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Der Lehrer wird's schon richten,... - Adolf-Reichwein-Verein

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Beispiele:<br />

reichwein forum Nr. 8 / Juli 2006<br />

- Hausaufgabenbetreuung bei besonderen Schwierigkeiten<br />

(erklären, helfen, kontrollieren)<br />

- Nachhilfeunterricht geben bzw. Förderstunden einräumen<br />

- Klassenarbeiten gemeinsam mit den Schülern vorbereiten<br />

- Einräumung von Elternsprechtagen<br />

- Begleitung zur Berufsberatung und Bewerbungstraining<br />

anbieten<br />

- Kontakte zu Ausbildungsbetrieben herstellen und<br />

pflegen<br />

- Planung und Durchführung fächerübergreifender<br />

Projekte<br />

- Gestaltung von Schulhöhepunkten<br />

- bei Interesse Organisierung gemeinsamer Nachmittage<br />

1.4 Verantwortungsbereiche für die Schüler<br />

Jeder unserer Schüler muss und soll merken, dass er<br />

gebraucht wird, dass er wichtig ist. Aus diesem Grunde<br />

bekommen die Schüler Aufgaben übertragen, mit bei<br />

denen sie Verantwortung übernehmen und Ergebnisse<br />

sichtbar werden.<br />

Beispiele:<br />

Schülersprecher<br />

Klassensprecher<br />

Konfliktschlichter<br />

- unterstützen die aufsichtsführenden <strong>Lehrer</strong> und sorgen<br />

für Ordnung<br />

- werden dort gebraucht, wo Konflikte auftreten<br />

Klassenfunktionen<br />

- Tafeldienst<br />

- Blumendienst<br />

- Verantwortung für jeweilige Unterrichtsfächer<br />

- Sorge um Tiere, falls vorhanden, wie z.B. Fische<br />

2. Zielgruppe<br />

Folgende Zielgruppen gehören zu unserem überregionalen<br />

Förderzentrum:<br />

Schülerinnen und Schüler, die einen Förderbedarf im<br />

Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen.<br />

Eltern dieser Schülerinnen und Schüler, die bei uns in<br />

Beratungsgesprächen Unterstützung erhalten.<br />

74<br />

<strong>Lehrer</strong>innen und <strong>Lehrer</strong>, die mit der bereits genannten<br />

Zielgruppe arbeiten bzw. an einer der Kooperationsschulen<br />

tätig sind. 135<br />

3. Ziele und Inhalte<br />

Unser überregionales Förderzentrum soll Unterricht<br />

nach den Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschule<br />

geben, der durch seine Methodenvielfalt (Unterrichtsmethoden),<br />

passende Lerngruppen und variable<br />

Zielgestaltung unsere Schüler und Schülerinnen wirklich<br />

erreicht und ihnen einen bestmöglichen Schulabschluss<br />

ermöglicht.<br />

- für Kinder und Jugendliche, die auf Grund einer Krisensituation<br />

nicht in der Lage sind, den Unterricht zu<br />

besuchen, trotzdem ein kontinuierliches Lernen zu<br />

ermöglichen, welches sich an den Rahmenrichtlinien<br />

orientiert, aber vor allem auf die Lage der Schüler<br />

und Schülerinnen zugeschnitten ist.<br />

- therapeutische Hilfen in den Schulalltag einfließen<br />

lassen, damit die persönlichen Voraussetzungen für<br />

den Schulbesuch verbessert werden können.<br />

- den Eltern, die sich in schwierigen Entwicklungsphasen<br />

befinden, Möglichkeiten zur Beratung und Hilfe<br />

bieten.<br />

- die Reintegration in andere Schulen oder berufsbildende<br />

Einrichtungen planen und in Kooperation mit<br />

den entsprechenden Einrichtungen durchführen.<br />

- die Fachkräfte anderer Einrichtungen durch Fortbildungen<br />

und Fallbegleitung unterstützen, um ihre pädagogischen<br />

Prozesse mit ähnlichen Zielgruppen<br />

besser zu meistern. Mit einem ambulanten-mobilen<br />

Dienst, der angestrebt wird, sollen zudem Angebote<br />

der Frühförderung und Vorschulerziehung, beratende<br />

und diagnostische Tätigkeit unterbreitet werden.<br />

4. Kooperationspartner<br />

Voraussetzung für eine kooperative Zusammenarbeit<br />

von Schulen und anderen Einrichtungen ist, sich einem<br />

gemeinsamen Aufgabenspektrum der individuellen, sonderpädagogischen<br />

und präventiven Fördergruppe verpflichtet<br />

zu fühlen. Dafür bedarf es Partner, die den Kindern<br />

und Jugendlichen mit Entwicklungsnachteilen das<br />

Lernen erleichtern. Diese Angebote sollen den Eltern<br />

einen besseren Zugang zu Beratung und Diagnostik bei<br />

Verhaltensauffälligkeiten ermöglichen.<br />

Wesentlich ist, dass die Eigenständigkeit der Schulen<br />

und Einrichtungen, die freiwillig diese Kooperation eingehen,<br />

gewahrt bleibt. Es kommt aber darauf an, alle<br />

Teilaufträge des festgelegten Aufgabenbereiches mit-<br />

135 Anmerkungen:<br />

- Das Alter dieser SchülerInnen beträgt im Regelfall<br />

6 bis 18 Jahre.<br />

- Die Schüler kommen aus dem Planungsbereich der<br />

Schule in Pretzsch<br />

- wohnen bei den Eltern oder im Heim/Wohnheim<br />

Pretzsch bzw. Wartenburg

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