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Dissertation Geißler - ProfNet

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Immer aber spricht das warnende Gewissen ein "muß", ein "du<br />

darfst nicht" aus, weil es sich ja nur an einer sicheren Normerkenntnis<br />

orientieren kann. Die Intensität dieses "muß" erreicht allerdings<br />

nicht immer die Stärke und Dichte, daß ein Zuwiderhandeln den<br />

Menschen in seinem Innern zerstören würde. Dies wird nur dann zutreffen,<br />

wenn das Gewissen vor einem Verhalten warnt, das schon in<br />

der objektiven Normerkenntnis klar als schweres Verbrechen begriffen<br />

wird, also vor allem jede Gefährdung oder Verletzung der geistigen<br />

und körperlichen Existenz eines anderen Menschen. Dagegen<br />

wird ein gewissenswidriges Tun von ethisch geringfügiger Art, z. B.<br />

das Stehlen eines Apfels, nicht unbedingt geeignet sein, den Persönlichkeitskern<br />

des betreffenden Menschen zu verletzen.<br />

VIII. Der Gesamtaufbau des Gewissenserlebnisses und die sich daraus<br />

ergebenden Möglichkeiten eines staatlichen Zwanges gegen<br />

das Gewissen.<br />

1. Unterscheidung von Gewissensurteil, Gewissensentscheidung und<br />

gewissenskonformem Verhalten.<br />

Bei der KV entsteht der Gewissenskonflikt dadurch, daß der kriegsdienstverweigernde<br />

Wehrpflichtige durch das staatliche Gebot getrieben<br />

wird, den von ihm als unsittlich erkannten Wehrdienst auszuüben,<br />

während er von seinem Gewissen zum Gegenteil ermahnt wird. Die<br />

personale Verpflichtung des Gewissens , die ihn erfaßt, raubt<br />

ihm jedoch weder die Freiheit der Entscheidung, noch die Freiheit,<br />

dieser Entscheidung zu folgen oder nicht zu folgen. Dies läßt sich<br />

leicht aus dem Phänomen des bösen oder schlechten Gewissens erkennen.<br />

Dieses besteht ja gerade in dem Schuldvorwurf an den Menschen,<br />

die warnende Stimme des Gewissens vor der Tat nicht befolgt<br />

zu haben. Es muß also scharf geschieden werden zwischen dem personal<br />

verpflichtenden (jedoch nicht zwingenden) Gewissensur*<br />

teil, der darauf folgenden freien inneren Entscheidung, in<br />

der der Mensch den vernommenen Gewissensruf entweder endgültig<br />

bejaht oder ablehnt (hier kurz 'Gewissens' entscheidung genannt),<br />

und der Freiheit, sich der getroffenen Entscheidung<br />

entsprechend zu verhalten (gewissensgemäßes oder-konformes<br />

Verhaken). In seinem Gewissen wirklich frei ist der Mensch,<br />

erst, wenn diese drei Komponenten unangetastet bleiben.

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