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OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

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27(2) In Abendgymnasien müssen die Studierenden in allen Semestern der Qualifikationsphase mindestens23 Wochenstunden belegen. Das Kursangebot ist so zu gestalten, dass mindestens 24 Kurse invier Semestern der Qualifikationsphase besucht werden können.In Hessenkollegs müssen die Studierenden in allen Semestern der Qualifikationsphase mindestens 30Wochenstunden belegen. Das Kursangebot ist so zu gestalten, dass mindestens 32 Kurse in vier Semesternder Qualifikationsphase besucht werden können.(3) Die Studierenden legen am Ende des dritten Semesters der Qualifikationsphase die beiden Leistungsfächeraus dem Bereich der vierstündigen Pflicht- und Wahlpflichtfächer fest. Das erste Leistungsfachist entweder Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft. Daszweite Leistungsfach kann Deutsch, eine weitere Fremdsprache, Historisch-politische Bildung, Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, Mathematik, eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik sein.Eine neu begonnene Fremdsprache kann als Leistungsfach gewählt werden, wenn Studierende indieser Fremdsprache während der Vorkurs- und Einführungsphase an einem Unterricht von mindestens12 Semesterwochenstunden teilgenommen haben. Die Schule kann fachübergreifende oder fächerverbindendeLernangebote und Projekte anbieten.(4) In Abendgymnasien und Hessenkollegs entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter übereinen Ausschluss aus der Schule, wenn eine Studierende oder ein Studierender im Verlauf von sechsUnterrichtswochen innerhalb eines Semesters insgesamt mindestens sechs Tage dem Unterricht ohneausreichende Entschuldigung fernbleibt. Die Schulkonferenz beschließt über eine einheitlicheFehlzeitregelung der Schule, die der Zustimmung der Studierendenvertretung bedarf. § 6 bleibt unberührt.(5) Für die Zahl der Leistungsnachweise in den Vorkurssemestern und in den Semestern der Einführungsphasegilt § 9 Abs. 5 entsprechend. In der Qualifikationsphase sind in den ersten drei Semesternin jedem vierstündigen Fach zwei Klausuren und in den anderen Fächern jeweils eine Klausur proSemester anzufertigen. Im vierten Semester ist in jedem Fach der schriftlichen Abiturprüfung eineKlausur anzufertigen. Im Verlauf der Qualifikationsphase kann in jedem vierstündigen Fach eine Klausurnach Entscheidung der Lehrkraft durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassendeschriftliche Ausarbeitung ersetzt werden.§ 9 Abs. 10 entfällt für Abendgymnasien und Hessenkollegs. § 9 Abs. 11 gilt für die vierstündigenPflichtfächer und das vierstündige Wahlpflichtfach.Abweichend von § 9 Abs. 12 gelten für die Bewertung von schriftlichen Arbeiten folgende Bestimmungen:In der Qualifikationsphase führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachlicheRichtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form in der Bewertung zu einem Abzugvon 1 bis 2 Punkten. Im Fach Deutsch ist mangelnde Sicherheit in der Beherrschung standardsprachlicherNormen in Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung stärker zu berücksichtigen undkann zu einem Abzug von bis zu 4 Punkten führen.Fehlerindices gemäß den Anlagen 9b bis 9f sind erst ab dem dritten Semester der Qualifikationsphaseanzuwenden. Bei den fremdsprachlichen Fächern gelten die Fehlerindices für Grundkurse.

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