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Weiterentwicklung und Profilierung der katholischen Sozialstationen in

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2. QUALITÄTSLEITLINIEN<br />

2.1 E<strong>in</strong>leitung<br />

Spätestens mit E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Pflegeversicherung im Jahr 1995<br />

ist die Beschäftigung mit Fragen r<strong>und</strong> um das Thema „Qualität“<br />

für jede Pflegee<strong>in</strong>richtung unabd<strong>in</strong>gbar geworden. Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Erbr<strong>in</strong>gung von Pflegeleistungen ist die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Qualitätsvorgaben. Damit verb<strong>und</strong>en f<strong>in</strong>den regelmäßig<br />

alle drei bis vier Jahre Qualitätsprüfungen durch den mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK) statt.<br />

In Baden-Württemberg s<strong>in</strong>d längst alle ambulanten Pflegedienste<br />

flächendeckend geprüft <strong>und</strong> <strong>in</strong>zwischen wird bereits die<br />

dritte Prüfschleife dieser MDK-Qualitätsprüfungen durchgeführt.<br />

Nicht zuletzt die aktuellen gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen zeigen, dass<br />

die Qualität <strong>der</strong> Pflege sowie Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätsmanagement<br />

wichtige <strong>und</strong> zukunftsweisende Themen s<strong>in</strong>d.<br />

2.2 Gesetzliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

QUALITÄTSLEITLINIEN<br />

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das zum 01.07.2009<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten ist, hat die <strong>in</strong>terne <strong>und</strong> externe Qualitätssicherung<br />

im Bereich <strong>der</strong> Pflegeversicherung 3 weiter an Bedeutung<br />

gewonnen:<br />

Die Maßstäbe <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Sicherung <strong>und</strong> <strong>Weiterentwicklung</strong><br />

<strong>der</strong> Pflegequalität nach § 113 SGB XI s<strong>in</strong>d neu zu<br />

vere<strong>in</strong>baren. Dort werden die Maßstäbe <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze für<br />

die Qualität <strong>und</strong> die Qualitätssicherung <strong>in</strong> <strong>der</strong> ambulanten<br />

Pflege ebenso festgelegt wie die Maßstäbe <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

an die Entwicklung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>richtungs<strong>in</strong>ternen Qualitätsmanagements,<br />

das auf e<strong>in</strong>e stetige Sicherung <strong>und</strong> <strong>Weiterentwicklung</strong><br />

<strong>der</strong> Pflegequalität ausgerichtet ist.<br />

Expertenstandards für die Pflege werden auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />

des § 113 a SGB XI entwickelt.<br />

Die Richtl<strong>in</strong>ien über die Prüfung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen erbrachten<br />

Leistungen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Qualität (Qualitätsprüfungs-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien, QPR) wurden mit § 114 a Abs. 7 a SGB XI auf e<strong>in</strong>e<br />

neue gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage gestellt.<br />

Die Frequenz <strong>der</strong> externen Qualitätsprüfungen durch den MDK<br />

ist mit den Regelungen <strong>in</strong> § 114 SGB XI erhöht worden (jährliche<br />

unangemeldete Regelprüfungen).<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> K<strong>und</strong>enorientierung wurden die rechtlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (§ 115 SGB XI) für die Veröffentlichung<br />

von Transparenzberichten geschaffen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> letztgenannte Punkt ist e<strong>in</strong> neues Instrument,<br />

um mehr Transparenz <strong>in</strong> die Leistungen <strong>und</strong> Qualität <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

zu br<strong>in</strong>gen. Laut § 115 Abs. 1a SGB XI sollen<br />

die Landesverbände <strong>der</strong> Pflegekassen sicherstellen, dass die von<br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen erbrachten Leistungen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Qualität,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Ergebnis- <strong>und</strong> Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen<br />

<strong>und</strong> ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich<br />

<strong>und</strong> vergleichbar sowohl im Internet als auch <strong>in</strong> an<strong>der</strong>er geeigneter<br />

Form kostenfrei veröffentlicht werden.<br />

3 An dieser Stelle wird nicht geson<strong>der</strong>t auf die Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege als Leistung <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

e<strong>in</strong>gegangen, da <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>legende Rahmen über das SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) erfolgt <strong>und</strong> auch Teile <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege abdeckt<br />

(z.B. bei MDK-Prüfungen).<br />

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