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Dissertation Geißler - ProfNet

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eine weitere zu lösende Streitfrage.<br />

IV. Jederzeitige Kriegsdienstverweigerung<br />

Betrachtet man die KV unter dem Zeitpunkt ihrer jeweiligen Geltendmachung,<br />

so ergeben sich vier Möglichkeiten:<br />

1. a) Dienstverweigerung (erst) im Krieg.<br />

b) Dienstverweigerung (schon) im Frieden.<br />

2. a) Dienstverweigerung vor bzw. während der Einberufung (als ungedienter<br />

oder gedienter Wehrpflichtiger),<br />

b) Dienstverweigerung nach der Einberufung (als dienender Wehrpflichtiger).<br />

Demnach sind folgende Schwierigkeiten zu lösen: Stimmt die Fassung<br />

des § 27 Abs. I S. 2 WpflG, demzufolge die KV auch schon in<br />

Friedenszeiten möglich ist, mit Art. 4 III 1 überein, nach dessen<br />

Wortlaut nur eine Verweigerung des Kriegsdienstes erlaubt zu sein<br />

scheint? Wie ist das Tatbestandsmerkmal "Kriegsdienst" in Art. 4<br />

III 1 zu verstehen?<br />

Ferner: Ist das Recht auf KV auch für den Soldaten gültig? 10)<br />

Damit im Zusammenhang stehen die Verfahrensfragen, ob 1. den<br />

Rechtsmitteln der ungedienten und gedienten Kriegsdienstverweigerer<br />

ein Suspensiveffekt zukommt und 2. ob ein dienender Wehrpflichtiger,<br />

der Art. 4 III für sich in Anspruch nimmt, noch so lange zum<br />

Dienst mit der Waffe gezwungen werden darf, bis er als Kriegsdienstverweigerer<br />

anerkannt ist.<br />

V. Umfang der Kriegsdienstverweigerung bzw. des Ersatzdienstes 1<br />

Eine Unterscheidung ist auch nach dem Ausmaß der Weigerung oder<br />

nach der Art des Ersatzdienstes zu treffen. Dabei sind im wesentlichen<br />

vier mögliche Gruppierungen zu nennen: ^<br />

1. Kriegsdienstverweigerer, die willens sind, innerhalb der Streitkräfte,<br />

allerdings ohne Waffen, zu dienen (sog. waffenloser<br />

Dienst). 12)<br />

2. Kriegsdienstverweigerer mit der Bereitschaft zu einem zivilen<br />

Ersatzdienst außerhalb der Streitkräfte.<br />

10. Zum Problem vgl. z. B. Schreiber, KV, S. 148; Hecker, Dokumente,<br />

S. 14.<br />

11. Die folgende Aufzählung stützt sich auf Schreiber, KV, S.77 ff.<br />

12. z. B. Militärgeistliche, Sanitäter, Verwaltungspersonal, Transport-u.<br />

Verpnegungseinheiten, vgl. Schreiber, äaö .

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