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Systemgastronomie - DEHOGA Bundesverband

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Daher muss der Staat die Tarifautonomie<br />

schützen. Staatliches Lohndiktat, wie es im Ergebnis<br />

die Gesetzentwürfe zum Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz<br />

bedeuten, steht dem diametral<br />

entgegen. Mindestlöhne gewährleisten<br />

nicht existenzsichernde Einkommen, sondern<br />

vernichten Arbeitsplätze für geringqualifizierte<br />

Arbeitnehmer.<br />

Arbeitsrecht<br />

anwenderfreundlich gestalten!<br />

Das unüberschaubare und vom persönlichen<br />

„good-will“ einzelner Arbeitsrichter abhängige<br />

Arbeitsrecht muss gestrafft, vereinheitlicht und<br />

rechtssicher gestaltet werden. Dazu gehören<br />

Vereinheitlichung von Schwellenwerten und<br />

Fristen, Flexibilisierung, Abschaffung des generellen<br />

Teilzeitanspruchs und Beseitigung von<br />

Auswüchsen in der Betriebsverfassung.<br />

20<br />

Kapitel ll<br />

Kein Verbotsstaat – Jugend- und<br />

Verbraucherschutz achten!<br />

Die Betriebe der <strong>Systemgastronomie</strong> nehmen<br />

die Regeln zum Schutz ihrer Gäste ernst. Beim<br />

Nichtraucherschutz waren sie vielfach Vorreiter.<br />

Die unternehmenseigenen Standards zu Hygiene<br />

und Lebensmittelkennzeichnung sind oftmals<br />

weit strenger als die gesetzlichen Vorgaben.<br />

Die Bestimmungen des Jugendschutzes in Hinblick<br />

auf Konsum und Verkauf von Alkohol und<br />

Tabak sowie den Aufenthalt in Gaststätten genießen<br />

hohe Priorität, Mitarbeiter werden entsprechend<br />

geschult. Aber Speisekarten dürfen<br />

sich nicht lesen wie Inventarlisten eines chemischen<br />

Labors. Es kann nicht sein, dass Gäste<br />

auf dem Büffet vor lauter Zutatenhinweisen die<br />

Gerichte nicht mehr finden. Auch kann es nicht<br />

sein, dass jedes gesellschaftliche Problem<br />

gleich mit dem Ruf nach strengeren Gesetzen<br />

gekontert wird. Wo Kontrolldefizite bestehen,<br />

sind nicht mehr Gesetze gefordert, sondern behördliche<br />

Aufgaben müssen effektiv wahrgenommen<br />

werden.<br />

Gaststättenrecht bundeseinheitlich<br />

und unbürokratisch regeln!<br />

Seit der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit<br />

vom Bund auf die Länder beraten diese<br />

über das zukünftige Gaststättenrecht. Dabei haben<br />

sich die Entwürfe mittlerweile weit von dem<br />

ursprünglichen Ziel eines gemeinsamen Mustergesetzes<br />

entfernt. Fatal für die überregional tätigen<br />

Unternehmen der <strong>Systemgastronomie</strong>, denn<br />

diese müssten dann einen Flickenteppich unterschiedlichster<br />

Regelungen bewältigen. Zu welchen<br />

unsinnigen Folgen das führt, zeigt die<br />

Situation beim Nichtraucherschutz. Die Reform<br />

des Gaststättenrechts muss effektiv zum Abbau<br />

von Bürokratie führen. Die Erlaubnispflicht in der<br />

bisherigen Form, die die Branche rund 80 Millionen<br />

Euro jährlich kostet, ist entbehrlich.

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