Geschäftsbericht AHBR 2001 - Corealcredit Bank AG
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lagebericht 48<br />
Abbildung 1<br />
Risikobericht<br />
Das Umfeld der Hypothekenbanken ist seit<br />
einigen Jahren von starken strukturellen<br />
Umbrüchen geprägt. Steigender Wettbewerb<br />
und Internationalisierung der Märkte,<br />
neue Technologien, zunehmend komplexe<br />
Transaktionen und steigende gesetzliche<br />
und aufsichtsrechtliche Anforderungen erhöhen<br />
die Ansprüche an die interne Risikosteuerung<br />
stetig.<br />
Die neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften<br />
(Basel II) werden voraussichtlich ab<br />
dem Jahr 2005 Gültigkeit erlangen und beinhalten<br />
die folgenden Anforderungen:<br />
eine stärkere Risikoorientierung der Vorschriften<br />
zur Forderungsunterlegung mit<br />
Eigenkapital, die verstärkte bankenaufsichtsrechtliche<br />
Überwachung der sonstigen<br />
Unternehmensrisiken sowie erweiterte<br />
Offenlegungspflichten seitens der <strong>Bank</strong>en.<br />
Dabei finden erstmalig auch operative<br />
Risiken Berücksichtigung (Abbildung 1).<br />
Kreditrisiken<br />
Marktpreisrisiken<br />
Operative Risiken<br />
Säule 1<br />
Mindestkapitalanforderungen<br />
Basel II<br />
Anwendungsbereich<br />
Im Laufe des Jahres 2002 erfolgt voraussichtlich<br />
die Einführung der Mindestanforderungen<br />
an das Kreditgeschäft (MAK).<br />
Diese beinhalten als Erweiterung bereits<br />
bestehender gesetzlicher Vorschriften Mindeststandards<br />
für den Kreditvergabeprozess,<br />
die -überwachung, die Sicherheitenbewertung<br />
und -überprüfung, die Problemkreditbehandlung<br />
sowie die Ausgestaltung<br />
der Kreditrisikosteuerungssysteme.<br />
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz<br />
wird im Rahmen der HBG-Novelle im<br />
Sommer 2002 in Kraft treten und den<br />
Hypothekenbanken neue Geschäftsmöglichkeiten<br />
eröffnen: Die Staats- und<br />
Hypothekenkreditvergabe wird künftig<br />
auch in den USA, Kanada, Japan und in der<br />
Schweiz möglich sein. Derivate können<br />
unter bestimmten Bedingungen als<br />
ordentliche Deckung verwendet werden.<br />
Die Geschäftsfeldbeschränkung der Hypothekenbanken<br />
wird gelockert und das Angebot<br />
zusätzlicher Dienstleistungen rund<br />
um die Immobilie möglich.<br />
Säule 2<br />
Aufsichtsrechtlicher<br />
Überprüfungsprozess<br />
Säule 3<br />
Förderung der<br />
Marktdisziplin<br />
durch erweiterte<br />
Offenlegung