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Geschäftsbericht AHBR 2001 - Corealcredit Bank AG

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lagebericht 48<br />

Abbildung 1<br />

Risikobericht<br />

Das Umfeld der Hypothekenbanken ist seit<br />

einigen Jahren von starken strukturellen<br />

Umbrüchen geprägt. Steigender Wettbewerb<br />

und Internationalisierung der Märkte,<br />

neue Technologien, zunehmend komplexe<br />

Transaktionen und steigende gesetzliche<br />

und aufsichtsrechtliche Anforderungen erhöhen<br />

die Ansprüche an die interne Risikosteuerung<br />

stetig.<br />

Die neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften<br />

(Basel II) werden voraussichtlich ab<br />

dem Jahr 2005 Gültigkeit erlangen und beinhalten<br />

die folgenden Anforderungen:<br />

eine stärkere Risikoorientierung der Vorschriften<br />

zur Forderungsunterlegung mit<br />

Eigenkapital, die verstärkte bankenaufsichtsrechtliche<br />

Überwachung der sonstigen<br />

Unternehmensrisiken sowie erweiterte<br />

Offenlegungspflichten seitens der <strong>Bank</strong>en.<br />

Dabei finden erstmalig auch operative<br />

Risiken Berücksichtigung (Abbildung 1).<br />

Kreditrisiken<br />

Marktpreisrisiken<br />

Operative Risiken<br />

Säule 1<br />

Mindestkapitalanforderungen<br />

Basel II<br />

Anwendungsbereich<br />

Im Laufe des Jahres 2002 erfolgt voraussichtlich<br />

die Einführung der Mindestanforderungen<br />

an das Kreditgeschäft (MAK).<br />

Diese beinhalten als Erweiterung bereits<br />

bestehender gesetzlicher Vorschriften Mindeststandards<br />

für den Kreditvergabeprozess,<br />

die -überwachung, die Sicherheitenbewertung<br />

und -überprüfung, die Problemkreditbehandlung<br />

sowie die Ausgestaltung<br />

der Kreditrisikosteuerungssysteme.<br />

Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz<br />

wird im Rahmen der HBG-Novelle im<br />

Sommer 2002 in Kraft treten und den<br />

Hypothekenbanken neue Geschäftsmöglichkeiten<br />

eröffnen: Die Staats- und<br />

Hypothekenkreditvergabe wird künftig<br />

auch in den USA, Kanada, Japan und in der<br />

Schweiz möglich sein. Derivate können<br />

unter bestimmten Bedingungen als<br />

ordentliche Deckung verwendet werden.<br />

Die Geschäftsfeldbeschränkung der Hypothekenbanken<br />

wird gelockert und das Angebot<br />

zusätzlicher Dienstleistungen rund<br />

um die Immobilie möglich.<br />

Säule 2<br />

Aufsichtsrechtlicher<br />

Überprüfungsprozess<br />

Säule 3<br />

Förderung der<br />

Marktdisziplin<br />

durch erweiterte<br />

Offenlegung

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