31.05.2014 Aufrufe

Dissertation Geißler - ProfNet

Dissertation Geißler - ProfNet

Dissertation Geißler - ProfNet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 85 -<br />

Einsatz der Wehrpflichtigen nur in dieser Situation vorstellbar ist,,<br />

kann auch niemand objektiv berechtigt sein, den Kriegsdienst zu<br />

verweigern.<br />

Das individuelle Gewissensurteil kann allerdings anders lauten,<br />

sodaß damit noch nicht entschieden ist, ob eine entsprechende<br />

Verweigerung nicht doch nach Art. 4 III 1 erlaubt ist.<br />

4. Folgerungen für die konkrete Kriegsdienstverweigerung.<br />

Ebenso wie sich das Gewissen an objektiv falsche Normen halten<br />

kann, ohne dadurch seine eigene Unfehlbarkeit zu verlieren, kann<br />

es sich selbstverständlich auch nach den dargelegten sittlich zu billigenden<br />

Grundsätzen über das Verteidigungsrecht und dessen Modi -<br />

fizierung richten. Insoweit die diesen Gewissensurteilen zugrunde<br />

liegenden Normerkenntnisse unerschütterlich sind, sind sie als<br />

Gewissensurteile gleich zu werten, unabhängig davon, ob<br />

jene objektiv haltbar sind oder nicht. Ihnen ist auch gemeinsam, daß<br />

sie einen ethischen oder religiösen Gehalt haben. Eine konkrete KV,<br />

die sich auf solche Gründe stützt, ist daher keine politische Tagesentscheidung,<br />

noch kann man sie als reine Ermessensentscheidungen<br />

abtun. 45^ Eine konkrete KV kann zwar, muß aber nicht politisch<br />

motiviert sein. Auch eine Gewissensentscheidung, die auf politische<br />

Einsichten zurückgeführt wird, bleibt eine Gewissensentscheidung.<br />

Ihr verpflichtender Charakter schließt jedes Ermessen aus. Wo es zu<br />

keiner sicheren Normerkenntnis kommt, eine andere Entscheidung<br />

also möglich bleibt, ist eine Gewissensentscheidung nicht denkbar;<br />

es wäre jedoch absurd, zu behaupten, dieser Fall läge bei einer<br />

konkreten KV immer vor.<br />

B. Zusammenfassung<br />

Die abstrakte KV gründet sich auf sittliche Überzeugungen,<br />

die den Krieg als solchen ablehnen, die jedoch nach den hier entwickelten<br />

Grundsätzen in Übereinstimmung mit der Uberwiegenden<br />

Lehrmeinung der beiden großen Kirchen und des Staats- und Völkerrechts<br />

objektiv nicht zu rechtfertigen sind.<br />

45) So jedoch Flor, KV und GG, S. 194 f., im Ansatz auch Lederi<br />

KV, S.52.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!