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Dissertation Geißler - ProfNet

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- 31 -<br />

in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 verbriefte Recht der freien Meinunesäuße-<br />

54)<br />

rung und -Verbreitung erfaßt" sei. ' Hier tritt aber auch die Bedenklichkeit<br />

dieser Auslegung besonders klar zu Tage: Die im Grundgesetz<br />

ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt statuierte Gewissensfreiheit<br />

bringt dann auch, "als Freiheit der Meinung verstanden,<br />

.... nicht nur die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG mit sich, sondern<br />

ermöglicht auch über Art. 18 GG, Art. 5 Abs. 1 GG die Suspension<br />

des Grundrechts der Gewissensfreiheit im Mißbrauchsfalle. "55)<br />

Das Recht auf KV aus Gewissensgründen kann innerhalb dieser traditionellen<br />

Interpretation eigentlich nur in einem eng begrenzten<br />

Sinn gedacht werden, nämlich als 4. Stufe neben der Bekenntnis-,<br />

56V<br />

Kultus- und Assoziationsfreiheit , oder man muß neben dem<br />

Grundtatbestand des Art. 4 I (="Freiheit religiösen oder weltanschaulichen<br />

Bekennens") Art. 4 III 1 zusammen mit Art. 4 Abs, II<br />

"als besondere Schutzvorschriften für bestimmte Formen solchen<br />

Bekennens"5^) auffassen.<br />

c) Das Recht auf Gewissensfreiheit als Recht auf Schutz der Geheimsphäre.<br />

Im Gegensatz zur überkommenen Interpretation der Gewissensfreiheit<br />

hat neuerdings Scholler versucht, zu einem neuen Verständnis<br />

dieses Grundrechtes zu gelangen. ' Nach seiner Ansicht<br />

verhindert "die unselige Vorstellung, als müsse das Gewissen auch<br />

rechtlich als ein actus fori interni verstanden werden, wie das philosophisch<br />

richtig ist, ..... zu einem rechtlich richtigen und praktikablen<br />

Verständnis der Freiheit des Gewissens zu kommen. "59)<br />

Ihm zufolge schützt Art. 4 I GG die Geheimsphäre des Menschen:<br />

das Geheimnis seines Persönlichkeitskerns, vor allem sein Religions-<br />

54) BKomm. 4 II 1 c ;<br />

zur ganzen Frage vgl. Scholler, Freiheit des<br />

Gewissens, S. 123 ff.; ferner: Mangoldt-Klein, Komm. 4 III 3,<br />

Leder, KV, S. 107.<br />

55) Scholler, aaO S. 124; vgl. Mangoldt-Klein, Komm. 4 III 3:<br />

"Art. 4 steht ... zu Art. 5 insoweit im Verhältnis der lex<br />

specialis zur lex generalis Die "Schranken" des Art. 5<br />

sind insoweit systematische sachl. Gewährleistungsschranken. "<br />

56) Vgl.: Scholler, aaO, S. 87.<br />

57) Leder, KV, S. 107.<br />

58) Scholler, Heinrich, J. , Die Freiheit des Gewissens, Berlin 1958.<br />

59) Scholler, aaO S. 119.

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