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Dissertation Geißler - ProfNet

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Ausgangspunkt ist wiederum die Gewissensanalyse, in der festgestellt<br />

wurde, daß der Kern des Gewissensvorgangs ein personaler ist: "denn<br />

in ihm erfolgt ein Ausspruch an eine bestimmte individuelle Person. "<br />

Da das Gewissen immer nur über das persönliche Wollen urteilt, muß<br />

es notwendigerweise einen ausschließlich personalen Bezug haben,<br />

"denn wer außer mir wäre in der Lage, meine wahren Intentionen,<br />

Wertmotive und Gesinnungen zu durchschauen?" Wir wiederholen:<br />

"Mein Gewissen spricht nur zu mir und urteilt allein über<br />

mich. Es regt sich niemals bei Verfehlungen, die andere begehen,<br />

es sei denn, daß ich mitschuldig bin. Ebensowenig geraten<br />

Unbeteiligte wegen meiner Absichten und Handlungen in Gewissenskonflikte*<br />

43) Der Gewissensruf ist immer nur "für mich" verbindlich.<br />

4<br />

4)<br />

Dieser ausschließlich personale Charakter des Gewissens läßt erkennen,<br />

daß alle Phänomene, denen in einem anderen, übertragenen<br />

Sinn das Wort "Gewissen" beigelegt wird, wie z. B. Weltgewissen,<br />

Zeitgewissen, das 'Gewissen der Industriellen', auch das sogenannte<br />

'christliche Gewissen' keine Gewissenserscheinungen sind. 45) infolgedessen<br />

kann auch die Zugehörigkeit eines Kriegsdienstverweigerers<br />

zu einer bestimmten Gruppe, Gemeinschaft, Sekte, Kirche an sich<br />

nichts darüber aussagen, ob bei ihm ein echter Gewissenskonflikt<br />

vorliegt; 4 6 ) es gibt kein Gruppengewissen. Art. 4 III 1 ist daher<br />

auch kein Gruppenrecht. 47)<br />

Eine solche Mitgliedschaft kann allenfalls auf Art und Ausmaß der<br />

sittlichen Erkenntnis schließen lassen und kann ein Beweismittel dafür<br />

sein, daß die Werterkenntnis, die das Gewissensurteil ermöglicht,<br />

fest und unerschütterlich ist, - je nach dem, ob die betreffende Gemeinschaft<br />

sich zu bestimmten Lehren ober das Recht zum Kriege<br />

und der damit zusammenhängenden Streitfragen verpflichtet oder<br />

nicht.<br />

43) Eisermann, aaO S. 14; yerel. auch,Hpllenbach, Joh. Michael, Sein<br />

und Gewissen, Baden-Batfen 1954, S7345. „<br />

44j Müncker Äüpcker^Die A psycho Ds^rcnologischen Grundlagen, S. 42<br />

siehe NflteÜedsch aft kann,zwar..,.. auf .anderen als Gewissenseründen<br />

be?uhen;,bei demlüäeer deutet sie.aber angesichts seiner<br />

Her Wesensart auf eine wirjuicH wir.klicn innere Änteirnahme^ah Anteilnahme'an der ! Sader<br />

Kriegsdienstverweigerer nin. (DzK, Februar 1958,<br />

47) Im Ergebnis ebenso: Leder, KV. S. 112; Mangoldt-Klein,<br />

Komm. 4 VI 7.

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