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Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 4/2010 - Ärztekammer ...

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nach der Gründung berichtet, für die Personalführung<br />

verantwortlich, ein anderer koordiniert die Mitarbeit<br />

in den Gremien von KV und <strong>Ärztekammer</strong>, ein<br />

dritter die Zusammenarbeit mit den Kliniken.<br />

Neben den Mitarbeitern rotieren auch die Ärzte<br />

selbst, damit den Patienten an den verschiedenen<br />

Standorten Spezialsprechstunden aus dem breiten<br />

Spektrum der Praxis geboten werden können.<br />

Weiterer Vorteil des Verbunds: Ein Arzt ist nur für<br />

Praxisvertretungen angestellt. Er füllt die Lücken, die<br />

bei den Partnern durch Fortbildungen oder Urlaub in<br />

den Praxen entstehen. Die Patienten müssen sich so<br />

nicht an immer neue Gesichter gewöhnen, sondern<br />

kennen häufig den Vertreter bereits aus früheren Besuchen.<br />

Der Verbund leistet über den Standort Bornhöved<br />

zugleich einen Beitrag, um die Versorgung<br />

in der Fläche zu sichern. Ältere Kollegen in der Gemeinschaftspraxis<br />

- Hans-Georg Reinartz aus Neumünster<br />

ist Mitte 60 - können ihre Arbeitszeit auf wenige<br />

Tage pro Woche reduzieren, ohne ihre Praxis zu<br />

unakzeptablen Konditionen abgeben oder an Träger<br />

verkaufen zu müssen, die ihr freiberuflich geschaffenes<br />

Lebenswerk in einen Konzern eingliedern.<br />

Dirk Schnack<br />

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Überörtliche BAG<br />

SchleSwig-holStein<br />

Im Unterschied zur „örtlichen“ Berufsausübungsgemeinschaft,<br />

die an einem gemeinsamen Vertragsarztsitz<br />

tätig wird, besteht eine „überörtliche“<br />

BAG aus mehreren (=überörtlichen) Vertragsarztsitzen.<br />

Grundsätzlich verbleibt dabei jeder Partner<br />

an seinem ursprünglichen Vertragsarztsitz. Die<br />

Partner einer BAG bestimmen gegenüber der KV<br />

einen der Vertragsarztsitze als (Haupt-)Betriebsstätte,<br />

die anderen Vertragsarztsitze werden zu<br />

Nebenbetriebsstätten der überörtlichen BAG. Die<br />

Partner können - ohne besondere Genehmigung -<br />

wechselseitig an den anderen Vertragsarztsitzen<br />

der BAG tätig werden. Dabei muss der Tätigkeitsumfang<br />

am eigenen Vertragsarztsitz bei mindestens<br />

20 Sprechstunden/Woche liegen und den Umfang<br />

aller vertragsärztlichen Tätigkeiten außerhalb<br />

des eigenen Vertragsarztsitzes insgesamt überwiegen.<br />

Die Praxis erhält einen gemeinsamen Honorarbescheid,<br />

die Partner haften gemeinsam. Solch<br />

ein Verbund kann auch KV-Bereich-überschreitend<br />

gegründet werden. (Quelle: KVB)<br />

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