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nachrichten<br />
Gesetzliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an das Qualitäts- und<br />
Rückrufmanagement<br />
_ Das Mo<strong>de</strong>wort „Compliance“ macht vermehrt die Run<strong>de</strong> in Han<strong>de</strong>l und Industrie.<br />
Das ist gut so, geht es doch um die Verpflichtung und Verantwortung dafür zu sorgen,<br />
dass im Unternehmen alle relevanten gesetzlichen Normen bekannt sind und organisatorische<br />
Maßnahmen ihre fortwähren<strong>de</strong> Beachtung sichern. Dies gilt auch für Bestimmungen zur<br />
vorbeugen<strong>de</strong>n Produktsicherheit und zur produktbezogenen Gefahrenabwehr.<br />
Es ist sicher auch <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Compliance-Diskussion zu verdanken,<br />
dass sich die Unternehmen<br />
<strong>de</strong>s Teilehan<strong>de</strong>ls und <strong>de</strong>r<br />
Teileindustrie verstärkt mit <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen rund um<br />
die Produkthaftung (im weitesten Sinne)<br />
beschäftigen. Dies mag im Einzelfall auf<br />
Druck <strong>de</strong>r Versicherungswirtschaft o<strong>de</strong>r<br />
aufgrund <strong>de</strong>r „persönlichen“<br />
Erkenntnis geschehen, dass<br />
bei risikoaffinen Produkten<br />
wie Kfz-Ersatzteilen <strong>de</strong>mjenigen<br />
strafrechtliche Konsequenzen<br />
drohen, <strong>de</strong>r in verantwortlicher<br />
Position (was<br />
RA Marcus<br />
Sacré (Osborne Clarke)<br />
nicht auf die Geschäftsleitung<br />
beschränkt ist) erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Maßnahmen zur Gefahrvermeidung<br />
o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Installation<br />
und Durchführung eines<br />
Rückrufmanagements unterlassen hat.<br />
Eine Rolle spielt sicher auch, dass die<br />
Automobilhersteller von ihren Zulieferern<br />
die Einhaltung <strong>de</strong>tailliert vereinbarter<br />
Pflichten verlangen. Letztere reichen diese<br />
Pflichten dann nicht nur an ihre Vorlieferanten<br />
weiter, son<strong>de</strong>rn verlangen immer<br />
mehr von allen Vertragspartnern, also auch<br />
<strong>de</strong>m Teilehan<strong>de</strong>l, <strong>de</strong>ren Einhaltung als Voraussetzung<br />
für die weitere Geschäftsbeziehung.<br />
Das Produkt <strong>de</strong>s Herstellers und<br />
sein Markenimage sollen nicht dadurch<br />
gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dass in <strong>de</strong>r weiteren<br />
Vertriebskette keine ausreichen<strong>de</strong> Produkt-<br />
und Marktbeobachtung betrieben<br />
wird. Reklamationsfälle im Markt, die auf<br />
ein über <strong>de</strong>n Gewährleistungsfall hinausgehen<strong>de</strong>s<br />
Sicherheitsrisiko hin<strong>de</strong>uten,<br />
sollen und müssen bereits im Han<strong>de</strong>l ordnungsgemäß<br />
erfasst, verarbeitet und fachgerecht<br />
bewertet wer<strong>de</strong>n.<br />
Als Konsequenz setzt sich in Teilehan<strong>de</strong>l<br />
und Teileindustrie die zutreffen<strong>de</strong><br />
Erkenntnis immer weiter durch, dass alle<br />
Maßnahmen rund um das interne Qualitäts-<br />
und Rückrufmanagement höchste<br />
Priorität haben müssen. Denn es geht dabei<br />
nicht nur um finanzielle Risiken, son<strong>de</strong>rn<br />
um <strong>de</strong>n guten Ruf aller Vertriebspartner<br />
entlang <strong>de</strong>r Lieferkette.<br />
