Geschäftsbericht AHBR 2001 - Corealcredit Bank AG
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I. Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
Forderungen sind mit dem Nennwert gemäß<br />
§ 340 e Abs. 2 HGB angesetzt. Der<br />
Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag<br />
und Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzung<br />
ausgewiesen. Allen erkennbaren Einzelrisiken<br />
im Kreditgeschäft wurde durch<br />
die Bildung von Einzelwertberichtigungen<br />
und Rückstellungen Rechnung getragen.<br />
Soweit Wertpapiere der Liquiditätsreserve<br />
zugeordnet sind, werden diese nach dem<br />
strengen Niederstwertprinzip bewertet<br />
(§ 253 Abs. 3 und 5 HGB). Die Wertpapiere<br />
des Anlagevermögens werden mit fortgeführten<br />
Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten<br />
und dem Rückzahlungsbetrag<br />
wird ratierlich über die Restlaufzeit<br />
verteilt und als Zinsertrag aus festverzinslichen<br />
Wertpapieren und Schuldbuchforderungen<br />
ausgewiesen. Die den Finanzanlagen<br />
zugeordneten nicht festverzinslichen<br />
Wertpapiere werden nach dem gemilderten<br />
Niederstwertprinzip bewertet. Beteiligungen<br />
und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
sind zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Sachanlagen sind mit den um lineare planmäßige<br />
Abschreibung verminderten Anschaffungskosten<br />
angesetzt. Verbindlichkeiten<br />
sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />
passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag<br />
und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten<br />
wird in die Rechnungsabgrenzung<br />
eingestellt.<br />
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden<br />
Rückstellungen in Höhe der voraussichtlichen<br />
Inanspruchnahme gebildet. Die<br />
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen<br />
sind mit dem nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen unter Anwendung<br />
der neuen Richttafeln und eines<br />
Abzinsungssatzes von 6 Prozent ermittelten<br />
Teilwert bemessen.<br />
Beträge in ausländischen Währungen werden<br />
gemäß § 340 h Abs. 1 HGB umgerechnet.<br />
Aufgrund der einheitlichen Anwendung<br />
von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />
sind die Vorjahreszahlen nicht mit<br />
den jeweiligen Einzelabschlüssen der<br />
Allgemeinen Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> und der<br />
Rheinboden Hypothekenbank <strong>AG</strong> vergleichbar,<br />
diese wurden entsprechend<br />
§ 265 Abs. 2 HGB angepasst.<br />
Im Rahmen der Fusion wurden die<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
der beiden Institute vereinheitlicht. Abweichungen<br />
von den bisher von der Allgemeine<br />
Hypotheken<strong>Bank</strong> <strong>AG</strong> angewandten<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen<br />
werden im Folgenden erläutert.<br />
Erhaltene Optionsprämien für Swaptions<br />
werden nicht unter sonstige Verbindlichkeiten,<br />
sondern unter andere Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen. Die Anpassung<br />
der Vorjahreszahlen ist erfolgt.<br />
Die bisher in dem GuV-Posten Erträge aus<br />
der Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten<br />
Wertpapieren sowie aus der Auflösung<br />
von Rückstellungen im Kreditgeschäft<br />
ausgewiesenen Ergebnisse aus der Auflösung<br />
von Derivaten wurden in den GuV-<br />
Posten Zinserträge umgegliedert und die<br />
Vorjahreszahlen entsprechend angepasst.<br />
In dem GuV-Posten Sonstige betriebliche<br />
Erträge bisher ausgewiesene Erstattungen<br />
von Sachaufwendungen, die den Kunden<br />
weiterbelastet wurden, werden seit dem<br />
Berichtsjahr von den anderen Verwaltungsaufwendungen<br />
abgesetzt. Die Vorjahreszahlen<br />
wurden entsprechend angepasst.<br />
jahresabschluss 69