07.10.2014 Aufrufe

NADA-Trainerhandbuch

NADA-Trainerhandbuch

NADA-Trainerhandbuch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Block A<br />

Auf einen Blick – Übersichten<br />

Der Umgang mit Dopingproben<br />

Versand der verschlüsselten Urin- oder Blutprobe an das<br />

Dopinglabor (anonymisiert)<br />

Untersuchung der Probe durch das Dopinglabor<br />

Von der Norm abweichendes Analyseergebnis<br />

Mitteilung an die <strong>NADA</strong><br />

Auf einen Blick<br />

Bei von der <strong>NADA</strong> beauftragter Dopingkontrolle:<br />

Dekodierung der Probe durch das Ressort DKS<br />

der <strong>NADA</strong> und Zuordnung des Athleten<br />

Bei vom Sportverband beauftragter<br />

Dopingkontrolle:<br />

Probe bleibt zunächst anonym<br />

Erstüberprüfung durch das Justitiariat der <strong>NADA</strong>, ob für die gefundene<br />

Substanz eine Medizinische Ausnahmegenehmigung vorliegt (TUE), ob<br />

eine offensichtliche Abweichung vom Standard für Dopingkontrollen<br />

oder für Kontroll-Labore vorliegt.<br />

Falls keine Abweichung festgestellt wird, liegt eine positive A-Probe vor.<br />

Bei von der <strong>NADA</strong> beauftragter Dopingkontrolle:<br />

<strong>NADA</strong> teilt dem Sportverband schriftlich mit,<br />

dass eine positive Probe des Athleten vorliegt.<br />

Bei vom Sportverband beauftragter Dopingkontrolle:<br />

<strong>NADA</strong> fordert den Verband schriftlich<br />

auf, die Probe zu dekodieren und der <strong>NADA</strong> den<br />

Athleten zu benennen.<br />

Verband erteilt die gewünschte Auskunft an die<br />

<strong>NADA</strong> (verpflichtend)<br />

Der Sportverband informiert den betroffenen Athleten<br />

über das Vorliegen der positiven A-Probe, verbunden mit<br />

einer Aufklärung über seine Rechte<br />

Hält der Athlet den Doping-Vorwurf für unbegründet,<br />

obliegt es ihm, seine Unschuld zu beweisen (strict<br />

liability). Rechte des Athleten:<br />

Öffnung der B-Probe<br />

(auf Wunsch in seiner Anwesenheit)<br />

gegen Vorauszahlung<br />

einer Gebühr<br />

Anforderung von Kopien<br />

der Laborunterlagen<br />

Schriftliche Darlegung,<br />

warum der Doping-Vorwurf<br />

aus seiner Sicht unbegründet<br />

ist.<br />

Gegebenenfalls Einleitung eines Sanktionsverfahren<br />

<strong>NADA</strong>-<strong>Trainerhandbuch</strong> 2. Auflage – Juni 2012<br />

A51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!