Dissertation GeiÃler - ProfNet
Dissertation GeiÃler - ProfNet
Dissertation GeiÃler - ProfNet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 60 -<br />
2. Die Einflußmöglichkeiten des Staates durch absoluten und relativen<br />
Zwang.<br />
Die genannten drei Elemente sind deswegen so wichtig, weil jede<br />
von ihnen Ansatzmöglichkeiten für einen staatlichen Eingriff, für<br />
einen staatlichen Zwang gegen das Gewissen bietet, der durch Art. 4<br />
III 1 verboten ist.<br />
Die Machtfülle des Staates, die Anonymität seines Gerichts- und Verwaltungsapparates,<br />
der naturwissenschaftliche, technische Fortschritt,<br />
die vertieften Erkenntnisse der Medizin und Psychologie, bringen<br />
es mit sich, daß der Staat in mannigfacher Weise Zwang auf die Gewissen<br />
der seiner Macht unterworfenen Menschen ausüben kann: die<br />
Skala seiner Einflußmöglichkeiten reicht von der Daumenschraube bis<br />
zu den eleganteren Mitteln der Drogen und des Einsatzes einer monopolartigen<br />
Propaganda.<br />
Um hier eine Übersicht zu bekommen, ist es zweckmäßig, bestimmte<br />
Unterscheidungen zu treffen, so in erster Linie zwischen absolutem<br />
und relativem Zwang. Unter absolutem Zwang ist<br />
jeder Einfluß von außen zu verstehen, der einen Menschen unter vollständiger<br />
Aufhebung seiner Entscheidungs- und Handlungsfreiheit zu<br />
einem Tun oder Unterlassen nötigt, während der relative Zwang alle<br />
Einwirkungsmöglichkeiten umfaßt, die die Entscheidungs- und<br />
Handlungsfreiheit mehr oder weniger, jedoch nicht gänzlich zu beeinträchtigen<br />
geeignet sind.<br />
In beiden Fällen wiederum ist eine Beeinflussung durch physischen<br />
oder psychischen Zwang möglich.<br />
Absoluter physischer Zwang wäre z. B. das Fesseln oder Einsperren eines<br />
Menschen oder das mechanische Führen der Hand eines anderen<br />
zur Unterschrift (also die strafrechtliche vis absoluta), absoluter<br />
psychischer Zwang z. B. die Hypnose. Als relativer physischer Zwang<br />
käme dann z. B. jede Gewaltanwendung gegen den Körper, die die<br />
freie Selbstbestimmung des Menschen nicht vollkommen aufhebt, also<br />
Schläge, Folterungen usw., aber auch das Zufügen von materiellen<br />
Nachteilen, wie Dienstenthebung, Entzug von Lebensmittelkarten,<br />
Gehaltskürzung u. ä. in Frage, während als relativer psychischer<br />
Zwang in erster Linie die Androhung von entsprechenden Übeln,<br />
aber auch schon staatliche Befehle und mit Drohungen verbundenes<br />
einfaches Zureden in Betracht zu ziehen ist.