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OAVO - Internetseite_Stand 01 Juni 2010

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36Werden in einem Fach Kurse wiederholt, kann nur das Ergebnis der Wiederholungskurse in die Gesamtqualifikationeingebracht werden. Ein Fach, das sowohl auf Grund- als auch auf Leistungskursniveauunterrichtet wurde, kann nur einmal in die Gesamtqualifikation aufgenommen werden.(6) Abweichend von Abs. 5 gilt für das berufliche Gymnasium bezüglich der Verteilung auf die Aufgabenfelder:a) mindestens jeweils vier Kurse in Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache gemäß § 14,b) mindestens fünf Kurse, davon die letzten zwei Kurse in Geschichte und einen Kurs in Politikund Wirtschaft sowie in der Fachrichtung Wirtschaft vier Kurse des fachrichtungsbezogenenLeistungsfaches und in der Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft zwei Grundkurse inWirtschaftslehre des Haushalts, in der Fachrichtung Agrarwirtschaft zwei Grundkurse in Wirtschaftslehredes Landbaus,c) mindestens jeweils vier Kurse in Mathematik und einer Naturwissenschaft, in den FachrichtungenTechnik, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrartechnik vier Kurse des fachrichtungsbezogenenLeistungsfaches, in der Fachrichtung Technik zwei Grundkurse in Technologie undin der Fachrichtung Wirtschaft je einen Grundkurs in Rechnungswesen sowie Datenverarbeitung.Wer eine einschlägige Berufsausbildung nachweist, ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, besuchteKurse im fachrichtungsbezogenen Grundkursfach in die Gesamtqualifikation einzubringen.Abweichend von Abs. 5 gilt für das Abendgymnasium bezüglich der Verteilung auf die Aufgabenfelder:a) mindestens jeweils vier Kurse in Deutsch und einer verbindlichen Fremdsprache gemäßAnlage 8,b) mindestens zwei Kurse in Historisch-politischer Bildung oder einem anderen Fach aus demAufgabenfeld,c) mindestens jeweils vier Kurse in Mathematik und zwei Kurse in einer Naturwissenschaft.Abweichend von Abs. 5 gilt für das Hessenkolleg bezüglich der Verteilung auf die Aufgabenfelder:a) mindestens jeweils vier Kurse in Deutsch und einer verbindlichen Fremdsprache gemäß Anlage8,b) mindestens vier Kurse in Historisch-politischer Bildung oder einem anderen Fach aus dem Aufgabenfeld,c) mindestens jeweils vier Kurse in Mathematik und zwei Kurse in einer Naturwissenschaft.(7) Abweichend von Abs. 3 und 5 gilt für das Abendgymnasium und das Hessenkolleg:a) Die Leistungskurse werden gemäß § 21 Abs. 3 festgelegt.b) Auch ein Fach, das in der Einführungsphase nicht belegt wurde, kann mit Zustimmung derSchulleiterin oder des Schulleiters als Grundkurs zur Einbringung in die Gesamtqualifikationgewählt werden. Ein solches Fach kann in der Regel nur viertes oder fünftes Prüfungsfach sein.Im Übrigen gilt § 24 Abs. 8.

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