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PDF 8.8 MB - orden pour le mérite

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daß die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner, als die im<br />

Bürgerentscheid für die Brücke stimmten, den Verlust des Welterbetitels<br />

nicht erahnt haben und heute nicht gutheißen.«<br />

In einem Schreiben an die Kultusministerkonferenz äußert<br />

das Auswärtige Amt seine Bedenken zum Streit um das Welterbe<br />

und deutliche Kritik. Für die Bundesrepublik Deutschland<br />

und die Bundesländer könne erheblicher Schaden entstehen.<br />

Es mahnt die Verantwortung der Länder und Kommunen<br />

an, die freiwillig die Verantwortung über die Welterbestätten<br />

übernommen hätten.<br />

Bundesverkehrsminister Tiefensee drängt in einem Brief an<br />

Sachsens Regierungschef die Landesregierung dazu, eine Lösung<br />

des Konflikts Brücke gegen Welterbe zu finden. Er habe<br />

»erhebliche Zweifel, ob der Bund zulassen kann, daß die Waldschlößchenbrücke<br />

in der vom Welterbekomitee abge<strong>le</strong>hnten<br />

Form mit Mitteln finanziert wird, die aus dem Bundeshaushalt<br />

stammen«.<br />

In der Stadtratssitzung wird erneut die Rücknahme des Planfeststellungsantrages<br />

für den Verkehrszug beschlossen.<br />

Die Beschwerde der Stadt Dresden gegen den Beschluß des<br />

Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom März 2007 wird vom<br />

Sächsischen Verfassungsgericht zurückgewiesen.<br />

Das Regierungspräsidium Dresden teilt mit, man werde der<br />

Stadt Dresden keine Zeit für eine Suche nach einem Kompromiß<br />

geben.<br />

29. Mai 2007: In einem offenen Brief kritisiert Professor Dr. Volkwin<br />

Marg die 1995 alternativlos vorgegebene Standortfest<strong>le</strong>gung<br />

durch die Sächsische Staatsregierung. Er sieht den Elbtunnel<br />

als »mit einem dem Brückenbau verg<strong>le</strong>ichbaren Kostenbudget«<br />

technisch machbar.<br />

6. Juni 2007: Die Beschwerde des Dresdner Stadtrates gegen den Beschluß<br />

des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), die<br />

Aufträge für den Brückenbau zu vergeben, wird vom Bundesverfassungsgericht<br />

nicht angenommen; das OVG habe die<br />

Rechte Dresdens nicht ver<strong>le</strong>tzt.<br />

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