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Orthopädie und Unfallchirurgie - Deutsche Gesellschaft für ...

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Aus unserem Fach<br />

aus, sucht nach diesen, bewertet methodische<br />

Qualität (Evidenzstärke), schließt<br />

schlecht qualifizierte Belege aus <strong>und</strong> bereitet<br />

methodologische Belege in Form<br />

von systematischen Reviews. Die klinische<br />

Bewertung der Tatsachen bezüglich<br />

der Aufnahme in Leitlinien (LL) berücksichtigt<br />

die Passfähigkeit im deutschen<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen, den Import von Belegen<br />

aus dem Ausland, den Nutzen, die<br />

Abwägung von Nutzen <strong>und</strong> Schaden, die<br />

Ergänzung fehlender Schutzmaßnahmen<br />

gegen Befangenheit im AWMF-Regelwerk<br />

(kein Durchgriff der Finanziers auf<br />

die LL-Entwicklung, Transparenz, Konsensfindung<br />

unter unabhängiger Moderation,<br />

gegebenenfalls unabhängiger Review<br />

<strong>und</strong> andere).<br />

Die juristische Sicht: Der medizinische<br />

Standard ist für behandelnde Ärzte verbindlich,<br />

er ist rechtlicher Standard. Der<br />

medizinische Standard ist der jeweilige<br />

naturwissenschaftliche Erkenntnisstand.<br />

Leitlinienkonform behandeln heißt neben<br />

Kenntnis der Empfehlungen der LL<br />

unbegründetes Übernehmen bzw. begründetes<br />

Abweichen. Laut BGH VI ZR<br />

57/07 vom 28. März 2008 können LL<br />

aber „nicht unbesehen mit dem zur Beurteilung<br />

eines Behandlungsfehlers gebotenem<br />

medizinischen Sachverstand<br />

gleichgesetzt werden.“ Sie ersetzen nicht<br />

das Sachverständigengutachten. Die Anwendung<br />

der LL im Einzelfall hat zu berücksichtigen:<br />

Lücken in der LL durch<br />

schwächere Evidenzen, begrenzte Berücksichtigung<br />

der Multimorbidität in<br />

den LL, die Ausrichtung der LL auf den<br />

„Durchschnittsfall“, individuelle Situationen<br />

durch Präferenzen beim Patienten.<br />

Prof. Dr. M. Schilling, Homburg/Saar:<br />

„Patientenpfade – Profitieren die<br />

Patienten?“: Der viszeralchirurgisch<br />

aufgebaute Vortrag kann anhand der<br />

PowerPoint-Wiedergabe nicht referiert<br />

werden.<br />

Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke,<br />

Köln: „Risiken <strong>und</strong> Nebenwirkungen<br />

von Leitlinien“: Das Referat beantwortet<br />

in einer Reihe von Leitsätzen bzw.<br />

Gerichtsentscheiden Gr<strong>und</strong>satzfragen:<br />

Unter anderem: Was wollen, was sind<br />

LL aus juristischer Sicht, wer oder was<br />

verlangt die Erstellung von LL? Denkbare<br />

Konfliktlagen. Wer haftet für den Inhalt<br />

von LL? Wer haftet für die Richtigkeit von<br />

LL? Der Referent gibt darüber stichwortartige,<br />

dennoch weitgehende Auskünfte,<br />

die wegen ihres großen Umfanges, in ihren<br />

Einzelheiten wichtigen Aussagen hier<br />

nicht wiedergegeben werden können. Sie<br />

sind in der PowerPoint-Präsentation gut<br />

lesbar.<br />

Prof. Dr. Jürgen Probst<br />

Prof. Dr Jürgen Probst,<br />

Murnau/Staffelsee.<br />

Kontakt: Prof.Juergen.<br />

Probst.Murnau@tonline.de<br />

Orthopädie <strong>und</strong> <strong>Unfallchirurgie</strong> Mitteilungen <strong>und</strong> Nachrichten | August 2012<br />

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