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Dissertation Geißler - ProfNet

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als es sich sozusagen auf eine von außen herangetragene Moral (Norm)<br />

bezieht. Das Gewissen kann sich vielmehr in Einzelfällen auch auf<br />

das "Selbst" der Person und dessen sittliche Kundgebung berufen<br />

("selbst - bezogenes", "autonomes" Gewissen im Gegensatz um<br />

"moralbezogenen" Gewissen). 22)<br />

Zusammenfassend ist zu sagen, daß dem Gewissen immer eine Werterkenntnis<br />

zu Grunde liegt, die im Vergleich mit einem beabsichtigtem<br />

Tun das Urteil, den Spruch, den Ruf des Gewissens ermöglicht.<br />

Das bedeutet, daß die Werterkenntnis für sich betrachtet noch<br />

außerhalb des eigentlichen Gewissensvorgangs liegt.<br />

Diese Erkenntnis führt unmittelbar zu einem weiteren Strukturelement<br />

des Gewissens:<br />

III. Die Unfehlbarkeit des Gewissens<br />

Ein Gewissenserlebnis ist nur möglich, wenn wir uns in einem inneren<br />

Konflikt befinden. In dieser Situation sagt uns das Gewissen eindeutig,<br />

daß dieses oder jenes beabsichtigte Tun, das Wollen<br />

einer bestimmten Tat böse ist. Der Maßstab für dieses Urteil<br />

ist eine Werterkenntnis, z. B. das Erfassen des Wertes der<br />

Wahrheit ("Du sollst nicht lügen"). Daraus ist eine wichtige Tatsache<br />

abzuleiten: Der Gewissensausspruch bezieht sich immer nur auf<br />

das Wollen, auf das beabsichtigte Verhalten, jedoch nicht auf<br />

die Erkenntnis, des Wertes, der Norm. Das Gewissen spricht sein<br />

Urteil nur Uber das Streben, das Wollen des Menschen, 23)<br />

n<br />

j<br />

e<br />

über<br />

dessen Einsicht, dessen Wertnehmung, dessen Werterfassen. Oder mit<br />

anderen Worten:"Das Gewissen 'kontrolliert' nicht die Wahrheit des<br />

sittlichen Erkenntnis aktes, sondern die Tendenz des Willens auf<br />

das Böse. Wenn eine Person etwas als böse einsieht (gleichgültig,<br />

bo sie sich täuscht oder nicht) und zieht dem noch das Böse vor,<br />

dann ist sie als Trägerin dieses Willensaktes böse Selbst wo sie<br />

objektiv etwas Gutes will, es subjektiv aber als böse erfaßt, bleibt<br />

der Wille böse. Und über diesen bösen Willen sagt das Gewissen<br />

aus. " 24 ><br />

22) Vgl.: Eisermann, aaO S. 28.<br />

23) Das alles gilt selbstverständlich nur für das warnende Gewissen,<br />

das dieser Analyse als ausschließliche Gewissenserscheinung bei<br />

der KV zu Grunde gelegt wird. Das schlechte Gewissen urteilt<br />

Uber das zurückliegende Verhalten.<br />

24) Matussek, Paul, Metaphysische Probleme der Medizin, Berlin<br />

und Heidelberg 1948, S. 93.

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