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AUKTIONSHAUS Villa Berger 12. Auktion 12 . Mai . 2012

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<strong>AUKTIONSHAUS</strong> <strong>Villa</strong> <strong>Berger</strong><br />

Zieht der Einlieferer seinen Auftrag zurück, zahlt er an den Versteigerer eine Gebühr von 20% des vereinbarten<br />

Limitpreises. Das gleiche gilt, wenn die Ausführung des Auftrages wegen schuldhafter Pflichtverletzung des<br />

Einlieferers, insbesondere wegen Mängel des Gegenstandes scheitert. Die Geltendmachung eines höheren<br />

Schadens bleibt dem Versteigerer vorbehalten. Dem Einlieferer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein<br />

Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die mit der Gebühr verlangte Pauschale.<br />

Der Einlieferer hat, wenn nicht anders vereinbart, die Versteigerungsabrechnung persönlich abzuholen. Erfolgt<br />

der Zuschlag unter Vorbehalt, hat der Auftraggeber seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen.<br />

Transportkosten gehen zu Lasten des Einlieferers<br />

Der Einlieferer versichert , bei Ein- bzw. Ausfuhr der Objekte die maßgeblichen Zölle geleistet zu haben.<br />

Bei Gegenständen mit technischen Funktionen versichert er, dass sich die vorhandenen Bauteile (z.B.<br />

mechanische und elektrische) in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

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