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Dissertation Geißler - ProfNet

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hat, dann bestimmen sich die Grenzen der anzuerkennenden GewissensgrUnde<br />

allein aus dem materiellen Gehalt des Art. 4 III 1 und<br />

nicht aus den ethischen Begriffen der Ausschuß- oder Gerichtsmitglieder.<br />

Sie dürfen also nicht ihr fiktives Gewissensurteil an Stelle<br />

des Gewissens des Antragstellers setzen. Ob GewissensgrUnde vorliegen,<br />

ist demnach eine Rechts- und Tatfrage, 31) dagegen keine Ermessensfrage<br />

und schon gar nicht eine Angelegenheit der subjektiven<br />

Meinung.<br />

II. Die Tatfrage.<br />

Für die Aufklärung des Sachverhalts ergeben sich naturgemäß große<br />

Beweisschwierigkeiten, da die nachzuprüfende Begebenheit ein rein<br />

innermenschliches Phänomen ist; allerdings sind diese Schwierigkeiten,<br />

wie sich zeigen wird, nicht unüberwindlich.<br />

Von ausschlaggebender Bedeutung ist hierfür zunächst die Frage der<br />

Beweislast.<br />

1. Die Regelung der Beweislast. 32)<br />

Vorab ist festzustellen, daß im Verwaltungsgerichtsverfahren grundsätzlich<br />

die Offizialmaxime Geltung hat 33) ( V<br />

gi. § 86 VerwGO).<br />

Eine entsprechende Regelung ist für die verwaltungsrechtlichen Vorverfahren<br />

in § 26 VI i.V. mit § 19 III WpflG getroffen. Die Frage<br />

der Beweislast stellt sich aber erst, wenn die entscheidenden Instanzen<br />

den Sachverhalt von Amts wegen zwar erforscht haben, ihn jedoch<br />

nicht gänzlich aufklären konnten, so • daß ein Rest von Ungewißheit<br />

zurückbleibt. Geht diese Ungewißheit zu Lasten des Kriegsdienstverweigerers<br />

oder zu Lasten des Antragsgegners? 34) i m<br />

KV-<br />

Verfahren kann nicht der Grundsatz gelten, daß der Kläger diese<br />

Restbeweislast zu tragen hat. So führt das Bundesverwaltungsgericht<br />

35) aus: "Der Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht gelegentlich<br />

ausgesprochenen Regel, daß bei der Anfechtungsklage ge-<br />

32) Das Urteil des BVerwG v. 24.7.59 = JZ 1960/18 u.die Aufsätze<br />

von De Clerck, JZ 60/13 und Arndt, JZ 60/273 konnten nicht<br />

mehr berücksichtigt werden. Die hier vertretene Auffassung wird<br />

im Ergebnis und in den wesentlichen Punkten der Begründung<br />

aufrechterhalten.<br />

31) So auch LVerwG Düsseldorf, Urteil v.24.11.1957(Az.:K 3048/57)<br />

= DzK 1958/S.29.<br />

33) Vgl.: BVerwGE 3/245; 5/31, 34; BVerwG Urteil v. 3.10.1958 = JZ<br />

1959/161.<br />

34) BVerwG Urteil v.3.10.1958 = JZ 1959/161 2.Sp.u..<br />

35) BVerwG Urteil v. 3.10.1958 = JZ 1959/162 2. Sp.; vgl. NJW 58/2035.

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