatz<br />

nicht zu erlangen vermag.<br />

– Alle Schadenersatzansprüche des<br />

Treugeberkommandit<strong>ist</strong>en aus dem<br />

Treuhandvertrag verjähren in zwei<br />

Jahren nach Entstehung des Anspruchs,<br />

soweit sie nicht kraft Gesetzes<br />

oder Rechtsprechung einer kürzeren<br />

Verjährung unterliegen. Der<br />

Treugeberkommandit<strong>ist</strong> hat etwaige<br />

Schadenersatzansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfr<strong>ist</strong> von sechs<br />

Monaten nach Kenntniserlangung<br />

vondem Schaden gegenüber dem<br />

Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en geltend<br />

zu machen. Die Regelungen dieses<br />

Absatzes gelten nicht für vorsätzliche<br />

Pflichtverletzungen.<br />

– Gemäß dem Geldwäschegesetz<br />

<strong>ist</strong> der Treuhandkommandit<strong>ist</strong> zur<br />

Identifizierung der Treugeberkommandit<strong>ist</strong>en<br />

verpflichtet. Der Treuhandkommandit<strong>ist</strong><br />

hat die Pflicht<br />

zur Identifizierung auf den Vertriebspartner<br />

übertragen. Dieser<br />

führt die Identifizierung der Treugeberkommandit<strong>ist</strong>en<br />

im Zusammenhang<br />

mit der Vermittlung von<br />

Beteiligungen namens und im Auftrag<br />

des Treuhänders gemäß dem<br />

Geldwäschegesetz durch. Der Treuhandkommandit<strong>ist</strong><br />

<strong>ist</strong> berechtigt,<br />

das Treuhandverhältnis kontinuierlich<br />

zu überwachen und die erhobenen<br />

Daten und Informationen in<br />

angemessenem zeitlichen Abstand<br />

zu aktualisieren. Der Treuhandkommandit<strong>ist</strong><br />

<strong>ist</strong> berechtigt, die<br />

aufgezeichneten erhobenen Daten<br />

einschließlich der im Rahmen der<br />

Datenprüfung angefertigten Kopien<br />

während der gesamten Dauer<br />

des Treuhandverhältnisses aufzubewahren.<br />

Die Aufbewahrungsfr<strong>ist</strong> erstreckt<br />

sich fünf weitere Jahre über<br />

das Ende des Kalenderjahres hinaus,<br />

in dem das Treuhandverhältnis<br />

endet.<br />

Für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />

des Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en<br />

<strong>ist</strong> eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,25% der Nettomieteinnahmen<br />

ohne Nebenkosten des Emittenten<br />

und dessen Tochtergesellschaft<br />

zzgl. evtl. anfallender gesetzlicher<br />

USt., vereinbart. Der Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der<br />

Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhandkommandit<strong>ist</strong> beträgt<br />

bis zum 31.12.2030 nach der<br />

Einnahmen- und Ausgabenvorschau<br />

(Prognose) E 120.932,00 (§ 12 Abs.<br />

3 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Es bestehen keine Umstände oder<br />

Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en<br />

begründen können (§ 12 Abs. 3<br />

Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

2. Mittelverwendungstreuhänder<br />

Der Emittent hat für die Dauer der Investitionsphase<br />

die Stadt- und Kreissparkasse<br />

Erlangen als Mittelverwendungstreuhänder<br />

bestellt.<br />

Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen<br />

<strong>ist</strong> im Handelsreg<strong>ist</strong>er des<br />

Amtsgerichts Fürth unter der Nummer<br />

HRA 7079 eingetragen. Sitz<br />

des Mittelverwendungstreuhänders<br />

<strong>ist</strong> Erlangen; die Geschäftsanschrift<br />

lautet Hugenottenplatz 5 in 91054<br />

Erlangen (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen<br />

hat die Aufgabe, die zweckgerichtete<br />

Verwendung der Eigenmittel<br />

des Emittenten sicherzustellen<br />

(§ 12 Abs. 3 Nr. 2 VermVerkPrspV).<br />

Rechtsgrundlage für das Tätigwerden<br />

des Mittelverwendungstreuhänders<br />

<strong>ist</strong> der mit dem Emittenten geschlossene<br />

Mittelverwendungstreuhandvertrag,<br />

der auf der Seite 204<br />

dieses Prospekts ausführlich dargestellt<br />

<strong>ist</strong> (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

Der Mittelverwendungstreuhänder<br />

hat folgende wesentliche Rechte und<br />

Pflichten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 VermVerk<br />

ProspV): Die Geschäftsführung darf<br />

während der Investitionsphase<br />

über die Mittel des Emittenten nur<br />

mit Zustimmung des Mittelverwendungstreuhänders<br />

verfügen. Über<br />

die Einzahlungen der Anleger auf<br />

das Treuhandkonto darf der Mittelverwendungstreuhänder<br />

für Rechnung<br />

des Emittenten erst dann verfügen,<br />

wenn bzw. soweit nachstehende<br />

Bedingungen erfüllt sind:<br />

– Die Emittent hat Beitrittserklärungen<br />

von Anlegern angenommen,<br />

deren übernommene Pflichteinlagen<br />

der Höhe nach mindestens den<br />

abgerufenen Geldern entsprechen.<br />

– Die Gelder werden zur Begleichung<br />

von Grundstückskaufverträgen,<br />

welche die Objektgesellschaft<br />

abgeschlossen hat, bzw. Erwerbsnebenkosten<br />

benötigt oder<br />

die Gelder werden zur Begleichung<br />

sonstiger, im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

der Gesellschaft<br />

vorgesehenen, bereits in Rechnung<br />

gestellten Kosten benötigt.<br />

– Nachweis der prospektgemäßen<br />

Höhe der Fremdfinanzierung durch<br />

eine entsprechende Finanzierungszusage<br />

eines Kreditinstitutes.

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