Dissertation GeiÃler - ProfNet
Dissertation GeiÃler - ProfNet
Dissertation GeiÃler - ProfNet
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 85 -<br />
Einsatz der Wehrpflichtigen nur in dieser Situation vorstellbar ist,,<br />
kann auch niemand objektiv berechtigt sein, den Kriegsdienst zu<br />
verweigern.<br />
Das individuelle Gewissensurteil kann allerdings anders lauten,<br />
sodaß damit noch nicht entschieden ist, ob eine entsprechende<br />
Verweigerung nicht doch nach Art. 4 III 1 erlaubt ist.<br />
4. Folgerungen für die konkrete Kriegsdienstverweigerung.<br />
Ebenso wie sich das Gewissen an objektiv falsche Normen halten<br />
kann, ohne dadurch seine eigene Unfehlbarkeit zu verlieren, kann<br />
es sich selbstverständlich auch nach den dargelegten sittlich zu billigenden<br />
Grundsätzen über das Verteidigungsrecht und dessen Modi -<br />
fizierung richten. Insoweit die diesen Gewissensurteilen zugrunde<br />
liegenden Normerkenntnisse unerschütterlich sind, sind sie als<br />
Gewissensurteile gleich zu werten, unabhängig davon, ob<br />
jene objektiv haltbar sind oder nicht. Ihnen ist auch gemeinsam, daß<br />
sie einen ethischen oder religiösen Gehalt haben. Eine konkrete KV,<br />
die sich auf solche Gründe stützt, ist daher keine politische Tagesentscheidung,<br />
noch kann man sie als reine Ermessensentscheidungen<br />
abtun. 45^ Eine konkrete KV kann zwar, muß aber nicht politisch<br />
motiviert sein. Auch eine Gewissensentscheidung, die auf politische<br />
Einsichten zurückgeführt wird, bleibt eine Gewissensentscheidung.<br />
Ihr verpflichtender Charakter schließt jedes Ermessen aus. Wo es zu<br />
keiner sicheren Normerkenntnis kommt, eine andere Entscheidung<br />
also möglich bleibt, ist eine Gewissensentscheidung nicht denkbar;<br />
es wäre jedoch absurd, zu behaupten, dieser Fall läge bei einer<br />
konkreten KV immer vor.<br />
B. Zusammenfassung<br />
Die abstrakte KV gründet sich auf sittliche Überzeugungen,<br />
die den Krieg als solchen ablehnen, die jedoch nach den hier entwickelten<br />
Grundsätzen in Übereinstimmung mit der Uberwiegenden<br />
Lehrmeinung der beiden großen Kirchen und des Staats- und Völkerrechts<br />
objektiv nicht zu rechtfertigen sind.<br />
45) So jedoch Flor, KV und GG, S. 194 f., im Ansatz auch Lederi<br />
KV, S.52.