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Weiterentwicklung und Profilierung der katholischen Sozialstationen in

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1965 wurde die Leistung Familienpflege im Rahmen des sozialen<br />

Sicherungssystems als „Haushaltshilfe“ mit e<strong>in</strong>em Rechtsanspruch<br />

aufgenommen: Zum ersten Mal gab es:<br />

Rahmenvertragsabschlüsse zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Wohlfahrtspflege,<br />

Beauftragung von Krankenkassen an Mitgliedse<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>der</strong> Wohlfahrtspflege, Leistung <strong>der</strong> Haushaltshilfe für Versicherte<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Mit dem flächendeckenden Ausbau <strong>der</strong> <strong>Sozialstationen</strong> <strong>in</strong> den<br />

1980er <strong>und</strong> 1990er Jahren wurde b<strong>und</strong>esweit die Familienpflege<br />

als Leistungsangebot politisch <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anziell geför<strong>der</strong>t.<br />

In vielen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n – auch <strong>in</strong> Baden-Württemberg – war<br />

die Anerkennung <strong>der</strong> Sozialstation davon abhängig, dass auch<br />

die Leistung Familienpflege zu ihrer Angebotspalette gehörte.<br />

Damit waren auch die f<strong>in</strong>anziellen Gr<strong>und</strong>lagen für die Familienpflege<br />

gesichert. „Während des Ausbaus <strong>der</strong> ambulanten pflegerischen<br />

Infrastruktur war das gesamte Leistungsspektrum<br />

durch Steuermittel, Leistungsentgelte <strong>der</strong> Sozial- versicherungssysteme,<br />

Eigenmittel <strong>der</strong> Träger <strong>und</strong> ger<strong>in</strong>ge Selbstzahlerersätze<br />

f<strong>in</strong>anziert.“ 23<br />

Der bisherige Zuschuss <strong>der</strong> Diözese – die Beteiligung an den<br />

Personalkosten für Familienpfleger<strong>in</strong>nen – entfiel, da die Ref<strong>in</strong>anzierung<br />

durch die Leistungsentgelte <strong>der</strong> Sozialversicherungssysteme<br />

als gesichert schien.<br />

1995 än<strong>der</strong>ten sich mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />

die F<strong>in</strong>anzierungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> <strong>Sozialstationen</strong> erheblich. Dies<br />

hatte auch Auswirkung auf die Leistung Familienpflege <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Diözese. Öffentliche Zuschüsse für <strong>Sozialstationen</strong> wurden e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Leistungsentgelte <strong>der</strong> Pflege- <strong>und</strong> Krankenversicherung<br />

sowie Eigenbeteiligung <strong>der</strong> Patienten bilden heute die F<strong>in</strong>anzgr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>der</strong> <strong>Sozialstationen</strong>. E<strong>in</strong>e öffentliche För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

<strong>Sozialstationen</strong> f<strong>in</strong>det nicht mehr statt. Für bestimmte Arbeitsfel<strong>der</strong><br />

gibt es jedoch För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten.<br />

23 Diakonie, Positionspapier Zukunftssicherung <strong>der</strong> Dienste <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Familienpflege <strong>und</strong> Dorfhilfe, 2009, S. 9<br />

24 Sozialm<strong>in</strong>isterium Baden-Württemberg, Richtl<strong>in</strong>ien zur För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> ambulanten Hilfen, 2004, S. 1<br />

FAMILIENPFLEGE<br />

So för<strong>der</strong>t seit 20 Jahren das Land Baden-Württemberg Familienpflegedienste<br />

aus dem Landeshaushalt<br />

mit dem Ziel, e<strong>in</strong>e „bedarfsgerechte Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

durch e<strong>in</strong>e leistungsfähige <strong>und</strong> wirtschaftliche, ambulante<br />

pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten“, 24<br />

zur Sicherstellung e<strong>in</strong>es differenzierten Netzes von sozialen<br />

Diensten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>es qualifizierten Hilfeangebots für Familien<br />

<strong>und</strong> unter <strong>der</strong> Vorgabe, dass ausschließlich Fachkräfte mit<br />

staatlicher Anerkennung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Beschäftigungsumfang<br />

die Leistungen erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Die För<strong>der</strong>ung steht immer wie<strong>der</strong> auf dem Prüfste<strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzpolitischer<br />

Überlegungen; För<strong>der</strong>mittel wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

reduziert o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gefroren.<br />

Mit <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Familienpflege unter dem Begriff „Haushaltshilfe“<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> rechtlichen Zuordnung vor allem als spezieller<br />

Teil häuslicher Krankenpflege im Rahmen des heutigen SGB<br />

V verlor die Familienpflege e<strong>in</strong>en Teil ihrer bisherigen familienorientierten<br />

Ausrichtung. Zwar ist bis heute die Leistung „Haushaltshilfe“<br />

an das Vorhandense<strong>in</strong> von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n im Familienhaushalt<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Schwangerschaft geb<strong>und</strong>en; Kostenträger <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heitshilfe setzen jedoch den Fokus vor allem auf die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen hauswirtschaftlichen Leistungen zur Versorgung<br />

<strong>und</strong> Betreuung von erkrankten haushaltsführenden Elternteilen<br />

mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n – mit e<strong>in</strong>er nicht dem Fachkräftee<strong>in</strong>satz angemessenen<br />

Kostenersatz.<br />

Auch bei öffentlichen Jugendhilfeträgern <strong>und</strong> Trägern <strong>der</strong> Familienpflege<br />

reduzierte sich das Verständnis von Familienpflege<br />

auf den Bereich ergänzen<strong>der</strong> hauswirtschaftlicher Versorgungsleistungen<br />

im Rahmen häuslicher Krankenpflege. Die Familienpflege<br />

blieb zwar als „Haushaltshilfe“ im Ermessensspielraum<br />

an<strong>der</strong>er Gesetze bestehen, wie z. B. dem K<strong>in</strong><strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz<br />

nach SGB VIII. Das Wissen um die Chancen <strong>und</strong> Potenziale<br />

<strong>der</strong> Familienpflege als aufsuchende Hilfe für Familien<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Blick auf die Sicherstellung e<strong>in</strong>er angemessenen Versorgung<br />

<strong>und</strong> Betreuung von Säugl<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong> Notsituationen<br />

g<strong>in</strong>g jedoch im Zuge <strong>der</strong> vorrangigen E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong><br />

Familienpflege <strong>in</strong> den mediz<strong>in</strong>ischen Indikatorenbereich vielfach<br />

verloren.<br />

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