Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 4/2010 - Ärztekammer ...
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nach der Gründung berichtet, für die Personalführung<br />
verantwortlich, ein anderer koordiniert die Mitarbeit<br />
in den Gremien von KV und <strong>Ärztekammer</strong>, ein<br />
dritter die Zusammenarbeit mit den Kliniken.<br />
Neben den Mitarbeitern rotieren auch die Ärzte<br />
selbst, damit den Patienten an den verschiedenen<br />
Standorten Spezialsprechstunden aus dem breiten<br />
Spektrum der Praxis geboten werden können.<br />
Weiterer Vorteil des Verbunds: Ein Arzt ist nur für<br />
Praxisvertretungen angestellt. Er füllt die Lücken, die<br />
bei den Partnern durch Fortbildungen oder Urlaub in<br />
den Praxen entstehen. Die Patienten müssen sich so<br />
nicht an immer neue Gesichter gewöhnen, sondern<br />
kennen häufig den Vertreter bereits aus früheren Besuchen.<br />
Der Verbund leistet über den Standort Bornhöved<br />
zugleich einen Beitrag, um die Versorgung<br />
in der Fläche zu sichern. Ältere Kollegen in der Gemeinschaftspraxis<br />
- Hans-Georg Reinartz aus Neumünster<br />
ist Mitte 60 - können ihre Arbeitszeit auf wenige<br />
Tage pro Woche reduzieren, ohne ihre Praxis zu<br />
unakzeptablen Konditionen abgeben oder an Träger<br />
verkaufen zu müssen, die ihr freiberuflich geschaffenes<br />
Lebenswerk in einen Konzern eingliedern.<br />
Dirk Schnack<br />
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Überörtliche BAG<br />
SchleSwig-holStein<br />
Im Unterschied zur „örtlichen“ Berufsausübungsgemeinschaft,<br />
die an einem gemeinsamen Vertragsarztsitz<br />
tätig wird, besteht eine „überörtliche“<br />
BAG aus mehreren (=überörtlichen) Vertragsarztsitzen.<br />
Grundsätzlich verbleibt dabei jeder Partner<br />
an seinem ursprünglichen Vertragsarztsitz. Die<br />
Partner einer BAG bestimmen gegenüber der KV<br />
einen der Vertragsarztsitze als (Haupt-)Betriebsstätte,<br />
die anderen Vertragsarztsitze werden zu<br />
Nebenbetriebsstätten der überörtlichen BAG. Die<br />
Partner können - ohne besondere Genehmigung -<br />
wechselseitig an den anderen Vertragsarztsitzen<br />
der BAG tätig werden. Dabei muss der Tätigkeitsumfang<br />
am eigenen Vertragsarztsitz bei mindestens<br />
20 Sprechstunden/Woche liegen und den Umfang<br />
aller vertragsärztlichen Tätigkeiten außerhalb<br />
des eigenen Vertragsarztsitzes insgesamt überwiegen.<br />
Die Praxis erhält einen gemeinsamen Honorarbescheid,<br />
die Partner haften gemeinsam. Solch<br />
ein Verbund kann auch KV-Bereich-überschreitend<br />
gegründet werden. (Quelle: KVB)<br />
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