Dissertation GeiÃler - ProfNet
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nis ist es möglich, für eine konkrete KV zu einem das Töten<br />
verbietenden Gewissensurteil zu gelangen.<br />
Um ganz genau zu sein, müssen nämlich 3 Möglichkeiten unterschieden<br />
werden:<br />
1. Das Töten eines Menschen wird generell abgelehnt (absoluter<br />
Pazifismus), z. B. auch bei der Notwehr, in der Straf Justiz,<br />
d. h. auf Grund des Prinzips der absoluten Gewaltlosigkeit wird das<br />
Töten als solches als unsittlich gewertet. Die entsprechenden<br />
Folgerungen stellen sich, in die Form eines Syllogismus gebracht,<br />
wie folgt dar:<br />
Jedes Töten ist unsittlich.<br />
Im Krieg wird (notwendig) getötet.<br />
Also ist das Töten im Krieg (und damit auch in diesem bestimmten<br />
Krieg) unsittlich.<br />
2. Nur das Töten und Verletzen im Krieg wird abgelehnt (abstrakte<br />
KV) während z. B. die Todesstrafe und die Notwehr sittlich gebilligt<br />
werden. Hier kann die Schlußfolgerung nicht mehr lauten:<br />
das Töten im Krieg ist unsittlich, weil das Töten als solches unsittlich<br />
ist; denn dies wird ja gerade nicht als unsittlich bewertet.<br />
Um zu dem Urteil zu kommen: das Töten in diesem Krieg ist unsittlich,<br />
müssen in der diskursiven Abteilung weitere spezifische<br />
Gründe hinzutreten:<br />
Das Töten Unschuldiger, das ungerechte Töten etc. ist unsittlich.<br />
Im Krieg wird (notwendig) so getötet.<br />
Also ist das Töten im Krieg (und damit auch in diesem bestimmten<br />
Krieg) unsittlich.<br />
3. Nur das Töten in einem bestimmten Krieg wird abgelehnt (konkrete<br />
KV), während die Todesstrafe, das Töten in Notwehr und<br />
in anderen Kriegen nicht als unsittlich beurteilt wird. Die entscheidende<br />
Erkenntnis besteht nun darin, daß hi er die Grundnorm<br />
dieselbe ist, wie bei der abstrakten KV:<br />
Das Töten von Unschuldigen, das ungerechte Töten etc. ist unsittlich.<br />
Der Untersatz lautet:<br />
In diesem bestimmten Krieg wird so getötet (z. B. in einem Angriffskrieg,<br />
weil hier der Gegner berechtigt ist, sich zu verteidigen,<br />
und seine Tötung daher ungerecht wäre; in einem Krieg mit<br />
Atomwaffen, weil hier notwendig Unschuldige, Nichtkombattanten