Die Situation bei Kfz-Teilen ist dabei<br />
beson<strong>de</strong>rs sensibel. Daher stellt sich hier<br />
in beson<strong>de</strong>rem Maße die Frage nach <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Pflichten <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
und <strong>de</strong>r verantwortlichen Personen. Risiken<br />
müssen minimiert wer<strong>de</strong>n, und im<br />
niemals auszuschließen<strong>de</strong>n<br />
Krisenfall ist zu gewährleisten,<br />
dass ohne Verzögerung die<br />
richtigen Maßnahmen ergriffen<br />
wer<strong>de</strong>n. Wer über diese<br />
Maßnahmen erst nach<strong>de</strong>nkt,<br />
wenn das „Kind schon in <strong>de</strong>n<br />
Brunnen gefallen“ ist, kommt<br />
persönlichen strafrechtlichen<br />
Konsequenzen gefährlich<br />
nahe.<br />
Unternehmerische Pflichten<br />
im Hinblick auf produktbezogenes<br />
Qualitäts- und Risikomanagement sind<br />
vom <strong>de</strong>utschen und europäischen Gesetzgeber<br />
an vielen Stellen verankert<br />
wor<strong>de</strong>n. Sie betreffen mittelbar auch<br />
die Unternehmensorganisation (wie die<br />
Schaffung und interne Positionierung<br />
eines Beauftragten für Qualitätsmanagement)<br />
und die Notwendigkeit genauer<br />
Handlungsanweisungen für alle betroffenen<br />
Mitarbeiter. Noch zeigt die Praxiserfahrung,<br />
dass all dies oft unzureichend<br />
beachtet wird. Unternehmen, in <strong>de</strong>nen ein<br />
Qualitätsmanagement-Beauftragter fehlt<br />
o<strong>de</strong>r dieser weisungsgebun<strong>de</strong>n gegenüber<br />
Einkauf o<strong>de</strong>r Verkauf ist, verletzen Kardinalpflichten<br />
und gehen allein dadurch<br />
erhebliche Risiken ein. Immer mehr Unternehmen<br />
wird jedoch bewusst, welchen<br />
Nachholbedarf zum Schutz <strong>de</strong>s eigenen<br />
Unternehmens, seines guten Rufs und natürlich<br />
<strong>de</strong>r Verkehrsteilnehmer sie insoweit<br />
haben.<br />
Solche grundlegen<strong>de</strong>n Pflichten lassen<br />
sich auch nicht einfach auf einen Vertragspartner<br />
abwälzen, etwa mit einer Qualitätssicherungsvereinbarung.<br />
Dem hat die<br />
Rechtsprechung längst einen Riegel vorgeschoben.<br />
Die Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen beim Qualitäts- und Rückrufmanagement<br />
ist und bleibt daher eine<br />
Kardinalpflicht, <strong>de</strong>r sich je<strong>de</strong>s Unternehmen<br />
selbst stellen muss.<br />
Marcus Sacré, Justiziar <strong>de</strong>s GVA<br />
GVA NACHRICHTEN 6/2013<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Editorial 61<br />
Informationen, Gespräche<br />
und „Marktdaten to go“ 64<br />
GVA-College: Interessante<br />
Seminare im Sommer 66<br />
Rundfunkbeitrag:<br />
Nachbesserungen gefor<strong>de</strong>rt 68<br />
GVA NACHRICHTEN<br />
Impressum<br />
Gesamtverband Autoteile-Han<strong>de</strong>l e.V.<br />
Gothaer Straße 17, 40880 Ratingen<br />
Postfach 12 56, 40832 Ratingen<br />
Telefon (0 21 02) 7 70 77-0<br />
Telefax (0 21 02) 7 70 77-17<br />
1. Vorsitzen<strong>de</strong>r: Hartmut Röhl<br />
Geschäftsführung: Hans Jürgen Wahlen,<br />
Marita Kloster<br />
Redaktion <strong>de</strong>r GVA-Nachrichten:<br />
Alexan<strong>de</strong>r Vorbau (verantwortlich);<br />
Hartmut Röhl; Jürgen Rinn<br />
Schlütersche Verlagsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hans-Böckler-Allee 7<br />
30173 Hannover<br />
amz - auto | motor | zubehör Nr. 6-2013 61