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OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

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107Anlage 14 b(zu § 14 Abs. 7)Bescheinigung für Schülerinnen und Schüler im Leistungsfach Französisch und Inhaber eines Zeugnissesder deutschen allgemeinen Hochschulreife über die Befreiung von Sprachprüfungen für dieEinschreibung an französischen UniversitätenAm 4. November 1988 ist in Bonn durch Notenwechsel zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland und der Regierung der Französischen Republik vereinbart worden, dass die am 10. Juli 1980in Bonn unterzeichnete Vereinbarung über die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutschfranzösischerZüge an Sekundarschulen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitätendes Partnerlandes auch für Inhaber des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife gilt, die imLeistungsfach Französisch eine mindestens ausreichende Note erzielt haben (Bundesgesetzblatt 1989, TeilII, S. 240/41).Zur Ermittlung dieser Note werden die Leistungen im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase (einfacheWertung) und in der Abiturprüfung (vierfache Wertung) zu einer Gesamtnote für den Abiturbereich zusammengefasst,d.h. der Prüfling muss mindestens 25 Punkte im Prüfungsbereich erreichen, um den Befreiungsvermerkzu erhalten.Die entsprechende Bescheinigung ist auf Antrag des Schülers gemäß beigefügtem Muster zu erstellen.Diese Regelung findet erstmals Anwendung für die Abiturienten des Schuljahres 1988/89.MusterBriefkopf mit Anschrift der SchuleBESCHEINIGUNGFrau /Herr _________________________hat am ____________________________die Abiturprüfung bestanden und damit das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erworben.Aufgrund der Vereinbarung vom 4. November 1988 (Bundesgesetzblatt 1989, Teil II. S. 240/41) zwischender Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist derInhaber/die Inhaberin dieses Abiturzeugnisses /dieser Bescheinigung durch die im Rahmen des Erwerbsder allgemeinen Hochschulreife im Leistungsfach Französisch erzielte Note von den Sprachprüfungen fürdie Einschreibung an den französischen Universitäten befreit.ATTESTATIONMademoiselle /Madame /Monsieur_____________________________________________a passé avec succès l’examen de l’Abitur (baccaulauréat) le _________________________et est titulaire du diplôme de la allgemeine Hochschulreife.En vertu de l’accord passé le 4 novembre 1988 entre le gouvernement de la République Française et legouvernement de la République Fédérale Allemande et respectant la note obtenue en français renforcédans le cadre de l’enseignement secondaire le / la titulaire de ce diplôme / de cette attestation est dispensé/edes tests linguistiques nécessaires pour l’inscription dans les universités françaises.Ort / lieu ………………………………….Siegel/sceauDatum / date………………………………..(Schule/école)………………………………………(Schulleiter/in / Le Directeur/ la Directrice de l’école)

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