NADA-Trainerhandbuch
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Block A<br />
Auf einen Blick – Übersichten<br />
Der Umgang mit Dopingproben<br />
Versand der verschlüsselten Urin- oder Blutprobe an das<br />
Dopinglabor (anonymisiert)<br />
Untersuchung der Probe durch das Dopinglabor<br />
Von der Norm abweichendes Analyseergebnis<br />
Mitteilung an die <strong>NADA</strong><br />
Auf einen Blick<br />
Bei von der <strong>NADA</strong> beauftragter Dopingkontrolle:<br />
Dekodierung der Probe durch das Ressort DKS<br />
der <strong>NADA</strong> und Zuordnung des Athleten<br />
Bei vom Sportverband beauftragter<br />
Dopingkontrolle:<br />
Probe bleibt zunächst anonym<br />
Erstüberprüfung durch das Justitiariat der <strong>NADA</strong>, ob für die gefundene<br />
Substanz eine Medizinische Ausnahmegenehmigung vorliegt (TUE), ob<br />
eine offensichtliche Abweichung vom Standard für Dopingkontrollen<br />
oder für Kontroll-Labore vorliegt.<br />
Falls keine Abweichung festgestellt wird, liegt eine positive A-Probe vor.<br />
Bei von der <strong>NADA</strong> beauftragter Dopingkontrolle:<br />
<strong>NADA</strong> teilt dem Sportverband schriftlich mit,<br />
dass eine positive Probe des Athleten vorliegt.<br />
Bei vom Sportverband beauftragter Dopingkontrolle:<br />
<strong>NADA</strong> fordert den Verband schriftlich<br />
auf, die Probe zu dekodieren und der <strong>NADA</strong> den<br />
Athleten zu benennen.<br />
Verband erteilt die gewünschte Auskunft an die<br />
<strong>NADA</strong> (verpflichtend)<br />
Der Sportverband informiert den betroffenen Athleten<br />
über das Vorliegen der positiven A-Probe, verbunden mit<br />
einer Aufklärung über seine Rechte<br />
Hält der Athlet den Doping-Vorwurf für unbegründet,<br />
obliegt es ihm, seine Unschuld zu beweisen (strict<br />
liability). Rechte des Athleten:<br />
Öffnung der B-Probe<br />
(auf Wunsch in seiner Anwesenheit)<br />
gegen Vorauszahlung<br />
einer Gebühr<br />
Anforderung von Kopien<br />
der Laborunterlagen<br />
Schriftliche Darlegung,<br />
warum der Doping-Vorwurf<br />
aus seiner Sicht unbegründet<br />
ist.<br />
Gegebenenfalls Einleitung eines Sanktionsverfahren<br />
<strong>NADA</strong>-<strong>Trainerhandbuch</strong> 2. Auflage – Juni 2012<br />
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