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NADA-Trainerhandbuch

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Block B<br />

Athlet und Krankheit<br />

Die Klassiker: Asthmasprays und Glukokortikoide („Kortison“)<br />

Asthmasprays und Glukokortikoide gehören<br />

zu den bei der <strong>NADA</strong> am häufigsten<br />

nachgefragten Medikamenten. Bei der Entscheidung<br />

über den Einsatz müssen ganz<br />

bestimmte Kriterien beachtet werden, vor<br />

allem die Testpoolzugehörigkeit und die Art<br />

der Verabreichung.<br />

Für inhalative Beta-2-Agonisten gilt eine<br />

genaue Unterscheidung: Sprays mit den<br />

Wirkstoffen Salbutamol, Salmeterol und Formoterol<br />

sind erlaubt. Salbutamol allerdings<br />

nur bis zu einer maximalen Dosis von 1600<br />

µg pro 24 Stunden (je nach Präparat bis zu<br />

8 Hübe bzw. bis zu 16 Hübe am Tag) und<br />

Formoterol nur bis zu einer maximalen Dosis<br />

von 36 µg pro 24 Stunden. Die Anwendung<br />

muss unbedingt bei einer Dopingkontrolle<br />

auf dem Formular vermerkt werden.<br />

Bei der Anwendung von Glukokortikoiden<br />

kommt es auf die Art der Verabreichung an.<br />

Dabei unterscheidet man zwischen einer<br />

systemischen Gabe und einer nicht-systemischen<br />

Anwendung.<br />

Die systemische Gabe ist gemäß der WADA-<br />

Verbotsliste im Wettkampf verboten. Athleten,<br />

die auf eine systemische Gabe von<br />

Kortison angewiesen sind, benötigen eine<br />

TUE (dabei handelt es sich vornehmlich um<br />

chronische Erkrankungen wie z. B. Morbus<br />

Crohn, Colitis ulcerosa oder rheumatische<br />

Erkrankungen). Nicht-systemische Anwendungen<br />

bedürfen keiner Medizinischen Ausnahmegenehmigung,<br />

müssen aber unbedingt<br />

auf dem Kontrollformular angegeben<br />

werden.<br />

Alle anderen Beta-2-Agonisten sind zunächst<br />

jederzeit verboten. Hierzu gehören die Substanzen<br />

Terbutalin, Fenoterol oder Reproterol.<br />

RTP- und NTP-Athleten müssen vor der<br />

Anwendung eine TUE beantragen und genehmigt<br />

bekommen. ATP-Athleten brauchen<br />

im Vorfeld keinen Antrag zu stellen, müssen<br />

aber nach einer positiven Kontrolle innerhalb<br />

von 14 Tagen ihre Unterlagen vorlegen. Sie<br />

erhalten dann eine retroaktive (= rückwirkende)<br />

Ausnahmegenehmigung, wenn alle Unterlagen<br />

vollständig und aussagekräftig sind.<br />

ATP-Athleten können ihre Unterlagen freiwillig<br />

vorab der <strong>NADA</strong> zur Prüfung einreichen.<br />

Sportler, die keinem Testpool angehören,<br />

führen bei Starts in Deutschland ein Attest<br />

ihres behandelnden Arztes mit sich, auf dem<br />

die eingesetzten Medikamente samt Dosierung<br />

und Verabreichungsart angegeben sind.<br />

Eine Kopie des Attestes sollte bei einer Wettkampfkontrolle<br />

dem Kontrollformular beigefügt<br />

werden. Vor einem Auslandsstart müssen<br />

sich die Athleten beim Veranstalter oder<br />

der zuständigen Anti-Doping-Organisation<br />

nach deren Regeln erkundigen, dort gelten<br />

teilweise strengere Vorgaben.<br />

?<br />

Erklärung<br />

Systemisch bedeutet: oral, intravenös,<br />

rektal oder intramuskulär<br />

Im Wettkampf verboten (zwischen der<br />

letzten systemischen Kortisongabe und<br />

Wettkampf sollten zum Schutz des Athleten<br />

mind. 72 Stunden liegen)<br />

Nicht-systemisch bedeutet: Injektionen<br />

(in Gelenke, an Sehnen- oder Muskelansätze),<br />

Inhalation, dermale oder lokale<br />

Anwendung von Glukokortikoiden (auf<br />

der Haut, an den Augen, im Gehörgang,<br />

in der Mundhöhle und in der Nase)<br />

Erlaubt, muss aber auf dem Dopingkontrollformular<br />

angegeben werden.<br />

<strong>NADA</strong>-<strong>Trainerhandbuch</strong> 2. Auflage – Juni 2012<br />

B5

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