OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010
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98Anlage 11 a(zu § 50 Abs. 1)(Name und Ort der Schule)B E S C H E I N I G U N Güber den Nachweis des Latinums/Graecums.Frau/Herr .......................geboren am ........................in .........................hat die erforderlichen Kenntnisse im Lateinischen/Altgriechischen auf der Grundlage der „Vereinbarung überdas Latinum und das Graecum“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 in der jeweils geltenFassung) und nach § 50 der "Oberstufen- und Abiturverordnung" vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408) in der jeweilsgültigen Fassung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem aufsteigenden benoteten Unterricht nachgewiesen..............., den..............(Siegel)______________________(Schulleiterin/Schulleiter)Anlage 11 b(zu § 50 Abs. 6)ZEUGNISüber die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums/GraecumsFrau/Herr .......................geboren am ........................in .........................hat vor dem unterzeichnenden Prüfungsausschuss nach § 50 der Oberstufen- und Abiturverordnung vom20. Juli 2009 (ABl. 408) in der jeweils gültigen Fassungerzielt.die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums/Graecums abgelegt und als Gesamtergebnis....... Punkte(in Worten: ...............................................)Er/Sie hat die Prüfung bestanden und damit die Kenntnisse für dasnachgewiesen.Latinum/Graecum....................................., den .................................. Der Prüfungsausschuss......................................(Siegel)Dem Zeugnis liegt die Vereinbarung über das Latinum und Graecum gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenzvom 22. September 2005 zugrunde.