31.05.2014 Aufrufe

Dissertation Geißler - ProfNet

Dissertation Geißler - ProfNet

Dissertation Geißler - ProfNet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 98 -<br />

nis ist es möglich, für eine konkrete KV zu einem das Töten<br />

verbietenden Gewissensurteil zu gelangen.<br />

Um ganz genau zu sein, müssen nämlich 3 Möglichkeiten unterschieden<br />

werden:<br />

1. Das Töten eines Menschen wird generell abgelehnt (absoluter<br />

Pazifismus), z. B. auch bei der Notwehr, in der Straf Justiz,<br />

d. h. auf Grund des Prinzips der absoluten Gewaltlosigkeit wird das<br />

Töten als solches als unsittlich gewertet. Die entsprechenden<br />

Folgerungen stellen sich, in die Form eines Syllogismus gebracht,<br />

wie folgt dar:<br />

Jedes Töten ist unsittlich.<br />

Im Krieg wird (notwendig) getötet.<br />

Also ist das Töten im Krieg (und damit auch in diesem bestimmten<br />

Krieg) unsittlich.<br />

2. Nur das Töten und Verletzen im Krieg wird abgelehnt (abstrakte<br />

KV) während z. B. die Todesstrafe und die Notwehr sittlich gebilligt<br />

werden. Hier kann die Schlußfolgerung nicht mehr lauten:<br />

das Töten im Krieg ist unsittlich, weil das Töten als solches unsittlich<br />

ist; denn dies wird ja gerade nicht als unsittlich bewertet.<br />

Um zu dem Urteil zu kommen: das Töten in diesem Krieg ist unsittlich,<br />

müssen in der diskursiven Abteilung weitere spezifische<br />

Gründe hinzutreten:<br />

Das Töten Unschuldiger, das ungerechte Töten etc. ist unsittlich.<br />

Im Krieg wird (notwendig) so getötet.<br />

Also ist das Töten im Krieg (und damit auch in diesem bestimmten<br />

Krieg) unsittlich.<br />

3. Nur das Töten in einem bestimmten Krieg wird abgelehnt (konkrete<br />

KV), während die Todesstrafe, das Töten in Notwehr und<br />

in anderen Kriegen nicht als unsittlich beurteilt wird. Die entscheidende<br />

Erkenntnis besteht nun darin, daß hi er die Grundnorm<br />

dieselbe ist, wie bei der abstrakten KV:<br />

Das Töten von Unschuldigen, das ungerechte Töten etc. ist unsittlich.<br />

Der Untersatz lautet:<br />

In diesem bestimmten Krieg wird so getötet (z. B. in einem Angriffskrieg,<br />

weil hier der Gegner berechtigt ist, sich zu verteidigen,<br />

und seine Tötung daher ungerecht wäre; in einem Krieg mit<br />

Atomwaffen, weil hier notwendig Unschuldige, Nichtkombattanten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!