Systemgastronomie - DEHOGA Bundesverband
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Daher muss der Staat die Tarifautonomie<br />
schützen. Staatliches Lohndiktat, wie es im Ergebnis<br />
die Gesetzentwürfe zum Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz<br />
bedeuten, steht dem diametral<br />
entgegen. Mindestlöhne gewährleisten<br />
nicht existenzsichernde Einkommen, sondern<br />
vernichten Arbeitsplätze für geringqualifizierte<br />
Arbeitnehmer.<br />
Arbeitsrecht<br />
anwenderfreundlich gestalten!<br />
Das unüberschaubare und vom persönlichen<br />
„good-will“ einzelner Arbeitsrichter abhängige<br />
Arbeitsrecht muss gestrafft, vereinheitlicht und<br />
rechtssicher gestaltet werden. Dazu gehören<br />
Vereinheitlichung von Schwellenwerten und<br />
Fristen, Flexibilisierung, Abschaffung des generellen<br />
Teilzeitanspruchs und Beseitigung von<br />
Auswüchsen in der Betriebsverfassung.<br />
20<br />
Kapitel ll<br />
Kein Verbotsstaat – Jugend- und<br />
Verbraucherschutz achten!<br />
Die Betriebe der <strong>Systemgastronomie</strong> nehmen<br />
die Regeln zum Schutz ihrer Gäste ernst. Beim<br />
Nichtraucherschutz waren sie vielfach Vorreiter.<br />
Die unternehmenseigenen Standards zu Hygiene<br />
und Lebensmittelkennzeichnung sind oftmals<br />
weit strenger als die gesetzlichen Vorgaben.<br />
Die Bestimmungen des Jugendschutzes in Hinblick<br />
auf Konsum und Verkauf von Alkohol und<br />
Tabak sowie den Aufenthalt in Gaststätten genießen<br />
hohe Priorität, Mitarbeiter werden entsprechend<br />
geschult. Aber Speisekarten dürfen<br />
sich nicht lesen wie Inventarlisten eines chemischen<br />
Labors. Es kann nicht sein, dass Gäste<br />
auf dem Büffet vor lauter Zutatenhinweisen die<br />
Gerichte nicht mehr finden. Auch kann es nicht<br />
sein, dass jedes gesellschaftliche Problem<br />
gleich mit dem Ruf nach strengeren Gesetzen<br />
gekontert wird. Wo Kontrolldefizite bestehen,<br />
sind nicht mehr Gesetze gefordert, sondern behördliche<br />
Aufgaben müssen effektiv wahrgenommen<br />
werden.<br />
Gaststättenrecht bundeseinheitlich<br />
und unbürokratisch regeln!<br />
Seit der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit<br />
vom Bund auf die Länder beraten diese<br />
über das zukünftige Gaststättenrecht. Dabei haben<br />
sich die Entwürfe mittlerweile weit von dem<br />
ursprünglichen Ziel eines gemeinsamen Mustergesetzes<br />
entfernt. Fatal für die überregional tätigen<br />
Unternehmen der <strong>Systemgastronomie</strong>, denn<br />
diese müssten dann einen Flickenteppich unterschiedlichster<br />
Regelungen bewältigen. Zu welchen<br />
unsinnigen Folgen das führt, zeigt die<br />
Situation beim Nichtraucherschutz. Die Reform<br />
des Gaststättenrechts muss effektiv zum Abbau<br />
von Bürokratie führen. Die Erlaubnispflicht in der<br />
bisherigen Form, die die Branche rund 80 Millionen<br />
Euro jährlich kostet, ist entbehrlich.