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Geschäftsbericht AHBR 2001 - Corealcredit Bank AG

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jahresabschluss 84<br />

Bericht des Aufsichtsrates<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>AHBR</strong> hat während<br />

des Berichtsjahres die ihm laut Gesetz und<br />

Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.<br />

Die Aufsichtsräte der ehemaligen<br />

Allgemeinen Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong><br />

(AHB), Frankfurt am Main, und der ehemaligen<br />

Rheinboden Hypothekenbank <strong>AG</strong>,<br />

Köln, haben am 16. bzw. 19. März <strong>2001</strong> den<br />

Hauptversammlungen beider <strong>Bank</strong>en empfohlen,<br />

der Verschmelzung der Rheinboden<br />

Hypothekenbank <strong>AG</strong> auf die Allgemeine<br />

Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> rückwirkend<br />

zum 1. Januar <strong>2001</strong> zuzustimmen.<br />

Insgesamt haben sich sowohl der Aufsichtsrat<br />

der ehemaligen AHB in zwei<br />

Sitzungen, wie auch der Aufsichtsrat der<br />

Rheinboden <strong>AG</strong> in zwei Sitzungen mit dem<br />

Vorstand und in regelmäßigen Gesprächen<br />

über den Geschäftsverlauf informiert und<br />

bedeutende Geschäftsvorfälle ausführlich<br />

erörtert. Der Aufsichtsrat der neu firmierten<br />

<strong>AHBR</strong> tagte ebenfalls zweimaI. Darüber<br />

hinaus hat der vom Aufsichtsrat eingesetzte<br />

Ausschuss für Kredit- und Marktrisiken<br />

der AHB bzw. <strong>AHBR</strong> im Rahmen regelmäßiger<br />

Zusammenkünfte mit dem Vorstand<br />

die nach Gesetz und Satzung vorlagepflichtigen<br />

Kredite sowie viermal die<br />

Risikolage der <strong>Bank</strong> erörtert und die notwendigen<br />

Beschlüsse gefasst.<br />

Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat<br />

vom Vorstand bei grundsätzlichen Fragen<br />

der Unternehmensplanung und der strategischen<br />

Ausrichtung der <strong>Bank</strong> einbezogen.<br />

Hinsichtlich des Gesetzes zur Kontrolle<br />

und Transparenz im Unternehmensbereich<br />

wurde der Aufsichtsrat umfassend über<br />

Maßnahmen informiert, die von der <strong>Bank</strong><br />

zur Erfüllung dieser Anforderungen ergriffen<br />

wurden.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />

für die Zeit vom 1. Januar <strong>2001</strong> bis zum<br />

31. Dezember <strong>2001</strong> wurden unter Einbeziehung<br />

der Buchführung von der Abschlussprüferin,<br />

der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft<br />

Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Frankfurt am<br />

Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat an<br />

dem Jahresabschlussgespräch mit der<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilgenommen.<br />

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht<br />

zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates<br />

hat der Abschlussprüfer teilgenommen<br />

und dem Aufsichtsrat die Prüfungsergebnisse<br />

ausführlich erläutert.<br />

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat nach<br />

eigener Prüfung den Jahresabschluss und<br />

den Lagebericht gebilligt, der damit festgestellt<br />

ist. Dem Vorschlag des Vorstandes<br />

zum Vortrag des Bilanzgewinns auf neue<br />

Rechnung stimmt der Aufsichtsrat zu.<br />

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den<br />

Bericht des Vorstandes über die Beziehungen<br />

zu verbundenen Unternehmen<br />

gemäß § 312 AktG geprüft; Beanstandungen<br />

haben sich nicht ergeben. Der<br />

Abschlussprüfer hat zu diesem Bericht folgenden<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen<br />

Prüfung und Beurteilung bestätigen<br />

wir, dass

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