Geschäftsbericht AHBR 2001 - Corealcredit Bank AG
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jahresabschluss 84<br />
Bericht des Aufsichtsrates<br />
Der Aufsichtsrat der <strong>AHBR</strong> hat während<br />
des Berichtsjahres die ihm laut Gesetz und<br />
Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.<br />
Die Aufsichtsräte der ehemaligen<br />
Allgemeinen Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong><br />
(AHB), Frankfurt am Main, und der ehemaligen<br />
Rheinboden Hypothekenbank <strong>AG</strong>,<br />
Köln, haben am 16. bzw. 19. März <strong>2001</strong> den<br />
Hauptversammlungen beider <strong>Bank</strong>en empfohlen,<br />
der Verschmelzung der Rheinboden<br />
Hypothekenbank <strong>AG</strong> auf die Allgemeine<br />
Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> rückwirkend<br />
zum 1. Januar <strong>2001</strong> zuzustimmen.<br />
Insgesamt haben sich sowohl der Aufsichtsrat<br />
der ehemaligen AHB in zwei<br />
Sitzungen, wie auch der Aufsichtsrat der<br />
Rheinboden <strong>AG</strong> in zwei Sitzungen mit dem<br />
Vorstand und in regelmäßigen Gesprächen<br />
über den Geschäftsverlauf informiert und<br />
bedeutende Geschäftsvorfälle ausführlich<br />
erörtert. Der Aufsichtsrat der neu firmierten<br />
<strong>AHBR</strong> tagte ebenfalls zweimaI. Darüber<br />
hinaus hat der vom Aufsichtsrat eingesetzte<br />
Ausschuss für Kredit- und Marktrisiken<br />
der AHB bzw. <strong>AHBR</strong> im Rahmen regelmäßiger<br />
Zusammenkünfte mit dem Vorstand<br />
die nach Gesetz und Satzung vorlagepflichtigen<br />
Kredite sowie viermal die<br />
Risikolage der <strong>Bank</strong> erörtert und die notwendigen<br />
Beschlüsse gefasst.<br />
Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat<br />
vom Vorstand bei grundsätzlichen Fragen<br />
der Unternehmensplanung und der strategischen<br />
Ausrichtung der <strong>Bank</strong> einbezogen.<br />
Hinsichtlich des Gesetzes zur Kontrolle<br />
und Transparenz im Unternehmensbereich<br />
wurde der Aufsichtsrat umfassend über<br />
Maßnahmen informiert, die von der <strong>Bank</strong><br />
zur Erfüllung dieser Anforderungen ergriffen<br />
wurden.<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />
für die Zeit vom 1. Januar <strong>2001</strong> bis zum<br />
31. Dezember <strong>2001</strong> wurden unter Einbeziehung<br />
der Buchführung von der Abschlussprüferin,<br />
der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft<br />
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Frankfurt am<br />
Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk versehen.<br />
Der Aufsichtsratsvorsitzende hat an<br />
dem Jahresabschlussgespräch mit der<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilgenommen.<br />
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht<br />
zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates<br />
hat der Abschlussprüfer teilgenommen<br />
und dem Aufsichtsrat die Prüfungsergebnisse<br />
ausführlich erläutert.<br />
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat nach<br />
eigener Prüfung den Jahresabschluss und<br />
den Lagebericht gebilligt, der damit festgestellt<br />
ist. Dem Vorschlag des Vorstandes<br />
zum Vortrag des Bilanzgewinns auf neue<br />
Rechnung stimmt der Aufsichtsrat zu.<br />
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den<br />
Bericht des Vorstandes über die Beziehungen<br />
zu verbundenen Unternehmen<br />
gemäß § 312 AktG geprüft; Beanstandungen<br />
haben sich nicht ergeben. Der<br />
Abschlussprüfer hat zu diesem Bericht folgenden<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen<br />
Prüfung und Beurteilung bestätigen<br />
wir, dass