Sekundäre Prävention bei Verdacht auf SSES - HfH - Interkantonale ...
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Erar<strong>bei</strong>tung der Entscheidungshilfe<br />
Eine Auswertungsrichtlinie für die Entscheidungshilfe kann nur festgelegt werden,<br />
indem eine gewisse Anzahl der Items von den FIFs mit nein beziehungsweise mit ja<br />
beantwortet wird. Da alle Items dieselbe Aussagekraft für sich beanspruchen, wird<br />
ein Minimum aller Items festgesetzt, die von den FIFs <strong>auf</strong> das beobachtete Kind als<br />
zutreffend erachtet werden müssen, damit von keiner Gefährdung für eine <strong>SSES</strong><br />
ausgegangen werden kann. Demnach soll, <strong>bei</strong> der Verneinung von mindestens zwei<br />
Items, eine logopädische Beratung oder Abklärung in Betracht gezogen werden.<br />
Diese Auswertungsrichtlinie geht davon aus, dass die Items zwar gleichwertig sind,<br />
<strong>bei</strong>m Nicht-Zutreffen einzelner Items jedoch von weiteren nicht zutreffenden Items<br />
ausgegangen werden muss. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden dadurch <strong>bei</strong><br />
einer Gefährdung für eine <strong>SSES</strong> mindestens zwei Items nicht bestätigt.<br />
In der Entscheidungshilfe werden die Auswertungsrichtlinien durch folgende Formulierung<br />
von Wolfgang G. Braun, dem Mentor der vorliegenden Ar<strong>bei</strong>t, repräsentiert:<br />
Je mehr der folgenden Beobachtungskriterien <strong>auf</strong> das Kind zutreffen, umso wahrscheinlicher<br />
ist es, dass keine logopädische Beratung oder Abklärung in Betracht zu<br />
ziehen ist. Sollten zwei oder mehr Beobachtungskriterien nicht zutreffen, empfehlen<br />
wir <strong>auf</strong> jeden Fall den Austausch mit Eltern und / oder eine logopädische Beratung /<br />
Abklärung.<br />
Die Entscheidungshilfe kann nun mit den überar<strong>bei</strong>teten Items und den erstellten<br />
Auswertungsrichtlinien an die Interviewpartnerinnen zwecks Feedback vorgelegt<br />
werden. Die vorerst erste Version der Entscheidungshilfe ist in Anhang 11.7.6 zu finden.<br />
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