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Geschäftsbericht AHBR 2001 - Corealcredit Bank AG

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I. Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Forderungen sind mit dem Nennwert gemäß<br />

§ 340 e Abs. 2 HGB angesetzt. Der<br />

Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag<br />

und Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzung<br />

ausgewiesen. Allen erkennbaren Einzelrisiken<br />

im Kreditgeschäft wurde durch<br />

die Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />

und Rückstellungen Rechnung getragen.<br />

Soweit Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />

zugeordnet sind, werden diese nach dem<br />

strengen Niederstwertprinzip bewertet<br />

(§ 253 Abs. 3 und 5 HGB). Die Wertpapiere<br />

des Anlagevermögens werden mit fortgeführten<br />

Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />

Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten<br />

und dem Rückzahlungsbetrag<br />

wird ratierlich über die Restlaufzeit<br />

verteilt und als Zinsertrag aus festverzinslichen<br />

Wertpapieren und Schuldbuchforderungen<br />

ausgewiesen. Die den Finanzanlagen<br />

zugeordneten nicht festverzinslichen<br />

Wertpapiere werden nach dem gemilderten<br />

Niederstwertprinzip bewertet. Beteiligungen<br />

und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

sind zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Sachanlagen sind mit den um lineare planmäßige<br />

Abschreibung verminderten Anschaffungskosten<br />

angesetzt. Verbindlichkeiten<br />

sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />

passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag<br />

und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten<br />

wird in die Rechnungsabgrenzung<br />

eingestellt.<br />

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden<br />

Rückstellungen in Höhe der voraussichtlichen<br />

Inanspruchnahme gebildet. Die<br />

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen<br />

sind mit dem nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen unter Anwendung<br />

der neuen Richttafeln und eines<br />

Abzinsungssatzes von 6 Prozent ermittelten<br />

Teilwert bemessen.<br />

Beträge in ausländischen Währungen werden<br />

gemäß § 340 h Abs. 1 HGB umgerechnet.<br />

Aufgrund der einheitlichen Anwendung<br />

von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />

sind die Vorjahreszahlen nicht mit<br />

den jeweiligen Einzelabschlüssen der<br />

Allgemeinen Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> und der<br />

Rheinboden Hypothekenbank <strong>AG</strong> vergleichbar,<br />

diese wurden entsprechend<br />

§ 265 Abs. 2 HGB angepasst.<br />

Im Rahmen der Fusion wurden die<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

der beiden Institute vereinheitlicht. Abweichungen<br />

von den bisher von der Allgemeine<br />

Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> angewandten<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />

werden im Folgenden erläutert.<br />

Erhaltene Optionsprämien für Swaptions<br />

werden nicht unter sonstige Verbindlichkeiten,<br />

sondern unter andere Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen. Die Anpassung<br />

der Vorjahreszahlen ist erfolgt.<br />

Die bisher in dem GuV-Posten Erträge aus<br />

der Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten<br />

Wertpapieren sowie aus der Auflösung<br />

von Rückstellungen im Kreditgeschäft<br />

ausgewiesenen Ergebnisse aus der Auflösung<br />

von Derivaten wurden in den GuV-<br />

Posten Zinserträge umgegliedert und die<br />

Vorjahreszahlen entsprechend angepasst.<br />

In dem GuV-Posten Sonstige betriebliche<br />

Erträge bisher ausgewiesene Erstattungen<br />

von Sachaufwendungen, die den Kunden<br />

weiterbelastet wurden, werden seit dem<br />

Berichtsjahr von den anderen Verwaltungsaufwendungen<br />

abgesetzt. Die Vorjahreszahlen<br />

wurden entsprechend angepasst.<br />

jahresabschluss 69

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