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Dissertation Geißler - ProfNet

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nicht nur intellektuell erfaßt, sondern als personale Verpflichtung<br />

emotional erfahren wird, wenn wir uns gedrängt fühlen, ihm entsprechend<br />

zu handqln, d. h. davor gewarnt werden, uns gegen den<br />

für richtig gehaltenen Wert zu entscheiden, erst dann können wir<br />

von einem Gewissenserlebnis sprechen.<br />

Obwohl also zwischen moralischem Urteil und Gewissen: scharf getrennt<br />

werden muß, bildet doch das moralische Urteil, die Werterkenntnis,<br />

wenn es in das personale "Sich - verpflichtet - fühlen"<br />

einbezogen wird, eine Wesentliche Voraussetzung und Bedingung<br />

des Gewissensurteils.<br />

Wie diese Werterkenntnis entsteht, ist vielfach untersucht worden.<br />

Es ist im Rahmen dieser Arbeit nicht nötig, darüber zu entscheiden,<br />

ob man durch abstrakt - diskursives Denken oder durch intuitive<br />

"Wertnehmung" zu einem sittlichen Bewußtsein gelangt. Beides ist<br />

möglich. 19) Wesentlich ist nur, daß der "ethische Bezug" 20)<br />

des Gewissens, also die Beziehung auf ein Erkennen von Gut und<br />

Böse in seiner allgemeinsten Form ("Tue das Gute - meide das Böse")<br />

bis zu speziellen Erkenntnissen ("Die Anwendung von Giftgas<br />

im Kriege ist unsittlich") wesensmäßig jedem Gewissensvorgang<br />

immanent ist. Die Werterkenntnis selbst kann auch, z. B. von einfachen<br />

Menschen spontan erfahren werden-, andere wieder gelangen<br />

durch ständiges und intensives Nachdenken zu sittlichen Erkenntnissen.<br />

21)<br />

Nicht jedes Gewissen muß jedoch in dem Sinne normbezogen sein,<br />

19) Vgl. zum Wertintuitionismus: Husserl, Edmund, Logische Untersuchungen,<br />

II, 1, S. 387 ff., Halle 1913; Scheler, Max,<br />

Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, 4.<br />

Aufl., Bern 1954, z.B. S. 57 f., 88 ff. , 118 f., 259 f. ("Wertfühlen");<br />

Hartmann, Nicolai, Ethik, Berlin Leipzig 1926, S. 42<br />

("Wertfühlen").<br />

20) Eisermann, Gewissenserziehung, S. 13<br />

21) Seit den Anfängen der Gewissensforschung im Altertum bis zur<br />

Hochscholastik und noch später hat der Betriff der "Synderese"<br />

eine große Rolle gespielt. Unt er ihm ist eine Anlage, eine Urfähigkeit<br />

des Menschen zu verstehen, "die ersten Grundsätze<br />

der Sittlichkeit zu erkennen" (Mausbach - Ermecke, Moraltheologie,<br />

Bd. 1, S. 160). Diese Synderese (als Habitus des sittlichen<br />

Wissens) ist nicht identisch mit dem Gewissen als aktuellem,<br />

praktischen Urteil. Zum Begriff der Synderese vgl. auch Stoker,<br />

Gewissen, S. 25;<br />

Eisermann, aaO S. 23 ff., unterscheidet noch zwischen zentralem<br />

u. peripherem Gewissen,<br />

Beide Unterscheidungen sind ohne Bedeutung f. d. KV aus Gewissensgründen.

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