Dissertation GeiÃler - ProfNet
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Gewissenskonflikt hinsichtlich des Wehrdienstes hervorrufen. 39)<br />
Für das moralbezogene Gewissen eines Kriegsdienstverweigerers,<br />
das seine Urteile nach den Maßstäben einer bestimmten sittlichen<br />
Lehre fällt, sind die Auffassangen wichtig, die die für ihn maßgebende<br />
Lehre zum Problem des Krieges enthält. In dieser Feststellung<br />
ist der Grund zu suchen, warum die verschiedenen ethischen<br />
und religiösen Lehren Uber das Recht zum Kriege bei der KV eine<br />
so große Rolle spielen - mit wenigen Ausnahmen werden nämlich<br />
bei der KV moralbezogene Gewissensgründe geltend gemacht werden.<br />
4 °)<br />
5. Aus der am Anfang herausgearbeiteten notwendigen Trennung<br />
zwischen allgemeinen moralischen Grundsätzen ("moralischen Urteilen")<br />
und Gewissensurteil läßt sich auch unschwer erkennen, daß<br />
Auffassungen, die nur 'fundamentale Bekenntnisse', 'letzte Grundorientierungen*<br />
durch den Begriff 'Gewissen* gedeckt sehen wollen,<br />
4 1 ) das (strukturelle) Wesen des Gewissens schon im Ansatz verfehlen.<br />
Das Gewissen als solches ist wahrlich etwas Fundamentales,<br />
ja das Letzte und Tiefste im Menschen, pie Gründe jedoch, die zu<br />
einer Gewissensentscheidung führen können, sind mannigfacher Art<br />
und oft sehr differenziert. Die Darstellung der ethischen Problematik<br />
des Krieges wird noch genügend dartun, wie schwierig und zweifelhaft<br />
es ist, die objektive Wahrheit zu finden und daß gerade die<br />
pauschale Anwendung allergemeiner sittlicher Grundsätze, wie z. B.<br />
"Du sollst nicht töten" oder umgekehrt "Das Vaterland muß verteidigt<br />
werden", auf komplizierte Sachverhalte zu folgenschweren<br />
Fehlurteilen führt.<br />
V. Die Intimität des Gewissens.<br />
Durch die Unterscheidung zwischen "moralischem Urteil" und Gewissen<br />
entdecken wir ein weiteres Strukturelement des Gewissens,<br />
für:das Eisermann den treffenden Namen "Intimität des Gewissens"<br />
geprägt hat. 4 2 )<br />
39) ebenso im Grundsatz:Schreiber, KV, S. 146;Lorson, Pierre, Wehrpflicht<br />
u. christliches Gewissen, Frankfurt/M. 1952, S. 133. Diese<br />
allgemeine Feststellung wird allerdings f. Art. 4 III 1 infolge seines<br />
Wortlautes eine starke Einschränkung erfahren müssen;s. u.<br />
5<br />
S. 91 f.<br />
40) VgUEisermann, Gewissenserziehung, S. 33 f..<br />
41) z.B. Weber, Gutachten, S. 11 f..<br />
42) Eisermann, Gewissenserziehung, S. 14 ff..