Dissertation GeiÃler - ProfNet
Dissertation GeiÃler - ProfNet
Dissertation GeiÃler - ProfNet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VORWORT<br />
In der zehnjährigen Geschichte der Grundrechtsauslegung sind Art. 4<br />
GG als Ganzes und speziell das in seinem dritten Absatz normierte<br />
Recht der Kriegsdienstverweigerung (KV) aus Gewissensgründen Stiefkinder<br />
der Verfassungsinterpreten geblieben. Zwar gibt es über die<br />
KV im allgemeinen eine Fülle von Aufsätzen und Einzelabhandlungen,<br />
in denen zumindest die rechtsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden<br />
Fragen abschließend untersucht worden sind;^ es fehlt<br />
jedoch eine Gesamtdarstellung des in der Bundesrepublik geltenden<br />
KV-Rechts; außerdem ist bei den in der Literatur behandelten Einzelfragen<br />
der Rechtsphilosophie und des positiven Rechts so gut wie<br />
alles bestritten. Hinzukommt, daß durch verschiedene Bestimmungen<br />
des im Jahre 1956 verabschiedeten Wehrpflichtgesetzes (WpflG) ein<br />
besonderer Verfassungsstreit entfacht wurde. Auch die Rechtsprechung,<br />
die naturgemäß erst nach den ersten Musterungen, also seit 1957, mit<br />
praktischen Fällen von Kriegsdienstverweigerungen befaßt wurde, ist<br />
noch uneinheitlich und in der Anzahl höchstrichterlicher Entscheidungen<br />
gering.<br />
Dies alles berechtigt zu dem Versuch, durch eine verfassungsrechtliche<br />
Gesamtinterpretation des Art. 4 Abs. III (Art. 4 III) als der für<br />
das KV-Recht in der Bundesrepublik maßgeblichen Norm zu einer<br />
Abklärung der wichtigsten Probleme zu gelangen. In diesem Rahmen<br />
wird es auch zu einer Antwort darauf kommen müssen, welche Bedeutung<br />
und Wirkung Art. 4 III innerhalb der Gesamtverfassung hat.<br />
Obwohl die KV in der konkreten geschichtlichen Situation der Bundesrepublik<br />
zugleich als politische Tagesfrage umstritten ist, nehmen<br />
die folgenden Ausführungen nicht zur aktuellen Wehrpolitik<br />
Stellung; sie sind vielmehr von allen tagespolitischen Aspekten freigehalten<br />
und ausschließlich den rechtlichen Gesichtspunkten<br />
der KV unterworfen.<br />
1) Vgl. z. B. Schreiber, Jürgen, Kriegsdienstverweigerung. Eine historische<br />
und rechtsvergleichende Untersuchung, Diss.jur., Bonn 1952;<br />
ferner Leder, Gottfried, Kriegsdienstverweigerung aus Gewissens-<br />
Prunden. Zur Problematik des Art. 4 Abs.III des Grundgesetzes,<br />
reiburg 1957.