Dissertation GeiÃler - ProfNet
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Ausgangspunkt ist wiederum die Gewissensanalyse, in der festgestellt<br />
wurde, daß der Kern des Gewissensvorgangs ein personaler ist: "denn<br />
in ihm erfolgt ein Ausspruch an eine bestimmte individuelle Person. "<br />
Da das Gewissen immer nur über das persönliche Wollen urteilt, muß<br />
es notwendigerweise einen ausschließlich personalen Bezug haben,<br />
"denn wer außer mir wäre in der Lage, meine wahren Intentionen,<br />
Wertmotive und Gesinnungen zu durchschauen?" Wir wiederholen:<br />
"Mein Gewissen spricht nur zu mir und urteilt allein über<br />
mich. Es regt sich niemals bei Verfehlungen, die andere begehen,<br />
es sei denn, daß ich mitschuldig bin. Ebensowenig geraten<br />
Unbeteiligte wegen meiner Absichten und Handlungen in Gewissenskonflikte*<br />
43) Der Gewissensruf ist immer nur "für mich" verbindlich.<br />
4<br />
4)<br />
Dieser ausschließlich personale Charakter des Gewissens läßt erkennen,<br />
daß alle Phänomene, denen in einem anderen, übertragenen<br />
Sinn das Wort "Gewissen" beigelegt wird, wie z. B. Weltgewissen,<br />
Zeitgewissen, das 'Gewissen der Industriellen', auch das sogenannte<br />
'christliche Gewissen' keine Gewissenserscheinungen sind. 45) infolgedessen<br />
kann auch die Zugehörigkeit eines Kriegsdienstverweigerers<br />
zu einer bestimmten Gruppe, Gemeinschaft, Sekte, Kirche an sich<br />
nichts darüber aussagen, ob bei ihm ein echter Gewissenskonflikt<br />
vorliegt; 4 6 ) es gibt kein Gruppengewissen. Art. 4 III 1 ist daher<br />
auch kein Gruppenrecht. 47)<br />
Eine solche Mitgliedschaft kann allenfalls auf Art und Ausmaß der<br />
sittlichen Erkenntnis schließen lassen und kann ein Beweismittel dafür<br />
sein, daß die Werterkenntnis, die das Gewissensurteil ermöglicht,<br />
fest und unerschütterlich ist, - je nach dem, ob die betreffende Gemeinschaft<br />
sich zu bestimmten Lehren ober das Recht zum Kriege<br />
und der damit zusammenhängenden Streitfragen verpflichtet oder<br />
nicht.<br />
43) Eisermann, aaO S. 14; yerel. auch,Hpllenbach, Joh. Michael, Sein<br />
und Gewissen, Baden-Batfen 1954, S7345. „<br />
44j Müncker Äüpcker^Die A psycho Ds^rcnologischen Grundlagen, S. 42<br />
siehe NflteÜedsch aft kann,zwar..,.. auf .anderen als Gewissenseründen<br />
be?uhen;,bei demlüäeer deutet sie.aber angesichts seiner<br />
Her Wesensart auf eine wirjuicH wir.klicn innere Änteirnahme^ah Anteilnahme'an der ! Sader<br />
Kriegsdienstverweigerer nin. (DzK, Februar 1958,<br />
47) Im Ergebnis ebenso: Leder, KV. S. 112; Mangoldt-Klein,<br />
Komm. 4 VI 7.