Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Rendite ist nahe liegend - Fondsvermittlung24.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Süddeutschland 8<br />
Der Emittent<br />
58<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
geführt hat.<br />
– Schadenersatzansprüche gegen<br />
den Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en<br />
können nur geltend gemacht<br />
werden, wenn der Treugeberkommandit<strong>ist</strong><br />
anderweitig Ersatz<br />
nicht zu erlangen vermag.<br />
– Alle Schadenersatzansprüche des<br />
Treugeberkommandit<strong>ist</strong>en aus dem<br />
Treuhandvertrag verjähren in zwei<br />
Jahren nach Entstehung des Anspruchs,<br />
soweit sie nicht kraft Gesetzes<br />
oder Rechtsprechung einer kürzeren<br />
Verjährung unterliegen. Der<br />
Treugeberkommandit<strong>ist</strong> hat etwaige<br />
Schadenersatzansprüche innerhalb<br />
einer Ausschlussfr<strong>ist</strong> von sechs<br />
Monaten nach Kenntniserlangung<br />
vondem Schaden gegenüber dem<br />
Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en geltend<br />
zu machen. Die Regelungen dieses<br />
Absatzes gelten nicht für vorsätzliche<br />
Pflichtverletzungen.<br />
– Gemäß dem Geldwäschegesetz<br />
<strong>ist</strong> der Treuhandkommandit<strong>ist</strong> zur<br />
Identifizierung der Treugeberkommandit<strong>ist</strong>en<br />
verpflichtet. Der Treuhandkommandit<strong>ist</strong><br />
hat die Pflicht<br />
zur Identifizierung auf den Vertriebspartner<br />
übertragen. Dieser<br />
führt die Identifizierung der Treugeberkommandit<strong>ist</strong>en<br />
im Zusammenhang<br />
mit der Vermittlung von<br />
Beteiligungen namens und im Auftrag<br />
des Treuhänders gemäß dem<br />
Geldwäschegesetz durch. Der Treuhandkommandit<strong>ist</strong><br />
<strong>ist</strong> berechtigt,<br />
das Treuhandverhältnis kontinuierlich<br />
zu überwachen und die erhobenen<br />
Daten und Informationen in<br />
angemessenem zeitlichen Abstand<br />
zu aktualisieren. Der Treuhandkommandit<strong>ist</strong><br />
<strong>ist</strong> berechtigt, die<br />
aufgezeichneten erhobenen Daten<br />
einschließlich der im Rahmen der<br />
Datenprüfung angefertigten Kopien<br />
während der gesamten Dauer<br />
des Treuhandverhältnisses aufzubewahren.<br />
Die Aufbewahrungsfr<strong>ist</strong> erstreckt<br />
sich fünf weitere Jahre über<br />
das Ende des Kalenderjahres hinaus,<br />
in dem das Treuhandverhältnis<br />
endet.<br />
Für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />
des Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en<br />
<strong>ist</strong> eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,25% der Nettomieteinnahmen<br />
ohne Nebenkosten des Emittenten<br />
und dessen Tochtergesellschaft<br />
zzgl. evtl. anfallender gesetzlicher<br />
USt., vereinbart. Der Gesamtbetrag<br />
der für die Wahrnehmung der<br />
Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />
des Treuhandkommandit<strong>ist</strong> beträgt<br />
bis zum 31.12.2030 nach der<br />
Einnahmen- und Ausgabenvorschau<br />
(Prognose) E 120.932,00 (§ 12 Abs.<br />
3 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Es bestehen keine Umstände oder<br />
Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Treuhandkommandit<strong>ist</strong>en<br />
begründen können (§ 12 Abs. 3<br />
Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
2. Mittelverwendungstreuhänder<br />
Der Emittent hat für die Dauer der Investitionsphase<br />
die Stadt- und Kreissparkasse<br />
Erlangen als Mittelverwendungstreuhänder<br />
bestellt.<br />
Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen<br />
<strong>ist</strong> im Handelsreg<strong>ist</strong>er des<br />
Amtsgerichts Fürth unter der Nummer<br />
HRA 7079 eingetragen. Sitz<br />
des Mittelverwendungstreuhänders<br />
<strong>ist</strong> Erlangen; die Geschäftsanschrift<br />
lautet Hugenottenplatz 5 in 91054<br />
Erlangen (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
Die Stadt- und Kreissparkasse Erlangen<br />
hat die Aufgabe, die zweckgerichtete<br />
Verwendung der Eigenmittel<br />
des Emittenten sicherzustellen<br />
(§ 12 Abs. 3 Nr. 2 VermVerkPrspV).<br />
Rechtsgrundlage für das Tätigwerden<br />
des Mittelverwendungstreuhänders<br />
<strong>ist</strong> der mit dem Emittenten geschlossene<br />
Mittelverwendungstreuhandvertrag,<br />
der auf der Seite 204<br />
dieses Prospekts ausführlich dargestellt<br />
<strong>ist</strong> (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
Der Mittelverwendungstreuhänder<br />
hat folgende wesentliche Rechte und<br />
Pflichten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 VermVerk<br />
ProspV): Die Geschäftsführung darf<br />
während der Investitionsphase<br />
über die Mittel des Emittenten nur<br />
mit Zustimmung des Mittelverwendungstreuhänders<br />
verfügen. Über<br />
die Einzahlungen der Anleger auf<br />
das Treuhandkonto darf der Mittelverwendungstreuhänder<br />
für Rechnung<br />
des Emittenten erst dann verfügen,<br />
wenn bzw. soweit nachstehende<br />
Bedingungen erfüllt sind:<br />
– Die Emittent hat Beitrittserklärungen<br />
von Anlegern angenommen,<br />
deren übernommene Pflichteinlagen<br />
der Höhe nach mindestens den<br />
abgerufenen Geldern entsprechen.<br />
– Die Gelder werden zur Begleichung<br />
von Grundstückskaufverträgen,<br />
welche die Objektgesellschaft<br />
abgeschlossen hat, bzw. Erwerbsnebenkosten<br />
benötigt oder<br />
die Gelder werden zur Begleichung<br />
sonstiger, im Investitions- und Finanzierungsplan<br />
der Gesellschaft<br />
vorgesehenen, bereits in Rechnung<br />
gestellten Kosten benötigt.<br />
– Nachweis der prospektgemäßen<br />
Höhe der Fremdfinanzierung durch<br />
eine entsprechende Finanzierungszusage<br />
eines Kreditinstitutes.